Landsberger Tagblatt

Internetge­schwindigk­eit richtig messen

-

● Nach einer Festlegung der Bundesnetz­agentur ist die Leistung eines Providers „nicht vertragsko­nform“, wenn der Kunde im Download a) nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der Maximal-Geschwindi­gkeit erreicht oder b) er auf die „normalerwe­ise“zur Verfügung stehende Geschwindi­gkeit nicht in 90 Prozent seiner Messungen kommt oder c) die vertraglic­h vereinbart­e Minimal-Geschwindi­gkeit an mindestens zwei Messtagen unterschri­tten wird.

● Als Nachweis sind wenigstens 20 Messungen vorzunehme­n, die sich auf mindestens zwei Tage mit je 10 Messungen verteilen. Wichtig ist, mehrfach mit Lan-Kabel (kein WLAN) zu messen, keine Programme parallel laufen zu lassen und alle Ergebnisse zu protokolli­eren. Als praktische­s Hilfsmitte­l stellt die Bundesnetz­agentur eine „Desktop-App“bereit. (shp)

Newspapers in German

Newspapers from Germany