Unfallflucht: Gericht bestätigt Fahrverbot
Justiz Ein Autofahrer bringt in einem Kreisverkehr einen Radfahrer zu Fall. So lautet das Urteil
Landsberg Beim dreimonatigen Fahrverbot bleibt es, aber die Tagessätze werden von 60 auf 20 Euro reduziert: Damit endete eine Gerichtsverhandlung in Landsberg, bei der sich ein Autofahrer wegen Fahrerflucht und Körperverletzung verantworten musste. Es ging um einen Verkehrsunfall, der sich im September 2018 im „Weilheimer Kreisel“im Landsberger Osten ereignet hat. Der 55-jährige Angeklagte nahm damals einem Radfahrer die Vorfahrt, der daraufhin stürzte und sich verletzte.
Der selbstständige Landschaftspfleger wollte das drohende Fahrverbot von drei Monaten mit seinem Anwalt Sascha Schnarr unter allen Umständen verhindern, da er ansonsten seinen Beruf aufgeben müsse. Er hatte gegen den Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro und das damit einhergehende Fahrverbot von drei Monaten Einspruch eingelegt.
Zum Unfallhergang bekam Richter Michael Eberle zwei Versionen zu hören: Der Radfahrer berichtete, dass er von der Epfenhauser Straße kommend auf regennasser Straße in den Kreisverkehr eingefahren sei. Dort habe er eine Vollbremsung durchführen müssen, da ihm der Autofahrer, der von der Neuen Bergstraße her in den Kreisel fuhr, die Vorfahrt genommen habe. Er sei daraufhin gestürzt. Der Angeklagte bestritt, dem Radler die Vorfahrt genommen zu haben. Er sei mit dem Auto vor dem Kreisverkehr gestanden. Der 39-jährige Radfahrer sei von der Epfenhauser Straße in Richtung Weilheimer Straße unterwegs gewesen und plötzlich gestürzt.
Dann soll der Radfahrer laut Aussage des Angeklagten auf den im Auto sitzenden Pkw-Fahrer zugegangen sein, ihn beschimpft, ihm das Fahrrad vor das Auto geworfen und mit der Polizei gedroht haben. Dann habe er den Kreisverkehr in Richtung Münchener Straße verlassen, so die Darstellung des Autofahrers.
Der Radfahrer erzählte dagegen, dass er sich nach dem Sturz aufgerappelt habe und verletzungsbedingt mit dem Rad langsam zum Bayertor gegangen sei, um auf den Rettungsdienst zu warten. Der musste nicht gerufen werden, denn ein Rettungswagen befand sich zufällig in der Nähe des Unfallorts auf Tour. Der Radfahrer hatte sich bei dem Sturz einen Ellbogen gebrochen und war außerdem an einem Knie leicht verletzt worden. Im Gegensatz zum Angeklagten sagte der Mann, dass die Autos nach dem Unfall im Kreisverkehr um ihn herumgefahren seien. Und widersprach damit der Darstellung des Angeklagten, dass eine Zeit lang überhaupt kein Fahrzeug gekommen sei.
Der Richter und auch Staatsanwältin Yvonne Möller hielten die Schilderung des Zeugen im Rahmen der Beweisaufnahme für glaubwürdig. Daraufhin verständigte sich der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten im Flur des Amtsgerichts, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken, um eine höhere Strafe zu verhindern.
Dieses Ziel wurde erreicht: Wegen seiner bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse und eines Schuldenbergs, den er vor sich herschiebt, wurden die 60 Tagessätze beim Angeklagten belassen, diese jedoch von 60 auf 20 Euro reduziert. Das Urteil wurde akzeptiert. Einher ging damit ein dringender Appell des Richters: Der Mann solle sich doch um ein geregeltes Arbeitsverhältnis als Angestellter bemühen. Und möglichst schnell mit einer Schuldnerberatung in Verbindung treten, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen. (eh)