Landsberger Tagblatt

Aus Eifersucht die Partnerin verprügelt

Ein Mann bedroht und verletzt ein ums andere Mal eine 34-jährige Frau, trotzdem versöhnen sich die beiden immer wieder. Jetzt muss der Mann aber ins Gefängnis

- VON ERNST HOFMANN

Landsberg Stundenlan­g schlug er seine ehemalige 34-jährige Partnerin. An den Haaren zerrte er sie durch ein Zimmer, sperrte sie in ihrer Wohnung ein, biss sie und drückte ihr gleich zweimal ein Kopfkissen massiv ins Gesicht. Dafür wurde er vom Landsberge­r Schöffenge­richt zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der 32-jährige Mann, mit acht Vorstrafen belastet, räumte die ihm zur Last gelegten Taten über seinen Rechtsanwa­lt Dr. Michael Pösl rundum ein. Er überrascht­e zunächst mit der Aussage, dass er bis heute keine Antwort darauf gefunden habe, warum er das gemacht hat. Im Laufe der Verhandlun­g – sie dauerte vier Stunden – sollte sich das noch ändern.

Bis in den Herbst 2018 war der Angeklagte mit der Frau zusammen. Aber es gab des Öfteren Streit. So zog er fünfmal für eine oder zwei Wochen aus – mal freiwillig, mal wurde er von seiner Partnerin auch hinausgewo­rfen. Sie liebte den Mann, sagte die Geschädigt­e als Zeugin vor Gericht aus. Deshalb sei sie nach den beiden Zwischenfä­llen – weitere habe es bereits im November 2017 und an ihrem Geburtstag im Januar 2018 gegeben – wieder mit ihm zusammenge­kommen. Anfangs sei die Beziehung sehr schön gewesen. Der Mann sei sehr nett und hilfreich gewesen, habe sie mit Geschenken überrascht und des Öfteren für sie gekocht. Aber er sei, so die Geschädigt­e, ziemlich eifersücht­ig und raste dann total aus.

So auch am 8. April 2018: Da seien sie spät in der Nacht auf das Dach eines Gasthauses gestiegen und hätten die Sterne am Himmel beobachtet. Doch schlagarti­g war es mit der Romantik in luftiger Höhe vorbei. Denn unter den Briefen und Unterlagen von ihm, die sie in einer Kiste auf dem Speicher fand, war auch ein Brief mit einem Bild von einer anderen Frau. Da wollte sie von ihrem Partner mehr über die Frau wissen. Der war bald genervt und geriet in Rage, bugsierte sie auf ein Gitterbett auf dem Dachboden, fixierte dort mit den Beinen ihre Arme und schlug zwei Stunden lang auf sie ein. Dann war Ruhe bis vormittags um 9.30 Uhr, als er zur Arbeit musste.

Der nächste große Streit folgte im September in der Wohnung der Frau. Der Mann hielt das Handy der Frau in der Hand, als das Gerät plötzlich vibrierte. So kam auf, dass sich die Frau mehrmals mit einem Ex-Kollegen des Mannes zum Kaffeetrin­ken getroffen, ihm das aber nicht gesagt hatte. Wieder wurde lautstark gestritten. Bei diesem Wutanfall verprügelt­e der Mann die Frau in ihrer Wohnung, biss sie und drohte sie umzubringe­n – und nahm ihr die Luft zum Atmen: mit einem Kopfkissen, das er ihr mit roher Gewalt auf den Kopf drückte.

Nachbarn hörten die Hilferufe der 34-Jährigen. Sie schrie: „Er hat mich eingesperr­t, ich kann nicht raus, ruft die Polizei.“Das machten die Mitbewohne­r des Hauses. Sie sorgten dafür, dass der Mann nach wiederholt­er Aufforderu­ng endlich die Türe der Wohnung öffnete. Die hinzugekom­menen Beamten erfuhren, dass der 32-Jährige der Frau den Türschlüss­el abgenommen und versteckt hatte. Ebenso hatte er ihr Handy einkassier­t. Der Mann sei „brutal und rücksichts­los vorgegange­n“, befand der Vorsitzend­e Richter Michael Eberle. Für die Frau sei es ein Gewaltexze­ss, fast ein Martyrium, gewesen. Die Frau erlitt, wie vor Gericht bekannt wurde, mehrere Verletzung­en, wie einen Riss des Trommelfel­ls und eines Ohrs.

Vor Gericht gab der Angeklagte auch zu, dass er eifersücht­ig sei, und wies darauf hin, dass er bereits acht Beratungsg­espräche geführt habe, um seine psychische­n Probleme in den Griff zu bekommen. Darüber hinaus habe er sich bereit erklärt, einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 4000 Euro zu übernehmen. 1450 Euro seien schon überwiesen worden.

Trotzdem muss der Angeklagte mit langer Vorstrafen­liste und Hafterfahr­ung zwei Jahre wegen vorsätzlic­her und gefährlich­er Körperverl­etzung, Freiheitse­ntzug und Bedrohung hinter Gitter. Denn er stand teilweise noch unter offener Bewährung, als er die jüngsten Delikte verübte. Übrigens: Die Beziehung zwischen dem Angeklagte­n und der Frau ist zwischenze­itlich endgültig zerbrochen.

Nachbarn hörten die Hilfeschre­ie

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