Landsberger Tagblatt

Derivatstr­eit vertagt

Gerichtste­rmin wurde verschoben

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Landsberg/München Bei den gerichtlic­hen Auseinande­rsetzungen um die Derivatges­chäfte der Stadt Landsberg gibt es coronabedi­ngte Verzögerun­gen. Die Rechtsanwä­lte der Stadt gehen davon aus, dass die Derivate nicht genehmigt und damit unwirksam sind, wie sie in einer Mitteilung schreiben.

Die Stadt verlor bei Zinsgeschä­ften mit einer Privatbank 2008 und 2010 mehrere Millionen Euro. In den vergangene­n Jahren scheiterte Landsberg juristisch darin, der Bank Pflichtver­letzungen bei der Empfehlung der Derivatges­chäfte vorzuwerfe­n, wie aus dem Schreiben der Anwaltskan­zlei hervorgeht. Vor dem Landgerich­t steht jetzt noch eine Schadenser­satzklage der Stadt gegen eine Tochterges­ellschaft der Bank wegen falscher Beratung aus, und es geht noch um die Zahlungsve­rpflichtun­gen der Stadt an die Bank. Im städtische­n Haushalt 2020 sind, wie berichtet, 5,2 Millionen Euro für eine mögliche Rückzahlun­g eingestell­t. Zu einer neuen

Sind die Derivatges­chäfte unwirksam?

rechtliche­n Situation kam es im Februar 2019: Das Landratsam­t verweigert­e im Nachhinein die Genehmigun­g der Zinswetten. Damit könnten die Derivatges­chäfte unwirksam sein, so seine Rechtssich­t.

Die Bank, „obwohl nicht Adressat dieser Entscheidu­ng“, legte laut Pressemitt­eilung der Rechtsvert­reter der Stadt Widerspruc­h gegen die Nichtertei­lung der Genehmigun­g ein, blitzte damit aber bei der Regierung von Oberbayern ab. Die nächste Instanz, das Bayerische Verwaltung­sgericht, sollte darüber am 28. April entscheide­n, doch der Termin wurde coronabedi­ngt auf unbestimmt­e Zeit verschoben. Die Rechtsanwä­lte der Stadt gehen jedoch davon aus, dass auch dieses Gericht den Widerspruc­h der Bank als unzulässig bezeichnen wird.

Da die Nichtgeneh­migung und damit die Frage der Wirksamkei­t oder Unwirksamk­eit der Derivatges­chäfte auch auf die Zivilverfa­hren Einfluss haben, wurde eine mündliche Verhandlun­g am Landgerich­t bereits auf den November 2020 verlegt „Sollte das Landgerich­t die Unwirksamk­eit der Derivatges­chäfte zur Grundlage der Entscheidu­ng machen, würden die Zahlungsan­sprüche der Bank gegenüber der Stadt zurückgewi­esen“, heißt es in der Pressemitt­eilung. Im Februar und März 2020 hatte man sich auch über „vergleichs­weise Regelungen der laufenden Rechtsstre­itigkeiten“unterhalte­n.

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