Augsburger Biergarten-Revolution
Zuerst zaudert die Staatsregierung, dann hat sie keine andere Wahl: Nach dem Augsburger Gerichtsbeschluss muss sie die Außenbewirtung bis 22 Uhr ab sofort erlauben. Eine Rekonstruktion
Augsburg/München Am späten Donnerstagnachmittag war die Stimmung im bayerischen Gesundheitsministerium noch recht entspannt. Die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts zur sofortigen längeren Öffnung von Außengastronomien werde geprüft, sagte ein Sprecher. Aktuell gelte der Kabinettsbeschluss vom Dienstag. Doch schon am Freitagvormittag zog Hektik im Ministerium ein.
Nach und nach dämmerte den Verantwortlichen der Staatsregierung, welche Sprengkraft der Augsburger Gerichtsbeschluss hat. Es war eben nicht nur der Einzelfall eines Augsburger Restaurant-Betreibers, sondern letztlich ein Präzedenzfall für ganz Bayern, der den Kabinettsbeschluss vom Dienstag über den Haufen werfen sollte. Es dauerte aber ein wenig bis zu dieser Einsicht.
Der Erste, der sich aus der Deckung wagte, war der Wirtschaftsminister. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger forderte schon am Freitagvormittag auf Anfrage unserer Redaktion eine sofortige Öffnung der Außengastronomie bis 22 Uhr. „Dieses Durcheinander der Öffnungszeiten von Biergärten ist nicht gut und sollte bereinigt werden im Sinne der Rechtssicherheit, der Gäste und Gastronomie“, betonte Aiwanger. An ihm würde die sofortige Öffnung nicht scheitern. Auch der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotelund Gaststättenverbands, Thomas Geppert, machte sich für eine sofortige Verlängerung der Öffnungszeiten stark. Er sah sich im Augsburger Gerichtsentscheid bestätigt und sagte, spätestens seit der Öffnung der Innengastronomie bis 22 Uhr hätten die Zeiten für die Außenbereiche angeglichen werden müssen.
In der unangenehmsten Lage – neben den Wirten selbst – war der neue Augsburger Ordnungsreferent Frank Pintsch. Die Klage des Restaurant-Betreibers Bernhard Spielberger war aus formalen Gründen gegen die Stadt Augsburg gerichtet, auch wenn die praktisch gar nichts damit zu tun hat. Sie ist aber Vollzugsbehörde für die Verordnung des Freistaats. Und die Stadtverwaltung war es auch, die den Gerichtsbeschluss vom Mittwoch irgendwie umsetzen musste. „Der Beschluss gilt eigentlich nur zwischen dem Kläger und der Stadt, aber er hat natürlich grundsätzliche Wirkung“, erklärte Pintsch. Das Verwaltungsgericht hat anhand eines Einzelfalls festgestellt, wie die Rechtslage ist.
„Uns war schnell klar, dass wir als Stadt keine andere Wahl haben, als im Zuge der Gleichbehandlung allen Wirten in Augsburg die Öffnung ihrer Außenbereiche zu gestatten“, berichtete Pintsch. Auch der Landkreis Augsburg sowie die Städte Kempten und Memmingen erlaubten längere Öffnungszeiten.
Aber eine knifflige Frage blieb ungeklärt. Das Gericht hatte ausdrücklich zwischen Biergärten und Außenbereichen von Speiselokalen unterschieden. Was tun mit Biergärten? Noch Freitagmittag sagte Jurist Pintsch in Augsburg: „Ich wünsche mir zu dieser wichtigen Vollzugsfrage noch heute eine Stellungnahme der Staatsregierung.“
Der Wunsch wurde Minuten später erfüllt. Die Staatsregierung teilte mit, dass ab sofort alle Wirte in Bayern ihre Außenbereiche bis 22 Uhr öffnen dürfen. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte: „Wenn man den Wirten so schon früher entgegenkommen kann, wollen wir dem nicht im Weg stehen.“Für die Staatsregierung habe der Infektionsschutz oberste Priorität.
Die „Augsburger Biergarten-Revolution“war also erfolgreich. Biergarten-Betreiber wie Sebastian Priller von der Augsburger Brauerei Riegele sind Bernhard Spielberger
Archivfoto: Stefan Puchner und dem Augsburger Ordnungsamt dankbar. „Wir sind der Meinung, dass die 20-Uhr-Regelung eine unglückliche Entscheidung war“, sagt Priller. Für ihn mache es Sinn, solche fragwürdigen Regelungen zu überdenken, „auch weil dadurch die Akzeptanz der wirklich wichtigen Hygienemaßnahmen steigt“. Wenn das Wetter mitmache, werde Riegele seinen Biergarten am Pfingstwochenende natürlich bis 22 Uhr öffnen.
Der Auslöser der Kehrtwende, Restaurant-Betreiber Spielberger, kann sich dennoch nicht so richtig freuen. Zu sehr ärgert er sich über weitere Hygienevorschriften der Regierung. Er plant bereits die nächste Klage. Diesmal geht es um die Maskenpflicht. Spielberger sieht Widersprüche und will die Regelung deshalb mit seinem Anwalt Bernhard Hannemann vor Gericht angreifen.
Im zuständigen Gesundheitsministerium wird man das nicht gerne hören. Dort war am Freitag Großkampftag. Denn man musste sich nicht nur um die Biergärten kümmern. Es galt, schnell die fünfte Infektionsschutzverordnung auf den Weg zu bringen. Sonst hätte es am Samstag noch ganz andere Fragen zu klären gegeben. Denn die gültige, vierte Infektionsschutzverordnung lief am Freitag um Mitternacht aus.
... dachten wir uns und starteten trotz der Corona-Krise unsere Reise. Geplant waren 70 Tage Irland mit unserem kleinen Wohnmobil – nun allerdings doch nicht reell, sondern virtuell.
All die wunderbare Literatur, die wir über Irland geschenkt bekamen, Kartenwerke und Reiseführer begleiten uns jetzt schon seit dem 30. März jeden Morgen in den Tag. Wir stellen uns vor, wo wir uns auf unserer Route gerade befinden, lesen in unseren Büchern, studieren die Strecke im Kartenmaterial und finden ein geeignetes Foto im Internet, das dann für Freunde und Familie in den Status gestellt wird. Wir experimentieren mit Kochrezepten aus Irland, decken uns im Supermarkt mit irischen Getränken ein, sehen uns Filme, Konzerte und Rundgänge im Internet an. Besonders interessiert uns die Geschichte, die Religion, die Kultur und die Natur mit ihrer Vielfalt.
Wie nahe wir Irland gekommen sind, spüren wir jetzt, wo es zu Ende geht. Am 2. Juni treten wir die Rückreise an; über das Meer mit der Fähre, dann die Normandie, Brüssel und ein Besuch in Troisdorf. Am 14. Juni sind wir dann wieder da. Auch in Gedanken.
Lisa und Horst Frank, 59 und 73 Megesheim