Von Feuer bis Mietausfall
Welche Versicherungen für Privatvermieter sinnvoll sind
Sie steht bei Experten wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) obenan. In Eigentumsanlagen schließt in der Regel die Hausverwaltung diese Versicherung für die Eigentümergemeinschaft (WEG) ab. Die Police greift, wenn zum Beispiel Sturm, Hagel oder Wasserrohrbrüche Schäden anrichten. Normalerweise müssen sich vermietende WEG-Mitglieder also nicht um den Abschluss eines Vertrags kümmern. Dennoch rät Boss, sich zu erkundigen, ob die für die Gemeinschaft bestehende Police Vermietungen wirklich einschließt. „Unbedingt prüfen“, sagt sie.
Vermietende Hauseigentümer haben meistens eine Wohngebäudeversicherung, zumal bei mit Krediten belasteten Immobilien die Banken einen solchen Vertrag verlangen. Eigentümer sollten darauf achten, ob ihr Gebäude auch gegen Elementarschäden geschützt ist. ●
Ungestreuter Gehweg vor dem Haus, umherfliegende Dachziegel – und schon kommt der Krankenwagen, weil der Nachbar verletzt ist. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt ein, „falls einem Dritten im Zusammenhang mit Haus oder Grundstück etwas passiert“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Im Prinzip deckt die Police Aufgaben aus der Verkehrssicherungspflicht ab. Das Schneeräumen und Laubkehren wälzen Eigentümer häufig über den Mietvertrag auf Mieter ab. Aus dem Schneider sind sie damit nicht: Eigentümer müssten als Letzte in der Haftungskette einstehen, etwa wenn Mieter untätig bleiben, so der BdV. In dem Fall prüfe die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Ansprüche Geschädigter.
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Ein Mieter möchte einen behindertengerechten Zugang zur Wohnung schaffen. Diesen Anspruch kann der Vermieter gegenüber seinen Miteigentümern aber nicht durchsetzen. Da ist Streit nach allen Seiten vorprogrammiert. In solchen Fällen erstattet eine Rechtsschutzversicherung oft Anwalts- und Gerichtskosten.
Sabine Feuersänger vom Verein Wohnen im Eigentum (WiE) findet die Police Rechtsschutzversicherung „empfehlenswert“. Diese soll
Für vermietende Immobilienbesitzer kann die Versicherung in Betracht kommen, wenn sie möbliert vermieten. Vor Abschluss des Vertrags sollte jedoch überlegt werden, welchen Wert das Mobiliar hat und ob neues selbst finanziert werden kann. Es lohnt ein Blick in die eigene Hausratpolice, um zu sehen, ob die Mietwohnung inkludiert ist.