Zu groß für den Außenbereich
Im Dießener Bauausschuss finden wieder einmal zwei Projekte außerhalb des geschlossenen Ortsgebiets keine Zustimmung. Welche Gründe dafür genannt werden
Dießen Weil ihre Grundstücke im Außenbereich liegen, könnten sich die Bauwünsche zweier Hauseigentümer in Dießen zerschlagen. In der jüngsten Bauausschusssitzung wurde ihnen jedenfalls das gemeindliche Einvernehmen versagt. Als Nächstes ist nun das Landratsamt am Zug, um die baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
● Vogelherd Fall eins spielt am Vogelherd südlich von Dießen: Dort befindet sich seit über 100 Jahren ein Anwesen, das früher auch einmal landwirtschaftlich genutzt wurde. Dessen Gebäudebestand soll nun laut einer Bauvoranfrage abgebrochen und durch ein „Mehrgenerationenhaus“mit drei Wohnungen für die Antragstellerin und ihren Ehemann, ihre Mutter und ein erwachsenes Kind genutzt werden.
Das Bauamt sieht das Bauvorhaben freilich mit Blick auf die Lage im Außenbereich als eine Nummer zu groß an, wie aus der Vorlage an den Bauausschuss hervorgeht. Das jetzige Wohngebäude weise eine Grundfläche von 95 Quadratmetern auf, das neu geplante Wohnhaus dagegen 175 Quadratmeter, es wirke deshalb „eher überdimensioniert“. Deshalb könne nicht empfohlen werden, dem Vorhaben zuzustimmen. Ähnlich sah das auch Franz Sanktjohanser (Dießener Bürger): „So eine massive Verdichtung ist an dieser Stelle nicht erwünscht und gewollt“, sagte er. Dagegen verwies Michael Lutzeier (Die Partei) darauf, dass das beantragte Gebäude nicht größer wäre als der gesamte bisherige Bestand mit der Mischnutzung aus Landwirtschaft und Wohnen. Mit 8:1 Stimmen wurde das Einvernehmen versagt.
● Gartenstraße Einstimmig abgelehnt wurde der Neubau eines Wohnhauses auf einem Grundstück am nördlichen Ende der Gartenstraße in Riederau. Denn auch dieses Gebiet erstreckt sich im Außenbereich, ein Teil davon befindet sich außerdem im Landschaftsschutzgebiet. Der dort geplante Neubau soll mit einer Grundfläche von 166 Quadratmetern ebenfalls größer werden als der Altbestand mit 74 Quadratmetern. Möglich wäre nach der
Rechtssprechung und nach Einschätzung des Landratsamts allenfalls eine Erweiterung um etwa zehn Prozent.
● Unterbeuern Mehr Erfolg hatte eine Bauwerberin aus Unterbeuern. Ebenfalls in einer Außenbereichslage soll dort in einem ehemaligen Bauernhof eine dritte Wohneinheit eingebaut werden.
● Schützenstraße Ebenfalls als unproblematisch wurde vom Ausschuss der Bau eines Mehrfamilienhauses auf einem Hinterliegergrundstück in der Schützenstraße unweit des Mühlbachs gesehen. Die dortige Bauabsicht reicht bereits bis ins Jahr 2001 zurück. Ein damals erteilter Bauvorbescheid ist jedoch längst abgelaufen. Jetzt werden die Planungen wieder aufgenommen: Laut Voranfrage soll ein Mehrfamilienhaus mit 166 Quadratmetern Grundfläche und einer Tiefgarage errichtet werden. Die geplante Höhe von elf Metern füge sich in die Umgebung ein, hieß es weiter. Einstimmig sprach sich der Ausschuss für das Vorhaben aus, verbunden mit dem Hinweis, vom Mühlbach einen Abstand von mindestens fünf Metern zu halten. Außerdem müsse die Erschließung über das Vorderliegergrundstück grundbuchrechtlich gesichert werden.