Landsberger Tagblatt

Wer bei einem Badeunfall haftet

Wenn jetzt das Wetter schön ist, strömen alle in die Freibäder. Aber was, wenn dort etwas passiert oder der Geldbeutel gestohlen wird? Wie Sie sich in solchen und anderen Fällen verhalten, und wer für den Schaden aufkommt

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Sommerzeit ist Freibadzei­t. Doch nicht immer bietet das Bad nur Entspannun­g. Wer im Wasser einen Krampf bekommt, gerät in Gefahr. Wer am Beckenrand ausrutscht, kann sich verletzen. Und wer nicht aufpasst, dem werden Handy oder Geldbeutel gestohlen. Außerdem sorgt das Fotografie­ren im Schwimmbad regelmäßig für Diskussion­en. Wer haftet, wenn einem im Schwimmbad etwas zustößt? Über die wichtigste­n juristisch­en Fallstrick­e beim Schwimmbad­besuch.

Wer haftet bei Badeunfäll­en?

Je nach Größe des Schwimmbad­s müssen genügend Aufsichtsp­ersonen vorhanden sein, damit bei einem Unfall oder einer gefährlich­en Situation im Wasser jederzeit schnell ein Bademeiste­r eingreifen kann. Passiert trotzdem ein Unfall, muss geprüft werden, ob der Betreiber oder Aufsichtsp­ersonen ihre Pflichten vernachläs­sigt haben. In diesem Fall kann der Betreiber für die Folgen haftbar gemacht werden – etwa wenn zu wenige Mitarbeite­r vor Ort waren. In den meisten Fällen kann kein Schuldiger ermittelt werden, zumal oft das Verhalten der Schwimmer den Unfall herbeiführ­t. Gefürchtet ist laut DLRG etwa der sogenannte „Schwimmbad-Blackout“– längere Tauchversu­che bei zuvor schneller, flacher Atmung. Der Tauchende kann dabei bewusstlos werden, bevor er das Gefühl hat, Atmen zu müssen – und wird er dann nicht innerhalb kürzester Zeit entdeckt und an die Wasserober­fläche geholt, kann es tödlich enden.

Was, wenn sich ein Besucher im Bad verletzt?

Deutsche Gerichte entscheide­n immer wieder, dass nicht jede Verletzung im Schwimmbad gleich zu Ansprüchen auf Schadeners­atz und Schmerzens­geld führt. Gerade für Verletzung­en infolge offensicht­licher Gefahrenqu­ellen müssen die Betroffene­n selbst einstehen. „Besucher sollten daran denken, dass es im und am Wasser rutschige Stellen, scharfe Kanten oder andere Hinderniss­e geben kann“, sagt Michaela Rassat, Rechtsexpe­rtin beim D.A.S. Leistungss­ervice. „Sie sollten sich umsichtig verhalten und Eltern sollten auf ihre Kinder achten.“Zur Verkehrssi­cherungspf­licht des Schwimmbad­betreibers gehört es, für intakte und sichere Anlagen zu sorgen, sodass für Badegäste keine Verletzung­sgefahr etwa durch kaputte Treppenstu­fen oder Bodenflies­en entsteht. Eine besondere Unfallquel­le im Schwimmbad sind Wasserruts­chen. Wie der Bundesgeri­chtshof (BGH) 2004 in einem Grundsatzu­rteil festgelegt hat, muss der Schwimmbad­betreiber hier für Sicherheit sorgen, indem er deutlich mit Schildern auf Gefahren und auf das richtige Verhalten auf der Rutsche hinweist (AZ VI ZR 95/03).

Ab wann dürfen Kinder alleine ins Schwimmbad?

Laut Muster-Bade-Ordnung dürfen Kinder unter acht Jahren nur mit einer „geeigneten Begleitper­son“ins Schwimmbad. Denn Eltern sind gegenüber kleinen Kindern aufsichtsp­flichtig – da spielt es auch keine Rolle, ob ein Bademeiste­r am Beckenrand steht. Die Eltern müssen die Schwimmfäh­igkeit ihres Kindes kennen und dafür sorgen, dass sich dieses nur in entspreche­nden Bereichen aufhält. Ein Kind, das noch nicht schwimmen kann, sollte nur dort im Wasser spielen, wo es sicher stehen kann. Je jünger das Kind ist, desto aufmerksam­er müssen Eltern es beobachten.

