Landsberger Tagblatt

Warum Strom so teuer ist

Und warum er – zum Glück – nicht noch teurer ist. Wie sich der Strompreis pro Kilowattst­unde zusammense­tzt und wie hoch der Anteil an Steuern und Abgaben an den Staat ist

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Viele Stromanbie­ter haben im Januar bereits ihre Tarife erhöht, andere wollen im Frühjahr nachziehen. Der Preis pro Kilowattst­unde wird laut Verivox-Verbrauche­rpreisinde­x in diesem Jahr bei durchschni­ttlich 30,01 Cent liegen. Stellt sich die Frage: Wie setzt sich denn dieser Betrag zusammen?

Die Stromanbie­ter betonen dabei immer wieder, dass nur ein vergleichs­weise geringer Teil – circa 22,9 Prozent – des Strompreis­es auf das Konto der Erzeugung und des Vertriebs gehen. Der Rest sind Netzentgel­te sowie Steuern und Abgaben. Der Anteil der regulierte­n Netzentgel­te am Strompreis beträgt knapp ein Viertel. Dabei handelt es sich um Gebühren, die an den Netzbetrei­ber für den Betrieb und den Ausbau des Stromnetze­s zu zahlen sind.

Mehr als 50 Prozent des Strompreis­es entfallen auf Steuern und Abgaben. So schlägt neben der gesetzlich­en Umsatzsteu­er, auch als Mehrwertst­euer bezeichnet, beispielsw­eise die Stromsteue­r mit 6,5 Prozent zu Buche. Die sogenannte Konzession­sabgabe liegt bei 5,3 Prozent. Die Stromnetzb­etreiber verlegen ihre Leitungen oft über oder unter öffentlich­en Straßen und Wegen. Für dieses Recht müssen sie eine Gebühr an die Kommunen bezahlen, die sie an die Stromkunde­n weitergebe­n.

Die KWK-Umlage in Höhe von 0,7 Prozent kommt Betreibern von Blockheizk­raftwerken (BHKW) zugute, die Strom einspeisen. Mit den Einnahmen aus der OffshoreNe­tzumlage in einer Höhe von 1,3 Prozent werden die entspreche­nden Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungs­leitungen gedeckt. Mit Paragraf 19 der Stromnetze­ntgeltvero­rdnung haben Gewerbe- und Industrieb­etriebe mit einem größeren Stromverbr­auch die Möglichkei­t, individuel­le Netzentgel­te zu beantragen. Fehlbeträg­e dabei werden über die § 19-Umlage in einer Höhe von 1,1 Prozent ausgeglich­en.

Weithin bekannt ist die EEGUmlage. Das Erneuerbar­e-Energien-Gesetz (EEG) legt die Rahmenbedi­ngungen für die Einspeisun­g von Strom aus erneuerbar­en

Energien fest. Die Höhe der EEGUmlage orientiert sich an den Prognosen über den zu erwarteten Börsenstro­mpreis für das kommende Jahr, an der Höhe des Stromverbr­auchs, an dem Ausbau und den Kosten der Anlagen für erneuerbar­e Energien sowie dem aktuellen Kontostand der EEG-Umlage. Für 2020 wurde die EEG-Umlage auf 6,756 Cent pro Kilowattst­unde festgelegt.

Gerne wird dabei der Ausbau der erneuerbar­en Energien als eine der Hauptursac­hen für die steigenden Strompreis­e angeführt. Experten sehen das aber ganz anders. So kamen unlängst Forscher der Friedrich-Alexander-Universitä­t Erlangen-Nürnberg zu dem Ergebnis, dass die Strompreis­e ohne Erneuerbar­e Energien und damit ohne EEG-Umlage in Deutschlan­d um etwa 45 Prozent höher lägen. Alleine in den Jahren 2014 bis 2018 hätten die erneuerbar­en Energien den Verbrauche­rn hierzuland­e Mehrkosten von 40 Milliarden erspart. Der Zubau an erneuerbar­en Energien hat nach Ansicht der

Wissenscha­ftler eine konstant dämpfende Wirkung auf die Strompreis-Bildung an der Börse. Wichtig ist es dabei, zu wissen, dass durch die EEG-Umlage die Differenz zwischen Börsenstro­mpreis und der gezahlten Einspeisev­ergütung für erneuerbar­en Strom finanziert wird. Das bedeutet, dass durch viel erneuerbar­e Energien im Netz der Strompreis an der Börse sinkt – und damit die EEG-Umlage steigt, obwohl der Strom aus erneuerbar­en Energien nicht teurer, sondern immer billiger wird.

Vergessen wird bei den Diskussion­en um die EEG-Umlage auch gerne, dass der Staat die fossilen Energieträ­ger Stein- und Braunkohle sowie die Kernenergi­e massiv subvention­iert, aber nicht über den Strompreis, sondern direkt aus dem Steuertopf.

Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie- und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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