Haftstrafe für Täter von Köthen
Ein 22-Jähriger war gestorben
Dessau-Roßlau Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht DessauRoßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Das Gericht sprach die 17 und 19 Jahre alten Afghanen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge an dem Köthener für schuldig. Der Tod sei kein Unfall gewesen, sondern sei durch die Körperverletzung durch die Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt die Entscheidung. Das Verhalten der jungen Männer zeuge von fehlender Achtung vor dem menschlichen Leben.
Die Staatsanwaltschaft war zum Schluss des Prozesses nur noch von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen. Das Gericht verhängte gegen den jüngeren Angeklagten eine Jugendstrafe von einem Jahr und fünf Monaten wegen der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Bei dem Älteren wurde ein vorangegangener Angriff auf einen Landsmann im Streit um eine Vaterschaft sowie der Diebstahl einer Flasche Rum einbezogen. Der 19-Jährige wurde zu einem Jahr und acht Monaten Jugendstrafe verurteilt und soll wegen seiner Alkoholabhängigkeit in eine Entzugsanstalt.
Während der Urteilsverkündung kam es zu Tumulten im Saal. Die Familie des Toten reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall hatte im Herbst vorigen Jahres wochenlang rechtsgerichtete Demonstrationen ausgelöst und war bundesweit wahrgenommen worden. Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 nach einem handgreiflichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedizin erlag er einem Herzinfarkt.