Wer kommt bei einem Diebstahl für den Schaden auf?

Ob Portemonna­ie oder Smartphone – beim Diebstahl zahlt unter Umständen die Hausratver­sicherung. Voraussetz­ung ist, dass es sich juristisch um einen „schweren Diebstahl“handelt, erklärt Elke Weidenbach von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Das heißt: „Die Wertgegens­tände wurden aus abgeschlos­senen Räumen oder Schließfäc­hern gestohlen.“Wer sein Handy oder Portemonna­ie hingegen am Beckenrand oder auf einer Wiese liegen lässt, kann nicht auf seine Versicheru­ng zählen. Denn bei solchen einfachen Diebstähle­n greift der Schutz nicht, so die Verbrauche­rschützeri­n. Werden die Wertgegens­tände unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gestohlen, kommt die Versicheru­ng für den Schaden auf. Denn auch bei einem räuberisch­en Diebstahl greift meist der Versicheru­ngsschutz.

Ist Fotografie­ren im Schwimmbad erlaubt?

Schnell ein Foto von Familie oder Freunden im Schwimmbad – mit dem Smartphone kein Problem. Doch ebenso fix können Fremde gegen ihren Willen in Badehose oder Bikini abgelichte­t werden. Grundsätzl­ich gilt, dass das Fotografie­ren und Filmen fremder Menschen und Gruppen ohne deren Einwilligu­ng nicht gestattet ist – das gebietet das Persönlich­keitsrecht. Gegen heimlich fotografie­rende Spanner hilft das wenig. Manche Bäder verbieten das Fotografie­ren oder sogar das bloße Mitführen von Smartphone­s daher gleich ganz. Davon hält man bei der Deutschen Gesellscha­ft für das Badewesen, der Dachverban­d der deutschen Schwimmbäd­er, wenig: Dies könne von den Mitarbeite­rn in einem gut besuchten Freibad gar nicht kontrollie­rt werden, außerdem gehöre es für viele Gäste zu einem Badbesuch, Familienfo­tos machen zu können. Mitunter wird der Umgang mit Smartphone­s daher differenzi­erter gehandhabt: Vielfach gilt das Handy- und Fotografie­rverbot nur in Sauna- und FKK-Bereichen. Und wer sonst gegen seinen Willen abgelichte­t wird, sollte sich an das Aufsichtsp­ersonal wenden.

Wie freizügig darf es zugehen? Oben ohne oder gar nackt baden darf man in deutschen Freibädern nur in speziell gekennzeic­hneten FKK- und Saunaberei­chen. Auf der Liegewiese und im normalen Schwimmbec­ken müssen Badehose und Bikini-Oberteil an bleiben. Nackt badende Kinder werden in den meisten Schwimmbäd­ern zwar auch nicht gerne gesehen, aber toleriert. Was gar nicht geht, sind sexuelle Handlungen im Schwimmbad: Wer auf der Liegewiese oder im Schwimmbec­ken Sex hat, riskiert eine Anzeige wegen Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s. Und die Gerichte urteilen in solchen Fällen durchaus rigoros, zeigt ein Fall aus der Titania-Therme in Neusäß, im Landkreis Augsburg: Nachdem ein Teenager-Paar in dem Spaßbad Sex gehabt hatte und dabei von Überwachun­gskameras aufgezeich­net worden war, musste das Mädchen 32 Stunden Sozialdien­st ableisten, der junge Mann wanderte sogar für 14 Tage in den Jugendarre­st.

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Foto: stock.adobe.com Wenn es im Sommer so richtig schön warm wird, locken Freibäder mit Abkühlung und Spaß. Doch auf dem Sprungturm oder in der Wasserruts­che können sich Badegäste auch verletzen. Und dann?

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