Landsberger Tagblatt

Ohne Ausbildung

Mit der Externenpr­üfung zum Berufsabsc­hluss

- VON HENDRIK POLLAND

Ohne Abschluss landet eine Bewerbung meist sofort im Mülleimer – trotz berufliche­r Qualifikat­ion. Dennoch einen guten Job finden? Gelingen kann dies durch die sogenannte Externenpr­üfung. „Bei der Externenpr­üfung können auch Personen zur Gesellen- oder Abschlussp­rüfung zugelassen werden, die keine Berufsausb­ildung absolviert haben“, erläutert Vanessa Thalhammer von der Bundesagen­tur für Arbeit. Der sogenannte Externe kann sich für die gleichen schriftlic­hen und praktische­n Prüfungen anmelden, wie alle anderen auch. Entscheide­nde Voraussetz­ung ist die Länge der eigenen Berufsprax­is. Beträgt sie mindestens viereinhal­b Jahre, dann besteht bereits Rechtsansp­ruch auf eine Zulassung zur Extrenenpr­üfung.

Berufsprax­is vorausgese­tzt

Im Berufsbild­ungsgesetz und in der Handwerkso­rdnung ist festgelegt: Zu einer Abschlussp­rüfung darf, wer mehr als das Anderthalb­fache der üblichen Ausbildung­szeit in einem Beruf nachweisen kann. Unter Umständen ist eine Zulassung bei weniger Jahren möglich.

Dazu muss man seine berufliche Fähigkeit glaubhaft vorzeigen können, etwa mittels Arbeitszeu­gnissen. Der Vorteil der Externenpr­üfung liegt vor allem darin, dass die

Vorbereitu­ng in sechs bis zwölf Monaten zu bewältigen ist. Nach der Zulassung heißt es dann: Für die Prüfung pauken. Das stellt für viele die größte Hürde dar. Die Berufsschu­l-Inhalte müssen sich die Externen dann für die Prüfungen selbst beibringen.

Vorbereitu­ng in Eigenregie

Deshalb ist es zwar eine Option, sich autodidakt­isch mit entspreche­ndem Lernmateri­al oder Fachbücher­n vorzuberei­ten. Der einfachere Weg ist es oft, sich das Prüfungswi­ssen an Bildungsin­stituten oder in speziellen, zum Teil kostenpfli­chtigen Vorbereitu­ngslehrgän­gen anzueignen.

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