Mann lässt Gerichtsvollzieherin nicht fahren
Ein 55-Jähriger aus dem südlichen Landkreis greift zu einem drastischen Mittel
Landsberg „Was Sie im September 2019 gemacht haben, war Selbstjustiz“, tadelte Richter Michael Eberle den 55-jährigen Angeklagten. Der Mann aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis Landsberg soll eine Gerichtsvollzieherin daran gehindert haben, mit ihrem Auto wegzufahren, nachdem sie einem 86-Jährigen eine vom Gericht erlassene einstweilige Verfügung zugestellt hatte. Jetzt ging es vor dem Landsberger Amtsgericht um die Aufarbeitung des Falls.
Der Vorsitzende Richter wertete das Verhalten des Angeklagten als „Nötigung“und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ursprünglich war ihm ein Strafbefehl von 40 mal 40 Euro ins Haus geflattert. Dagegen hatte er Einspruch erhoben. Die Anklage hielt dem Mann vor, dass er die Wegfahrt der Gerichtsvollzieherin fast 30 Minuten lang blockiert habe. Angeblich wollte er erreichen, dass die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung von der Polizei überprüft werde. Gegenstand der Verhandlung war dieses Papier, was die Bestrafung anbelangt, eigentlich nicht. Trotzdem wurde darüber und in der Beweisaufnahme, in der fünf Zeugen gehört wurden, viel gesprochen. Allerdings gab es unterschiedliche Angaben darüber.
Die Verfügung sollte die Gerichtsvollzieherin
dem Besitzer des Hauses, dem 86-Jährigen, übergeben. Das tat sie auch. Dieses Papier erlaubte einem anderen Mann, der zu diesem Zeitpunkt ein Betretungsverbot gehabt haben soll, den Zutritt zu dem Gebäude. Denn dort hatte seine Freundin gewohnt. Das jedoch passte dem Angeklagten, einem Nachbarn des 86-Jährigen, überhaupt nicht. Denn der ältere Mann sei in höchstem Maße dement, er sei wirr und könne die Geschäfte nicht mehr erledigen, berichtete der 55-Jährige vor Gericht. Als Beweis für seine Worte führte er eine Vollmacht ins Feld, die von dem Senioren unterschrieben wurde. Damit konnte der Angeklagte Richter Michael Eberle jedoch gar nicht überzeugen – im Gegenteil: Zum einen soll der 86-Jährige nach seinen Worten nichts mehr verstanden haben, zum anderen soll er aber seinen Namen unter die Vollmacht gesetzt haben, monierte Eberle. Er glaubte dem Angeklagten nicht.
Bei der Urteilsfindung stützte sich der Vorsitzende vor allem auf die Aussagen der Gerichtsvollzieherin. Sie habe als Amtsperson ihren Job ausgeführt und beileibe keinen Belastungseifer an den Tag gelegt, erklärte der Richter. Der Angeklagte hatte auf den Beistand eines Verteidigers verzichtet. Er kam alleine und ließ offen, ob er gegen das Urteil Einspruch einlegen wird.