Sicher ist sicher
Mieter können Einbauten nicht von ihrem Vermieter verlangen
Mieter können nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgt. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchhemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter trotzdem in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen.
Folge ist, der Vermieter kann die Miete erhöhen. Er darf acht Prozent der Kosten einer solchen Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Die Entscheidung aber, ob investiert wird oder nicht, trifft allein der Vermieter.
Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der muss bei einem nachvollziehbaren
Interesse des Mieters kleinere Baumaßnahmen wie den Einbau eines Türspions oder eines Sicherheitsschlosses gestatten. Wichtig ist es aber, zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den Mieterinvestitionen passieren soll. Nach dem Gesetz ist es denkbar, dass der Vermieter dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, sodass noch einmal hohe Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen können. Hier ist eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung empfehlenswert. Darin kann festgehalten werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahmen durchzuführen, und dass diese Mieterinvestitionen beim Auszug nicht beseitigt werden müssen. Geregelt werden kann und sollte allerdings auch, ob und inwieweit der Vermieter für den Verbleib dieser wohnwertverbessernden Sicherheitsmaßnahmen eine Entschädigung zahlt.