Kloster-Dieb muss für längere Zeit in Haft
Ein Mann stiehlt teuren Schmuck. Beim Verkauf erhält er nur einen Bruchteil des Werts
Landsberg Für längere Zeit ins Gefängnis muss ein 41-jähriger Mann, der vor knapp zwei Jahren im Exerzitienhaus in St. Ottilien Schmuck und Bargeld gestohlen hat. Nach Überzeugung des Schöffengerichts Landsberg klaute der Einbrecher Schmuck aus einem Appartement mit zwei Zimmern im Wert von 19000 Euro und erbeutete zudem 1900 Euro Bargeld. 2600 Euro, die sich auf einem Tisch befanden, ließ der Dieb liegen.
In der Hauptverhandlung wurde bekannt, dass der Beschuldigte nicht, wie er sagte, zu einem Klosterbruder wollte, um mit ihm über sein Drogenproblem zu sprechen. Wie sich herausstellte, brauchte er Geld, um seinen Rauschmittelkonsum zu finanzieren. Also ließ sich der Mann eines Tages gegen Mittag von einem Helfer vor das Exerzitienhaus fahren. Er ging schnurstracks nach oben, setzte sich an ein Ecktischchen, zog die BaseballMütze tief ins Gesicht und machte angeblich einen traurigen Eindruck auf die Vorbeigehenden, die unterwegs zum Mittagessen waren. So nahmen ihn auch zwei Frauen aus dem Zimmer Nummer 304 – eine 67-Jährige und eine 74-Jährige – wahr, wie sie vor Gericht aussagten. Bei ihrer Rückkehr in ihr Zimmer erschraken sie: Die Türe war nicht mehr versperrt. Und sie sahen gleich, dass eines der beiden abgesperrten Holzschränkchen gewaltsam aufgebrochen worden war. Der 67-jährigen Frau wurde Schmuck im Wert von 19 000 Euro entwendet – mit diesem Betrag wurde der Schaden jedenfalls von der Versicherung reguliert. Ihr fehlten unter anderem ein Smaragd-Collier, ein Goldring, eine Perlenkette und ein Paar Perlen-Ohrstecker. Zudem waren 1900 Euro Bargeld weg, darunter 1700 Euro Honorar für eine Dozentin im Exerzitienhaus.
DNA-Spuren führten zum Täter, wurde in der Beweisaufnahme bekannt. Er hatte aus dem Schließfach auch Ausweis, Krankenkassenkarte, Bahncard, ein paar Zettel und zwei EC-Karten genommen. Damit Geld abzuheben, schlug mangels PIN fehl, der Automat zog die Karte einfach ein. Mit dem Bargeld kaufte der 41-Jährige, der seit seiner Jugend drogenabhängig ist, in Augsburg Drogen. In den Tagen danach verscherbelte er den Schmuck der 74-Jährigen in einem Fachgeschäft in der Fuggerstadt – allerdings für deutlich weniger Geld als die Geschädigte von der Versicherung erhielt: Er bekam dafür nur 550 Euro.
Der Angeklagte sprach sich für eine stationäre Therapie aus. Therapie bedeute für ihn arbeiten – und Haft heiße für ihn „Füße hochlegen“. Diese Aussage rief Schöffenrichter Alexander Kessler mit mehreren Fragen auf den Plan: „Warum haben Sie vier Therapien in der Vergangenheit abgebrochen? Warum haben Sie keinen Schulabschluss? Warum haben Sie keinen Beruf erlernt? Warum haben Sie außer kurzen Gelegenheitsjobs noch nie gearbeitet?“Sein Leben
Symbolfoto: Alexander Kaya spiele sich doch die meiste Zeit zwischen Haft und Hartz IV ab, stellte Kessler fest. Wie aus der Pistole geschossen die Antwort des Beschuldigten: „Ich habe keine Lust zu arbeiten. Denn es gibt andere Möglichkeiten, zu Geld zu kommen.“
Sein Anwalt Hansjörg Schmid hätte es am liebsten gehabt, wenn bei seinem Mandanten Paragraf 64 des Strafgesetzbuches anzuwenden. Da heißt es: „Das Gericht kann in das Urteil neben der Strafe die Unterbringung des Täters in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn er eine Tat aufgrund eines Hanges zu Alkohol, Betäubungs- oder Arzneimitteln begangen hat.“
Diese Variante hielt das dreiköpfige Schöffengericht nach dem „Vorleben“des Angeklagten mit jeder Menge „Schieflage“nicht für sinnvoll. Eine Gutachterin, die die Schuldfähigkeit des Angeklagten bejahte, und eine Führungsaufsicht, die ihm vom Gericht bis 2022 zugeordnet wurde, sahen das genauso. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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