Derivatstreit vertagt
Gerichtstermin wurde verschoben
Landsberg/München Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Derivatgeschäfte der Stadt Landsberg gibt es coronabedingte Verzögerungen. Die Rechtsanwälte der Stadt gehen davon aus, dass die Derivate nicht genehmigt und damit unwirksam sind, wie sie in einer Mitteilung schreiben.
Die Stadt verlor bei Zinsgeschäften mit einer Privatbank 2008 und 2010 mehrere Millionen Euro. In den vergangenen Jahren scheiterte Landsberg juristisch darin, der Bank Pflichtverletzungen bei der Empfehlung der Derivatgeschäfte vorzuwerfen, wie aus dem Schreiben der Anwaltskanzlei hervorgeht. Vor dem Landgericht steht jetzt noch eine Schadensersatzklage der Stadt gegen eine Tochtergesellschaft der Bank wegen falscher Beratung aus, und es geht noch um die Zahlungsverpflichtungen der Stadt an die Bank. Im städtischen Haushalt 2020 sind, wie berichtet, 5,2 Millionen Euro für eine mögliche Rückzahlung eingestellt. Zu einer neuen
Sind die Derivatgeschäfte unwirksam?
rechtlichen Situation kam es im Februar 2019: Das Landratsamt verweigerte im Nachhinein die Genehmigung der Zinswetten. Damit könnten die Derivatgeschäfte unwirksam sein, so seine Rechtssicht.
Die Bank, „obwohl nicht Adressat dieser Entscheidung“, legte laut Pressemitteilung der Rechtsvertreter der Stadt Widerspruch gegen die Nichterteilung der Genehmigung ein, blitzte damit aber bei der Regierung von Oberbayern ab. Die nächste Instanz, das Bayerische Verwaltungsgericht, sollte darüber am 28. April entscheiden, doch der Termin wurde coronabedingt auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Rechtsanwälte der Stadt gehen jedoch davon aus, dass auch dieses Gericht den Widerspruch der Bank als unzulässig bezeichnen wird.
Da die Nichtgenehmigung und damit die Frage der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Derivatgeschäfte auch auf die Zivilverfahren Einfluss haben, wurde eine mündliche Verhandlung am Landgericht bereits auf den November 2020 verlegt „Sollte das Landgericht die Unwirksamkeit der Derivatgeschäfte zur Grundlage der Entscheidung machen, würden die Zahlungsansprüche der Bank gegenüber der Stadt zurückgewiesen“, heißt es in der Pressemitteilung. Im Februar und März 2020 hatte man sich auch über „vergleichsweise Regelungen der laufenden Rechtsstreitigkeiten“unterhalten.