Streit um kleinen Sohn eskaliert
Ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg schlägt seine Partnerin
Landsberg Sie haben sich gestritten und geschlagen, versöhnt, zwischendurch eine Zeit lang nicht mehr sehen wollen – und sind inzwischen, seit Februar 2019, endgültig getrennt: ein 35-jähriger Mann und seine gleichaltrige ehemalige Lebensgefährtin. Eskaliert ist eine Auseinandersetzung zwischen den beiden im Oktober 2017 in einer Gemeinde im südlichen Landkreis. Während des Streits soll der Mann die Frau mit einem Fausthieb im Gesicht verletzt haben. Nun musste er sich deswegen vor Gericht verantworten.
Das Paar zankte sich bereits, als der Mann am Nachmittag nach Hause gekommen war, wie es bei der Verhandlung vor dem Landsberger Amtsgericht hieß. Er hätte das schon erwartet, sagte der Angeklagte vor Gericht. Denn seine ExPartnerin sei damals dauernd auf „180“gewesen. Schon wenn er das „falsche Geschirrtuch“in die Hand genommen habe, sei die Frau ausgerastet. Im Herbst vor drei Jahren ging es allerdings nicht um eine derartige Lappalie, sondern um den gemeinsamen Sohn, der mittlerweile fast vier Jahre alt ist. Wie die Frau Amtsrichter Michael Eberle sagte, habe auch sie am besagten Nachmittag mit einem großen Krach gerechnet. Um dem aus dem Wege zu gehen, sei sie erst eine Stunde in die Stadt gefahren, ehe sie wieder in den Heimatort zurückfuhr. Vor Ort habe sie dann das Kleinkind gestillt und gewickelt – doch schon da sei der verbale Schlagabtausch wieder losgegangen.
Ihr Mann soll versucht haben, mit dem Buben zu seinen Eltern zu fahren. Das Kind sei in einer Tragetasche gewesen – möglicherweise verstaut zwischen Lenkrad und Vater. Denn der Mann habe keinen Kindersitz in seinem Auto besessen. Die
Frau hatte, wie sie sagte, zudem Angst, dass die geplante Fahrt schiefgehen und der Bub „unsanft“behandelt werden könnte. Also habe sie sich zur Wehr gesetzt.
Nach ihrer Version soll ihr Partner sie daraufhin mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr dadurch ein blaues Auge und starke Schwellungen zugefügt haben. Strafanzeige gegen den Angeklagten erstattete aber nicht etwa die Geschädigte selbst, sondern ihre 66-jährige Mutter. Und das lange nach dem Vorfall.
Sie schob gleich eine weitere Anzeige nach, in der nach ihrer Darstellung ein sexueller Missbrauch durch den Angeklagten im Raum gestanden haben soll. Hierzu hieß es in der Verhandlung, dass es nicht mal einen Anfangsverdacht
gebe. Das erklärte die Polizeibeamtin, die in Sachen „Körperverletzung“die Ermittlungen geführt hatte.
Wie vor Gericht bekannt wurde, hatte Rechtsanwalt Joachim Feller mit seinem Mandanten Einspruch gegen den Strafbefehl von 3600 Euro – 90 mal 40 Tagessätze – erhoben. Das Verfahren wurde jetzt gegen eine Geldauflage von 1800 Euro eingestellt. Auch Staatsanwältin Yvonne Möller war damit einverstanden.
Das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn liegt bei der Mutter. Den Umgang mit dem Buben haben die beiden Elternteile gemäß des Umgangsrechts einvernehmlich geregelt. Die Frau sagte, dass der Vater ein gutes Verhältnis zu seinem Sohn habe. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass weder im Bundeszentralregister (BZR) noch im Führungszeugnis des Angeklagten ein Eintrag erfolgen wird. (eh/Symbolfoto: