Reichsbürger zeigt sich geläutert
Prozess Der Angeklagte hat Ämter und Gerichte beleidigt. Jetzt denkt er anders darüber
Landsberg Hat eine zweiwöchige Untersuchungshaft einen Angeklagten derart geläutert, dass selbst Richter Alexander Kessler ihm attestierte, einen anderen Menschen vor sich sitzen zu haben als noch vor einigen Monaten? Im Sommer hatte Kessler den Mann verurteilt, der damals der Reichsbürger-Szene zuzuordnen war. Weil das Urteil – Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung – aber bis jetzt nicht rechtskräftig ist, blieb der heute 56-jährige zweifache Familienvater auf freiem Fuß.
Damals wie jetzt musste sich der Angeklagte wegen Beleidigung und versuchter Nötigung verantworten. Denn der Mann akzeptierte beispielsweise Forderungen des Finanzamtes nicht und auch gegen ihn gesprochene Urteile oder Steuerbescheide. Schon wenige Tage nach seiner Verurteilung im vergangenen Jahr verschickte der Mann wieder Schreiben an Ämter und Gerichte, in denen er die Adressaten wie den Leiter des Landsberger Finanzamtes oder Gerichtsvollzieher und Justizmitarbeiter unter anderem als „NSDAP-Sklaven“bezeichnete.
Zum aktuellen Verhandlungstermin kam der Angeklagte direkt aus dem Gefängnis. Eine Untersuchungshaft war angeordnet worden, weil er über einen längeren Zeitraum keinen festen Wohnsitz angegeben hatte. In Haft verfasste er ein Schreiben, das bei Alexander Kessler keinen Zweifel aufkommen ließ, der Angeklagte habe sich noch immer nicht von „diesem Schwachsinn“verabschiedet.
Dem Richter gegenüber beteuerte der Mann nun aber mehrfach, sich da in etwas verrannt zu haben. „Das Ganze hat sich zum Aberwitz verdichtet“, sagte er und gab zu, aufgrund seiner intensiven Beschäftigung mit der
Szene keiner anderen Tätigkeit mehr nachgegangen zu sein. Drei Jahre etwa habe das Ganze gedauert, jetzt aber wolle er sein Leben wieder regeln und arbeiten. „14 Tage lang eine Wand anschauen ist heftig“, begründete er seine Läuterung. Er habe in dieser Zeit festgestellt, dass sein Verhalten zu nichts führe und dass die Eingebungen aus der Reichsbürgerszene nicht der Wahrheit entsprächen.
„Man kann Sie also wieder mit ihrem Namen ansprechen?“, fragte Richter Kessler den Angeklagten. Denn noch in der Hauptverhandlung im Juli hatte er immer wieder beteuert, nicht der Angeklagte zu sein. „Ich werde auf amtliche Schreiben künftig ganz normal antworten, so wie früher auch“, sagte der 56-Jährige. „Auch aus Verantwortung für meine beiden Kinder verspreche ich das.“
Anders als Richter Alexander Kessler sah die Staatsanwältin keine positive Sozialprognose für den Mann. Sie habe nur Floskeln und unkonkrete Antworten gehört, was sie zu der Überzeugung bringe, dass der Angeklagte offenbar keinen Plan habe, wie es weitergehen soll. Die Staatsanwaltschaft forderte eine einjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Ganz anders sehen die Rechtsanwälte die Lage. Während die vorgeworfenen Beleidigungen unstrittig seien, sehe man in den verschickten Schreiben keine versuchte Nötigung. Vielmehr habe der Angeklagte den Adressaten „eigentlich nur ein Vertragsangebot gemacht, wenn auch ein völlig absurdes.“Die Anwälte hielten eine Geldstrafe für ausreichend.
Zehn Monate auf Bewährung lautete schließlich das Urteil. Er persönlich habe tatsächlich das Gefühl, dass die Untersuchungshaft Wirkung gezeigt habe, sagte Alexander Kessler. Im Anschluss an die Verhandlung war der Angeklagte wieder auf freiem Fuß.