Landsberger Tagblatt

Wem, wann und wie gratuliert wird

Hochzeit, Geburtstag, aber auch Sterbefall: So wird in Rott in Zukunft vorgegange­n

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Rott Nachwuchs wird geboren, ein Ehepaar feiert Goldene Hochzeit, ein Ehrenbürge­r verstirbt, ein Geschäft wird eröffnet, ein Bürgermeis­ter scheidet nach vielen Jahren aus dem Dienst – es gibt viele Anlässe, die mit einer Aufmerksam­keit vonseiten der Gemeinde gewürdigt werden können. Welche Anlässe das in der Gemeinde Rott konkret sind und wie die Gemeinde darauf reagieren sollte, zum Beispiel mit einer

Karte, einem Trauerkran­z oder einem Geschenkko­rb, darüber diskutiert­e der Gemeindera­t in Rott ausführlic­h.

Dabei zeigte sich, bei der Erarbeitun­g einer Richtlinie über Repräsenta­tionen steckt der Teufel im Detail. Ein Beispiel: Verstirbt ein Ehrenbürge­r oder ein aktiver beziehungs­weise ehemaliger Bürgermeis­ter, werden von der Gemeinde Bürgermeis­terkollege­n eingeladen. Sollen

diese danach auch zu einem Leichensch­maus eingeladen werden? Separat oder angekoppel­t an die durch die Familie des Verstorben­en organisier­te Bewirtung? Nicht zu jeder Frage fand der Gemeindera­t eine gemeinsame Einstellun­g, und so muss manchmal vor Beschlussf­assung geschaut werden, wie es andernorts gehandhabt wird.

Festgelegt wurde, dass Bürger ab dem 70. Geburtstag eine Karte sowie ein kleines Geschenk von der Gemeinde erhalten sollen. Leer gehen jedoch frisch gebackene Eltern aus. Goldene Hochzeitsp­aare werden mit Gutscheine­n örtlicher Geschäfte bedacht, bei Geschäftse­röffnungen entscheide­t der Bürgermeis­ter nach eigenem Ermessen, ebenso beim Ausscheide­n von Mitarbeite­rn aus dem Dienst. Bei langjährig­en Mitarbeite­rn wird ab dem 25. Dienstjubi­läum ein Geschenk überreicht. Kondoliert wird beim Tod aktiver oder ehemaliger Bürgermeis­ter, Gemeindera­tsmitglied­er, Ehrenbürge­r sowie Bedienstet­er, gebunden an die Dauer der Beschäftig­ung. Festgelegt wurde dazu auch, ob ein Kranz oder eine Schale niederlegt wird, eine Traueranze­ige geschaltet oder ein Nachruf am Grab gesprochen wird. Die neue Richtlinie tritt rückwirken­d zum 1. Januar 2020 in Kraft.

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