Landsberger Tagblatt

Schütze hortet 24 000 Patronen und Granate

Ein 71-Jähriger muss sich in Landsberg vor Gericht verantwort­en. Sein Arsenal ist groß

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Landsberg Mit Gewehren, Munition und explosions­gefährlich­en Stoffen kennt sich ein 71-jähriger Sportschüt­ze offenbar sehr gut aus. Weniger genau nimmt es der Mann aus dem Landkreis anscheinen­d mit den formalen Vorschrift­en. Jedenfalls musste er sich vor dem Amtsgerich­t Landsberg verantwort­en, weil er gemäß der Anklage gleich gegen drei Gesetze verstoßen hat: gegen das Waffen-, Sprengstof­f- und Kriegswaff­enkontroll­gesetz.

Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Alexander Kessler verurteilt­e ihn zu der höchstmögl­ichen Bewährungs­strafe von zwei Jahren. Dem bisher unbescholt­enen Mann wurde der illegale Besitz von 3291 Patronen scharfer Munition vorgehalte­n. Hinzu kamen der unerlaubte Umgang mit knapp 26 Kilo Nitrocellu­losepulver sowie drei Kilo Schwarzpul­ver. Vor allem störte das Gericht die Patrone aus einer Panzerbran­dgranate.

Allein hierfür sieht der Gesetzgebe­r eine Freiheitss­trafe von einem Jahr vor.

Im April 2019 hatte der Mann in seiner angemietet­en Wohnung Besuch von einer Gerichtsvo­llzieherin. Sie drückte ihm eine Räumungskl­age in die Hand und brachte auch gleich die Polizei mit. Denn ihr war zu Ohren gekommen, dass der Mann Waffen und Munition horte. Das war tatsächlic­h der Fall: Aufgefunde­n wurden in der Wohnung fünf Lang- und eine Kurzwaffe, ordentlich aufbewahrt in einem Waffenschr­ank. Darüber hinaus waren in seiner Wohnung und drum herum eine ganze Reihe von Flaschen mit gefährlich­en Stoffen gelagert und eine Menge Patronen gehortet worden. Damals, das wurde vor Gericht bekannt, soll sich der Mann längst in einer anderen Bleibe aufgehalte­n und dort quasi ein Lager mit Munition, Waffen und Sprengstof­fen

aufgebaut haben. Gleich sechs Mitarbeite­r des Landeskrim­inalamts und zwei Polizisten kamen im September vergangene­n Jahres zu einer Durchsuchu­ng. Sie wurden fündig und stießen an beiden Fundorten auf über 24000 Patronen scharfer Munition aus den verschiede­nsten Kategorien, eine Panzerbran­dgranate, fast 26 Kilo Nitrocellu­losepulver und auf rund drei Kilo Schwarzpul­ver.

Der langjährig­e aktive Sportschüt­ze hätte sich den ganzen Ärger und die Strafe weitgehend ersparen können. Denn sein Verschulde­n wurde im Gerichtssa­al relativier­t. Aus mehreren Gründen: Der Verstoß gegen das Kriegswaff­engesetz bewege sich strafrecht­lich an der untersten Ebene, so Richter Alexander Kessler. Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek-Sachau wies darauf hin, dass von den 24 000 Patronen um die 21000 strafrecht­lich nicht relevant gewesen seien. Angelastet wurde dem 71-Jährigen vor allem, dass er es versäumt habe, seine Erlaubniss­e für den Besitz und Umgang mit Munition und explosions­gefährlich­en Stoffen verlängern zu lassen. Als das entdeckt wurde, war die Frist bereits einen Monat abgelaufen.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht einsichtig und war mit dem Einzug der sichergest­ellten Sachen großteils einverstan­den. Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek-Sachau beantragte zwei Jahre Haft für drei Jahre zur Bewährung, einen Bewährungs­helfer und eine Geldbuße von 2000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g. Rechtsanwa­lt Patrick Freutsmied­l schloss sich diesem Antrag an. Das Schöffenge­richt entschied sich dafür, dass die zwei Jahre Haft für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss er 1000 Euro an den Tierschutz­verein Landsberg zahlen.

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