Der Dealer, der ganz brav wurde
Ein Mann muss sich am Amtsgericht in Landsberg wegen des Handels mit Marihuana und Amphetaminen verantworten
Landsberg In Drogenkreisen war er als der „Pro“bekannt: Die Rede ist von einem 26-jährigen Mann, der jetzt im Landsberger Amtsgericht auf der Anklagebank saß. Er musste sich in zweifacher Hinsicht verantworten: für den Erwerb des Stoffs in zwei Fällen und drei Mal für den Verkauf von Marihuana, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf.
Beim „Gras“handelte es sich um 1,2 Gramm, die er zwei Mal für je 20 Euro veräußert haben will. Ein weiterer Deal mit zehn Gramm war angebahnt. Dieser kam aber nicht zustande, weil der Interessent plötzlich keine „Kohle“mehr hatte. Dann verbleiben noch zwei Mal fünf Gramm Amphetamine, die sich der 26-Jährige besorgt hatte. Der Mann soll in Drogenkreisen als der „Pro“bekannt gewesen sein. Im Gerichtssaal redete er nicht um den heißen Brei herum. Er gab die ihm angekreideten Vergehen weitgehend zu.
In den Dunstkreis der Polizei war der Mann bei Ermittlungen in der Drogenszene geraten. Da fielen den Beamten zwei Mobiltelefone in die Hände. Im Chatverkehr, , tauchte offenbar der Angeklagte namentlich auf – und noch zwei weitere Personen, die mit ihm in Verbindung standen, und zwar als mögliche Abnehmer
oder Anbieter des Rauschgiftes. Erwerb und Verkauf gingen, so die Ermittlungen, im März und April vergangenen Jahres über die Bühne. Seit Mai sei der Angeklagte in Sachen Betäubungsmittel nicht mehr aufgefallen, wunderte sich Richter Michael Eberle. Warum? Das wollte der Mann auf der Anklagebank nicht preisgeben. Er schmunzelte lediglich, beteuerte aber, dass dies so sei. Der Vorsitzende glaubte ihm. Er sagte auch warum: In Verbindung zu seiner letzten Straftat – einer Körperverletzung – waren dem Mann unter anderem 80 Sozialstunden auferlegt worden. Eberle hatte angenommen, dass er diese Auflage nicht erfüllen werde. Er wurde eines Besseren belehrt: Der Mann meisterte diese innerhalb der vorgegebenen Frist.
Nun kommt auf ihn eine Haftstrafe von neun Monaten zu, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Einbezogen werden drei Monate aus der vorausgegangenen Verurteilung einer Körperverletzung. Hinzu kommen als Bewährungsauflage eine Geldbuße von 700 Euro an den Bayerischen Landesverband der Gefangenenfürsorge, die Gerichtskosten und zwei Jahre lang der Nachweis, dass er drogenfrei lebt. Das Urteil hat bereits Rechtskraft.