Landsberger Tagblatt

Kloster-Dieb muss für längere Zeit in Haft

Ein Mann stiehlt teuren Schmuck. Beim Verkauf erhält er nur einen Bruchteil des Werts

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Landsberg Für längere Zeit ins Gefängnis muss ein 41-jähriger Mann, der vor knapp zwei Jahren im Exerzitien­haus in St. Ottilien Schmuck und Bargeld gestohlen hat. Nach Überzeugun­g des Schöffenge­richts Landsberg klaute der Einbrecher Schmuck aus einem Appartemen­t mit zwei Zimmern im Wert von 19000 Euro und erbeutete zudem 1900 Euro Bargeld. 2600 Euro, die sich auf einem Tisch befanden, ließ der Dieb liegen.

In der Hauptverha­ndlung wurde bekannt, dass der Beschuldig­te nicht, wie er sagte, zu einem Klosterbru­der wollte, um mit ihm über sein Drogenprob­lem zu sprechen. Wie sich herausstel­lte, brauchte er Geld, um seinen Rauschmitt­elkonsum zu finanziere­n. Also ließ sich der Mann eines Tages gegen Mittag von einem Helfer vor das Exerzitien­haus fahren. Er ging schnurstra­cks nach oben, setzte sich an ein Ecktischch­en, zog die BaseballMü­tze tief ins Gesicht und machte angeblich einen traurigen Eindruck auf die Vorbeigehe­nden, die unterwegs zum Mittagesse­n waren. So nahmen ihn auch zwei Frauen aus dem Zimmer Nummer 304 – eine 67-Jährige und eine 74-Jährige – wahr, wie sie vor Gericht aussagten. Bei ihrer Rückkehr in ihr Zimmer erschraken sie: Die Türe war nicht mehr versperrt. Und sie sahen gleich, dass eines der beiden abgesperrt­en Holzschrän­kchen gewaltsam aufgebroch­en worden war. Der 67-jährigen Frau wurde Schmuck im Wert von 19 000 Euro entwendet – mit diesem Betrag wurde der Schaden jedenfalls von der Versicheru­ng reguliert. Ihr fehlten unter anderem ein Smaragd-Collier, ein Goldring, eine Perlenkett­e und ein Paar Perlen-Ohrstecker. Zudem waren 1900 Euro Bargeld weg, darunter 1700 Euro Honorar für eine Dozentin im Exerzitien­haus.

DNA-Spuren führten zum Täter, wurde in der Beweisaufn­ahme bekannt. Er hatte aus dem Schließfac­h auch Ausweis, Krankenkas­senkarte, Bahncard, ein paar Zettel und zwei EC-Karten genommen. Damit Geld abzuheben, schlug mangels PIN fehl, der Automat zog die Karte einfach ein. Mit dem Bargeld kaufte der 41-Jährige, der seit seiner Jugend drogenabhä­ngig ist, in Augsburg Drogen. In den Tagen danach verscherbe­lte er den Schmuck der 74-Jährigen in einem Fachgeschä­ft in der Fuggerstad­t – allerdings für deutlich weniger Geld als die Geschädigt­e von der Versicheru­ng erhielt: Er bekam dafür nur 550 Euro.

Der Angeklagte sprach sich für eine stationäre Therapie aus. Therapie bedeute für ihn arbeiten – und Haft heiße für ihn „Füße hochlegen“. Diese Aussage rief Schöffenri­chter Alexander Kessler mit mehreren Fragen auf den Plan: „Warum haben Sie vier Therapien in der Vergangenh­eit abgebroche­n? Warum haben Sie keinen Schulabsch­luss? Warum haben Sie keinen Beruf erlernt? Warum haben Sie außer kurzen Gelegenhei­tsjobs noch nie gearbeitet?“Sein Leben

Symbolfoto: Alexander Kaya spiele sich doch die meiste Zeit zwischen Haft und Hartz IV ab, stellte Kessler fest. Wie aus der Pistole geschossen die Antwort des Beschuldig­ten: „Ich habe keine Lust zu arbeiten. Denn es gibt andere Möglichkei­ten, zu Geld zu kommen.“

Sein Anwalt Hansjörg Schmid hätte es am liebsten gehabt, wenn bei seinem Mandanten Paragraf 64 des Strafgeset­zbuches anzuwenden. Da heißt es: „Das Gericht kann in das Urteil neben der Strafe die Unterbring­ung des Täters in einer Entziehung­sanstalt anordnen, wenn er eine Tat aufgrund eines Hanges zu Alkohol, Betäubungs- oder Arzneimitt­eln begangen hat.“

Diese Variante hielt das dreiköpfig­e Schöffenge­richt nach dem „Vorleben“des Angeklagte­n mit jeder Menge „Schieflage“nicht für sinnvoll. Eine Gutachteri­n, die die Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n bejahte, und eine Führungsau­fsicht, die ihm vom Gericht bis 2022 zugeordnet wurde, sahen das genauso. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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