Kennzeichen von Polizeiauto gerissen
Ein junger Mann wird immer wieder straffällig. Warum er sich nicht helfen lassen will
Landsberg Nach neun Maß Bier bei der Landsberger Wiesn Ende März vergangenen Jahres hat ein 20-Jähriger gegen Mitternacht das hintere Kennzeichen eines Polizeiautos abgerissen und ins Gebüsch geworfen. Dafür musste er sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Landsberg verantworten. Am Ende stand eine dreijährige Haftstrafe, weil der junge Mann auch noch einige Vorstrafen mitbrachte.
„So geht es nicht, so etwas braucht die Gesellschaft nicht“, sagte Richter Alexander Kessler dem Angeklagten. Zwei Jahre und vier Monate brachte der junge Mann an Vorstrafen mit in den Gerichtssaal. Aktuell kommen beim Strafmaß weitere acht Monate hinzu: Zum einen für den AutokennzeichenDiebstahl, zum anderen für den Diebstahl einer Flasche Wodka in einer Tankstelle in Landsberg Mitte Juni vergangenen Jahres. Zu beiden Vorfällen wurde der 20-Jährige in der Verhandlung befragt.
● Fall 1: Der Streifenwagen der Polizei stand abgesperrt und unbesetzt vor dem Parkplatz der AOK an der Waitzinger Wiese, als sich der Angeklagte einen Spaß daraus machte, das hintere Kennzeichen wegzureißen. Beim „zweiten Schwung“sei ihm das schon gelungen, sagte der junge Mann fast ein wenig stolz im Gerichtssaal. Er habe sich „cool“gefühlt. Freunde hätten ihm Beifall gezollt. Warum er seine Missachtung gegenüber der Polizei auf diese Art und Weise ausgedrückt hatte, das konnte er nicht sagen: „Es war eine Dummheit“, meinte er.
Doch der Angeklagte wollte offenbar noch weiter gehen. Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, sah, wie
Symbolfoto: Julian Leitenstorfer der 20-Jährige am Fahrzeug der Polizei stand und seine Hose schon heruntergelassen hatte: Vermutlich, um das Fahrzeug anzupinkeln. An einem zweiten Polizeiauto, das daneben geparkt war, soll das Kennzeichen leicht verbogen worden sein. Am nächsten Tag tauchte das Nummernschild wieder auf.
● Fall 2: Bei dem Diebstahl in einer Tankstelle kam dem Angeklagten eine aufmerksame Verkäuferin auf die Schliche, als er sich eine Flasche Wodka aus einem Regal nahm und diese in seinem Hosenbund versteckte. Der 20-Jährige rückte die Flasche wieder heraus und stellte sie auf den Boden. Verärgert beschimpfte er die Verkäuferin und verließ zusammen mit Freunden die Tankstelle. Das Hausverbot, das ihm postwendend auferlegt wurde, habe der junge Mann mittlerweile schon mehrmals ignoriert.
Auch die Termine bei der Jugendgerichtshilfe interessieren ihn offenbar nicht. „Ich muss für meine Fehler selbst geradestehen“, sagte er vor Gericht. Entschuldigt hat er sich bis zur Gerichtsverhandlung nirgendwo. Im Gefängnis will er nun eine Ausbildung absolvieren, kündigte der Mann an, der in Sachen Straftaten zuletzt immer wieder rückfällig wurde.
Staatsanwalt Dominik Semsch beantragte drei Jahre Haft für den Angeklagten. Verteidiger Alexander Winkler sprach sich für zwei Jahre und acht Monate aus. Einig waren sich die Beteiligten, dass der Mann für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss. Er und sein Verteidiger sind mit dem Urteil offenbar einverstanden, denn sie werden keinen Einspruch einlegen.