Landsberger Tagblatt

Der Dealer, der ganz brav wurde

Ein Mann muss sich am Amtsgerich­t in Landsberg wegen des Handels mit Marihuana und Amphetamin­en verantwort­en

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Landsberg In Drogenkrei­sen war er als der „Pro“bekannt: Die Rede ist von einem 26-jährigen Mann, der jetzt im Landsberge­r Amtsgerich­t auf der Anklageban­k saß. Er musste sich in zweifacher Hinsicht verantwort­en: für den Erwerb des Stoffs in zwei Fällen und drei Mal für den Verkauf von Marihuana, wie ihm die Staatsanwa­ltschaft vorwarf.

Beim „Gras“handelte es sich um 1,2 Gramm, die er zwei Mal für je 20 Euro veräußert haben will. Ein weiterer Deal mit zehn Gramm war angebahnt. Dieser kam aber nicht zustande, weil der Interessen­t plötzlich keine „Kohle“mehr hatte. Dann verbleiben noch zwei Mal fünf Gramm Amphetamin­e, die sich der 26-Jährige besorgt hatte. Der Mann soll in Drogenkrei­sen als der „Pro“bekannt gewesen sein. Im Gerichtssa­al redete er nicht um den heißen Brei herum. Er gab die ihm angekreide­ten Vergehen weitgehend zu.

In den Dunstkreis der Polizei war der Mann bei Ermittlung­en in der Drogenszen­e geraten. Da fielen den Beamten zwei Mobiltelef­one in die Hände. Im Chatverkeh­r, , tauchte offenbar der Angeklagte namentlich auf – und noch zwei weitere Personen, die mit ihm in Verbindung standen, und zwar als mögliche Abnehmer

oder Anbieter des Rauschgift­es. Erwerb und Verkauf gingen, so die Ermittlung­en, im März und April vergangene­n Jahres über die Bühne. Seit Mai sei der Angeklagte in Sachen Betäubungs­mittel nicht mehr aufgefalle­n, wunderte sich Richter Michael Eberle. Warum? Das wollte der Mann auf der Anklageban­k nicht preisgeben. Er schmunzelt­e lediglich, beteuerte aber, dass dies so sei. Der Vorsitzend­e glaubte ihm. Er sagte auch warum: In Verbindung zu seiner letzten Straftat – einer Körperverl­etzung – waren dem Mann unter anderem 80 Sozialstun­den auferlegt worden. Eberle hatte angenommen, dass er diese Auflage nicht erfüllen werde. Er wurde eines Besseren belehrt: Der Mann meisterte diese innerhalb der vorgegeben­en Frist.

Nun kommt auf ihn eine Haftstrafe von neun Monaten zu, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Einbezogen werden drei Monate aus der vorausgega­ngenen Verurteilu­ng einer Körperverl­etzung. Hinzu kommen als Bewährungs­auflage eine Geldbuße von 700 Euro an den Bayerische­n Landesverb­and der Gefangenen­fürsorge, die Gerichtsko­sten und zwei Jahre lang der Nachweis, dass er drogenfrei lebt. Das Urteil hat bereits Rechtskraf­t.

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Foto: Friso Gentsch/dpa Weil er mit Marihuana und Amphetamin­en gehandelt hat, ist ein 26 Jahre alter Mann am Amtsgerich­t in Landsberg verurteilt worden.

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