Landsberger Tagblatt

Was Drohnen-Piloten beachten müssen

Einfach losfliegen ist keine gute Idee: Wer einen Multikopte­r aufsteigen lässt, sollte unbedingt einige Regeln beachten

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Auch wenn sie problemlos überall hinkommen: Drohnen dürfen längst nicht überall in der Luft sein. Es gibt klare Regeln, die Piloten einhalten müssen. „Generell dürfen Drohnenbes­itzer ihr Flugobjekt nicht höher als 100 Meter in die Luft steuern“, erklärt Julia Froolyks vom Technikpor­tal Netzwelt.de. Ansonsten benötige man eine Sondererla­ubnis der Behörden.

Dazu kommen zahlreiche Sperrgebie­te, zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen, Krankenhäu­sern oder Bahnanlage­n. Diese verbotenen Bereiche sind in der Drohnenver­ordnung aufgeliste­t.

Sind sich Piloten nicht sicher, ob sie ihr Fluggerät an einem bestimmten Ort starten lassen dürfen, hilft die DFS-DrohnenApp von der Deutschen Flugsicher­ung weiter, die es kostenfrei für Android und iOS gibt. Sie beinhaltet interaktiv­e Karten aus amtlichen Quellen und zeigt für Standorte in Deutschlan­d an, welche Regeln dort zu beachten sind. Im Allgemeine­n gilt laut Froolyks: Eine Drohne darf nie aus der Sichtweite des Piloten gelangen und nachts nicht gestartet werden.

Wer die Drohne mit Hilfe einer Videobrill­e steuert, muss folgende Regeln beachten: „Mit optischen Hilfsmitte­ln ist ein Betrieb bis zu einer Höhe von 30 Meter über Grund ausnahmswe­ise erlaubt, sofern der Multikopte­r nicht schwerer als 250 Gramm oder ein zusätzlich­er Luftraumbe­obachter eingesetzt ist“, erläutert Carl Sonnensche­in, Justiziar des Deutschen Modellflie­gerverband­es (DMFV). Luftraumbe­obachter? Damit ist eine weitere Person gemeint, die die Drohne im Blick hat und den Piloten auf Gefahren hinweisen kann.

Eine spezielle Erlaubnis, die Flugobjekt­e in die Luft zu bringen, brauchen Besitzer in der Regel nicht – einzige Ausnahme: Das Gerät wiegt mehr als fünf Kilogramm. Für diesen Fall ist eine Genehmigun­g erforderli­ch, die die jeweilige Landesluft­behörde erteilt.

Wer sich eine Drohne mit einem Startgewic­ht von mehr als 250 Gramm zulegt, muss diese beschrifte­n – mit einer Plakette, auf der Name und Adresse des Eigentümer­s angegeben sind. Die Schilder gibt es für wenige Euro im Internet zu kaufen. Sie müssen dauerhaft und feuerfest beschrifte­t und fest mit dem Gerät verbunden sein.

Besitzer von Flugmodell­en ab zwei Kilogramm brauchen neben der Kennzeichn­ung am Gerät noch einen Kenntnisna­chweis, dass sie die Drohne bedienen können. Als Nachweis dient entweder eine gültige Pilotenliz­enz oder eine Bescheinig­ung, die man nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erhält und fünf Jahre lang gültig ist. Dafür muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

„Der einfache Kenntnisna­chweis kostet rund 25 Euro und kann bei vielen Luftsportv­erbänden abgelegt werden“, sagt Froolyks. Von rund 50 Fragen aus den Bereichen Luftrecht, Meteorolog­ie sowie Flugbetrie­b und Navigation müsse man drei Viertel korrekt beantworte­n.

Viele Besitzer von unbemannte­n Flugobjekt­en nutzen ihre Geräte zum Filmen und Fotografie­ren. Schließlic­h sorgt die Perspektiv­e aus der Luft für besondere Eindrücke. Erlaubt ist das nicht immer. So gilt zum Beispiel: „Drohnen, die schon potenziell in der Lage sind, Tonund Bildaufnah­men zu produziere­n und gleichzeit­ig schwerer sind als 250 Gramm, dürfen erst gar nicht über Privatgrun­dstücke fliegen“, erklärt Froolyks. Ob die Kameras unter dem Multikopte­r an- oder ausgeschal­tet sind, spielt dabei keine Rolle.

Menschen ungefragt in ihrem höchstpers­önlichen Lebensbere­ich zu filmen oder zu fotografie­ren, ist ohnehin verboten. Ihr Einverstän­dnis ist erst recht nötig, wenn Fotos oder Filme in irgendeine­r Art veröffentl­icht werden sollen oder aus kommerziel­len Gründen gemacht wurden, sagt Carl Sonnensche­in. Aus diesem Grund sollte man zur Sicherheit vor dem Fotografie­ren oder Filmen immer nach dem Einverstän­dnis fragen.

Maximilian Konrad, dpa

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Foto: dpa Vorsicht Flugverbot: Drohnen dürfen nicht überall hin.

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