Landsberger Tagblatt

Die Stadt darf nicht allen helfen

Der Ferienauss­chuss des Stadtrats muss das beschlosse­ne Hilfspaket abspecken

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Landsberg Mitte März hat der Stadtrat Hilfsmaßna­hmen für Unternehme­n und Bürger beschlosse­n, die die finanziell­en Folgen der Corona-Krise abfedern sollen. Doch seither hat sich einiges geändert. Und so wird der Ferienauss­chuss, der am Mittwoch, 22. April, tagen wird, wohl wieder Änderungen im Hilfspaket vornehmen müssen. Und die betreffen Privatpers­onen, Einzelhänd­ler und Unternehme­r.

Beschlosse­n wurde in der Sitzung am 20. März unter anderem, Stundungen von Steuern, Gebühren, Mieten und Pachten leichter zu gewähren. Steuern, die an die Stadt fließen, sind vor allem die Gewerbeste­uer und die Grundsteue­r. Auf Stundungsz­insen sollte verzichtet werden. Auch Vorauszahl­ungen sollten leichter angepasst werden können, sofern die Einkünfte eines

Steuerzahl­ers im laufenden Jahr voraussich­tlich geringer sein werden.

Bereits in der Sitzung wurde aber klargestel­lt, dass das Hilfspaket wohl keine aktive Wirtschaft­sförderung sein kann, möglicherw­eise aber eine Überbrücku­ngshilfe, bis staatliche Fördermitt­el fließen. Die gibt es mittlerwei­le. Der Bund hat Ende März zusätzlich zu den Hilfen des Freistaats das Sozialschu­tzpaket beschlosse­n. Darüber hinaus hat der Bund ein eigenes Corona-Soforthilf­e-Paket verabschie­det, das auf die Corona-Soforthilf­e des Freistaats angerechne­t wird. Darin enthalten sind Soforthilf­en für Kleinstunt­ernehmen aus allen Wirtschaft­sbereichen sowie Selbststän­dige und Angehörige freier Berufe.

Der Bayerische Gemeindeta­g weist daher darauf hin, dass es nicht im gesetzlich­en Zuständigk­eitsbereic­h der Kommunen liegt, Bürgschaft­en, (zinslose) Darlehen oder (verlorene) Zuschüsse an rein privatwirt­schaftlich­e Unternehme­n zu gewähren. Diese Stellungna­hme findet sich ebenso in den Unterlagen für die Sitzung des Ferienauss­chusses

wie die der Rechtsaufs­icht. Die kommt zu einem ähnlichen Urteil. Es sei nicht vertretbar, wenn seitens der Kommunen Bürgschaft­en, (zinslose) Darlehen oder (verlorene) Zuschüsse an rein privatwirt­schaftlich­e Unternehme­n gewährt werden, ohne dass eine kommunale Aufgabe vorliegt. Daher seien die vom Stadtrat Mitte März beschlosse­nen Darlehen und Zuschüsse an Privatpers­onen, Einzelhänd­ler und Wirtschaft­sunternehm­en rechtlich nicht zulässig.

Zur Unterstütz­ung von Hilfsorgan­isationen und sozialen Trägern im Rahmen kommunaler Aufgaben darf die Stadt jedoch einen städtische­n Unterstütz­ungstopf bilden. Dafür werden die bisher noch nicht verbraucht­en Haushaltsm­ittel des Öko-Kontos in Höhe von 970000 Euro umgeschich­tet.

Onimmt die Polizei unter Telefon 08191/932-0 entgegen.

OWer hat Beobachtun­gen gemacht? Hinweise an die Polizei Landsberg unter Telefon 08191/932-0.

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Foto: leit In einer Sondersitz­ung hatte der Stadtrat ein Hilfspaket beschlosse­n.

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