Warum Strom so teuer ist
Und warum er – zum Glück – nicht noch teurer ist. Wie sich der Strompreis pro Kilowattstunde zusammensetzt und wie hoch der Anteil an Steuern und Abgaben an den Staat ist
Viele Stromanbieter haben im Januar bereits ihre Tarife erhöht, andere wollen im Frühjahr nachziehen. Der Preis pro Kilowattstunde wird laut Verivox-Verbraucherpreisindex in diesem Jahr bei durchschnittlich 30,01 Cent liegen. Stellt sich die Frage: Wie setzt sich denn dieser Betrag zusammen?
Die Stromanbieter betonen dabei immer wieder, dass nur ein vergleichsweise geringer Teil – circa 22,9 Prozent – des Strompreises auf das Konto der Erzeugung und des Vertriebs gehen. Der Rest sind Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben. Der Anteil der regulierten Netzentgelte am Strompreis beträgt knapp ein Viertel. Dabei handelt es sich um Gebühren, die an den Netzbetreiber für den Betrieb und den Ausbau des Stromnetzes zu zahlen sind.
Mehr als 50 Prozent des Strompreises entfallen auf Steuern und Abgaben. So schlägt neben der gesetzlichen Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, beispielsweise die Stromsteuer mit 6,5 Prozent zu Buche. Die sogenannte Konzessionsabgabe liegt bei 5,3 Prozent. Die Stromnetzbetreiber verlegen ihre Leitungen oft über oder unter öffentlichen Straßen und Wegen. Für dieses Recht müssen sie eine Gebühr an die Kommunen bezahlen, die sie an die Stromkunden weitergeben.
Die KWK-Umlage in Höhe von 0,7 Prozent kommt Betreibern von Blockheizkraftwerken (BHKW) zugute, die Strom einspeisen. Mit den Einnahmen aus der OffshoreNetzumlage in einer Höhe von 1,3 Prozent werden die entsprechenden Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt. Mit Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung haben Gewerbe- und Industriebetriebe mit einem größeren Stromverbrauch die Möglichkeit, individuelle Netzentgelte zu beantragen. Fehlbeträge dabei werden über die § 19-Umlage in einer Höhe von 1,1 Prozent ausgeglichen.
Weithin bekannt ist die EEGUmlage. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt die Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren
Energien fest. Die Höhe der EEGUmlage orientiert sich an den Prognosen über den zu erwarteten Börsenstrompreis für das kommende Jahr, an der Höhe des Stromverbrauchs, an dem Ausbau und den Kosten der Anlagen für erneuerbare Energien sowie dem aktuellen Kontostand der EEG-Umlage. Für 2020 wurde die EEG-Umlage auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
Gerne wird dabei der Ausbau der erneuerbaren Energien als eine der Hauptursachen für die steigenden Strompreise angeführt. Experten sehen das aber ganz anders. So kamen unlängst Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zu dem Ergebnis, dass die Strompreise ohne Erneuerbare Energien und damit ohne EEG-Umlage in Deutschland um etwa 45 Prozent höher lägen. Alleine in den Jahren 2014 bis 2018 hätten die erneuerbaren Energien den Verbrauchern hierzulande Mehrkosten von 40 Milliarden erspart. Der Zubau an erneuerbaren Energien hat nach Ansicht der
Wissenschaftler eine konstant dämpfende Wirkung auf die Strompreis-Bildung an der Börse. Wichtig ist es dabei, zu wissen, dass durch die EEG-Umlage die Differenz zwischen Börsenstrompreis und der gezahlten Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom finanziert wird. Das bedeutet, dass durch viel erneuerbare Energien im Netz der Strompreis an der Börse sinkt – und damit die EEG-Umlage steigt, obwohl der Strom aus erneuerbaren Energien nicht teurer, sondern immer billiger wird.
Vergessen wird bei den Diskussionen um die EEG-Umlage auch gerne, dass der Staat die fossilen Energieträger Stein- und Braunkohle sowie die Kernenergie massiv subventioniert, aber nicht über den Strompreis, sondern direkt aus dem Steuertopf.
Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!