Internetgeschwindigkeit richtig messen
● Nach einer Festlegung der Bundesnetzagentur ist die Leistung eines Providers „nicht vertragskonform“, wenn der Kunde im Download a) nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der Maximal-Geschwindigkeit erreicht oder b) er auf die „normalerweise“zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent seiner Messungen kommt oder c) die vertraglich vereinbarte Minimal-Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen unterschritten wird.
● Als Nachweis sind wenigstens 20 Messungen vorzunehmen, die sich auf mindestens zwei Tage mit je 10 Messungen verteilen. Wichtig ist, mehrfach mit Lan-Kabel (kein WLAN) zu messen, keine Programme parallel laufen zu lassen und alle Ergebnisse zu protokollieren. Als praktisches Hilfsmittel stellt die Bundesnetzagentur eine „Desktop-App“bereit. (shp)