Die Stadt darf nicht allen helfen
Der Ferienausschuss des Stadtrats muss das beschlossene Hilfspaket abspecken
Landsberg Mitte März hat der Stadtrat Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Bürger beschlossen, die die finanziellen Folgen der Corona-Krise abfedern sollen. Doch seither hat sich einiges geändert. Und so wird der Ferienausschuss, der am Mittwoch, 22. April, tagen wird, wohl wieder Änderungen im Hilfspaket vornehmen müssen. Und die betreffen Privatpersonen, Einzelhändler und Unternehmer.
Beschlossen wurde in der Sitzung am 20. März unter anderem, Stundungen von Steuern, Gebühren, Mieten und Pachten leichter zu gewähren. Steuern, die an die Stadt fließen, sind vor allem die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Auf Stundungszinsen sollte verzichtet werden. Auch Vorauszahlungen sollten leichter angepasst werden können, sofern die Einkünfte eines
Steuerzahlers im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden.
Bereits in der Sitzung wurde aber klargestellt, dass das Hilfspaket wohl keine aktive Wirtschaftsförderung sein kann, möglicherweise aber eine Überbrückungshilfe, bis staatliche Fördermittel fließen. Die gibt es mittlerweile. Der Bund hat Ende März zusätzlich zu den Hilfen des Freistaats das Sozialschutzpaket beschlossen. Darüber hinaus hat der Bund ein eigenes Corona-Soforthilfe-Paket verabschiedet, das auf die Corona-Soforthilfe des Freistaats angerechnet wird. Darin enthalten sind Soforthilfen für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Selbstständige und Angehörige freier Berufe.
Der Bayerische Gemeindetag weist daher darauf hin, dass es nicht im gesetzlichen Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegt, Bürgschaften, (zinslose) Darlehen oder (verlorene) Zuschüsse an rein privatwirtschaftliche Unternehmen zu gewähren. Diese Stellungnahme findet sich ebenso in den Unterlagen für die Sitzung des Ferienausschusses
wie die der Rechtsaufsicht. Die kommt zu einem ähnlichen Urteil. Es sei nicht vertretbar, wenn seitens der Kommunen Bürgschaften, (zinslose) Darlehen oder (verlorene) Zuschüsse an rein privatwirtschaftliche Unternehmen gewährt werden, ohne dass eine kommunale Aufgabe vorliegt. Daher seien die vom Stadtrat Mitte März beschlossenen Darlehen und Zuschüsse an Privatpersonen, Einzelhändler und Wirtschaftsunternehmen rechtlich nicht zulässig.
Zur Unterstützung von Hilfsorganisationen und sozialen Trägern im Rahmen kommunaler Aufgaben darf die Stadt jedoch einen städtischen Unterstützungstopf bilden. Dafür werden die bisher noch nicht verbrauchten Haushaltsmittel des Öko-Kontos in Höhe von 970000 Euro umgeschichtet.
Onimmt die Polizei unter Telefon 08191/932-0 entgegen.
OWer hat Beobachtungen gemacht? Hinweise an die Polizei Landsberg unter Telefon 08191/932-0.