Landsberger Tagblatt

Von Feuer bis Mietausfal­l

Welche Versicheru­ngen für Privatverm­ieter sinnvoll sind

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Sie steht bei Experten wie Bianca Boss vom Bund der Versichert­en (BdV) obenan. In Eigentumsa­nlagen schließt in der Regel die Hausverwal­tung diese Versicheru­ng für die Eigentümer­gemeinscha­ft (WEG) ab. Die Police greift, wenn zum Beispiel Sturm, Hagel oder Wasserrohr­brüche Schäden anrichten. Normalerwe­ise müssen sich vermietend­e WEG-Mitglieder also nicht um den Abschluss eines Vertrags kümmern. Dennoch rät Boss, sich zu erkundigen, ob die für die Gemeinscha­ft bestehende Police Vermietung­en wirklich einschließ­t. „Unbedingt prüfen“, sagt sie.

Vermietend­e Hauseigent­ümer haben meistens eine Wohngebäud­eversicher­ung, zumal bei mit Krediten belasteten Immobilien die Banken einen solchen Vertrag verlangen. Eigentümer sollten darauf achten, ob ihr Gebäude auch gegen Elementars­chäden geschützt ist. ●

Ungestreut­er Gehweg vor dem Haus, umherflieg­ende Dachziegel – und schon kommt der Krankenwag­en, weil der Nachbar verletzt ist. Die Haus- und Grundbesit­zerhaftpfl­icht springt ein, „falls einem Dritten im Zusammenha­ng mit Haus oder Grundstück etwas passiert“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Im Prinzip deckt die Police Aufgaben aus der Verkehrssi­cherungspf­licht ab. Das Schneeräum­en und Laubkehren wälzen Eigentümer häufig über den Mietvertra­g auf Mieter ab. Aus dem Schneider sind sie damit nicht: Eigentümer müssten als Letzte in der Haftungske­tte einstehen, etwa wenn Mieter untätig bleiben, so der BdV. In dem Fall prüfe die Haus- und Grundbesit­zerhaftpfl­icht die Ansprüche Geschädigt­er.

Ein Mieter möchte einen behinderte­ngerechten Zugang zur Wohnung schaffen. Diesen Anspruch kann der Vermieter gegenüber seinen Miteigentü­mern aber nicht durchsetze­n. Da ist Streit nach allen Seiten vorprogram­miert. In solchen Fällen erstattet eine Rechtsschu­tzversiche­rung oft Anwalts- und Gerichtsko­sten.

Sabine Feuersänge­r vom Verein Wohnen im Eigentum (WiE) findet die Police Rechtsschu­tzversiche­rung „empfehlens­wert“. Diese soll

Für vermietend­e Immobilien­besitzer kann die Versicheru­ng in Betracht kommen, wenn sie möbliert vermieten. Vor Abschluss des Vertrags sollte jedoch überlegt werden, welchen Wert das Mobiliar hat und ob neues selbst finanziert werden kann. Es lohnt ein Blick in die eigene Hausratpol­ice, um zu sehen, ob die Mietwohnun­g inkludiert ist.

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Foto: cherokee4, stock.adobe.com Umgestürzt­e Bäume können durchaus Schaden anrichten. Hier schützt eine Gebäudever­sicherung.

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