Vorsicht vor Rollern ohne Zulassung
Der Bundesrat hat entschieden, dass die elektrischen Gefährte auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Aber wer schon eines hat, könnte Probleme bekommen
Berlin Elektro-Tretroller dürfen künftig im Straßenverkehr unterwegs sein: Der Bundesrat hat den Weg für die Zulassung der E-Scooter freigemacht. Doch das gilt nicht automatisch für alle Modelle – und vor allem nicht für viele bislang angebotene oder bereits verkaufte. Denn für den Straßenverkehr benötigen sie laut ADAC und Tüv Süd eine allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE), die sich an das neue Gesetz knüpft, oder eine Einzelbetriebserlaubnis (kurz EBE). Nur so dürfen Besitzer sie dann mit dem aufgeklebten Kennzeichen eines Kfz-Haftpflichtversicherers im Straßenverkehr fahren.
Woran erkenne ich einen zugelassenen E-Roller?
Zu erkennen sind zulassungsfähige Modelle am Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug“, auf dem die Genehmigungsnummer der ABE oder EBE angegeben ist, teilt der ADAC mit. Dafür müssen sie gewisse technische Grundlagen erfüllen. „Das ist kein Hexenwerk, aber in der Regel nur schwer nachträglich möglich“, sagt Siegfried Neuberger vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Er rechnet damit, dass Hersteller bald neue, zulassungsfähige Modelle auf den Markt bringen. Bis dahin sollten sich Käufer gedulden – oder auf Sharing-Anbieter zurückgreifen. Welcher E-Roller passt zu mir? Kunden sollten beim Kauf generell auf die Reichweite achten, damit sie zu den persönlichen Anforderungen passt, rät ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh. Auch zur Körpergröße sollte das Gefährt passen oder sich entsprechend einstellen lassen. Wer Straßen etwa mit Kopfsteinpflaster oder unbefestigte Wege mit dem Roller bewältigen will, rollt auf großen, eventuell luftgefüllten Reifen besser. Grundsätzlich wichtig: ein griffiges und breites Trittbrett. Wer lange Strecken plant, sucht nach einem Roller mit Wechselakku. Der ADAC rät zu Probefahrten.
Welche Voraussetzungen müssen die Roller erfüllen?
Führerschein, Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen. Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug. Pflicht sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die auch abnehmbar sein darf. Ebenfalls vorgeschrieben werden seitliche Reflektoren und mindestens eine „helltönende Glocke“. Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen, wenn sie losgelassen werden. Die Standflächen müssen rutschfest sein. Anhänger sind tabu.
Darf der Roller mit in den Bus? Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat seinen Mitgliedsunternehmen bereits empfohlen, die Mitnahme von elektrischen Tretrollern in Bussen und Bahnen zuzulassen. Aber unter der Bedingung, dass diese nicht zu schwer sind und im Fahrzeug zusammenklappt werden. „Sie sollten nicht mehr als 15 Kilo wiegen und nicht länger als 1,15 Meter sein“, sagt VDVSprecher Lars Wagner. „Doch letztendlich müssen die einzelnen Mitgliedsunternehmen und Verbünde entscheiden, ob und in welcher Form sie die Mitnahme gestatten.“Die Deutsche Bahn hat bereits reagiert und kündigte an, dass E-Roller kostenlos im Zug transportiert werden dürfen. „Nicht zuletzt dürfen die Unternehmen vor Ort immer auch eine Mitnahme untersagen, wenn es die betriebliche Situation erfordert“, sagt Wagner ein. Grundsätzlich stehe der VDV den Rollern positiv gegenüber. „Manche Verkehrsunternehmen prüfen bereits SharingModelle für E-Tretroller.“
Was wenn ich schon einen Roller ohne Genehmigung habe? „Wer bereits einen E-Tretroller ohne Genehmigung besitzt, hat es nicht leicht, nachträglich eine Betriebserlaubnis zu bekommen – das Verfahren ist kompliziert und teuer“, sagt ADAC-Sprecherin van Randenborgh. Eine EBE zum Beispiel kann unter Umständen mehrere hundert Euro kosten, erläutert auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sollte der Roller beispielsweise technisch nicht der neuen Verordnung entsprechen, müsste er entsprechend umgerüstet werden. Und Vorsicht beim Einkaufen im Internet: Dort finden sich zwar viele Angebote von circa 200 bis 2400 Euro. Doch nur wenige – etwa der Moover von Metz (circa 2000 Euro) und der X2City von BMW (circa 2400 Euro) – sind aufgrund von Sondergenehmigungen schon vor dem neuen Gesetz legal im Verkehr gerollt.
Was passiert, wenn ich einen Roller ohne Zulassung fahre?
Wer mit nicht zugelassenen und nicht versicherten Elektrorollern im Straßenverkehr fährt und erwischt wird, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz. Die entstehenden Schäden seien auch nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt, warnt der GDV.