Der Blick ins Gesetzbuch
Eine Ausbildung in der Sozialversicherungsbranche absolvieren
Sie arbeiten bei Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungen: Azubis in der Sozialversicherungsbranche. Dort sind sie Ansprechpartner für die Versicherten und helfen etwa bei der Beantragung von Pflege- oder Krankengeld. Vor der dreijährigen, dualen Ausbildung müssen Jugendliche sich für eine der fünf angebotenen Fachrichtungen entscheiden: Sie können hier zum Beispiel die Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung wählen.
Weiter stehen die Fachrichtungen Renten- oder Unfallversicherung sowie landwirtschaftliche oder knappschaftliche Sozialversicherung zur Auswahl.
Gesetze sind beruflicher Alltag
In allen Fachrichtungen müssen Jugendliche Gesetze verstehen und interpretieren können. Logisches und systematisches Denken ist in dem Beruf ein Muss, erläutert die Bundesagentur für Arbeit. Doch der Umgang mit Gesetzen ist nicht alles. Angehende Fachkräfte sollten auch Spaß am persönlichen Umgang mit den Kunden haben. Im Krankheits- oder Pflegefall helfen sie dabei, Leistungen bei der Versicherung zu beantragen. Um angemessen mit persönlichen Schicksalsschlägen umzugehen, ist Einfühlungsvermögen gefragt. Schließlich müssen die angehenden Fachkräfte sorgfältig sein, denn sie prüfen dauernd Fakten. Ein Beispiel aus der Praxis sei etwa, dass eine Frau in der Filiale vorbeikommt und Krankengeld beantragen will. Anhand der Unterlagen sei aber klar, dass sie Mutterschaftsgeld bezieht.
Das Mutterschaftsgeld setzt den Krankengeldbezug außer Kraft. Solche Sachverhalte müssten Jugendliche erkennen können.
Abitur ist erwünscht
Wer sich für die Ausbildung entscheidet, braucht formal zwar keinen bestimmten Schulabschluss. Doch der Trend geht zum Abitur, sagt Andreas Pieper, Pressesprecher des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Der Vorteil der Ausbildung ist: Die Fachkräfte studieren neben rechtlichen auch kaufmännische Grundlagen. In der Berufsschule stehen Wirtschaftslehre, Rechnungswesen und EDV auf dem Stundenplan. tmn