Landsberger Tagblatt

Streit um kleinen Sohn eskaliert

Ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg schlägt seine Partnerin

- Kaya)

Landsberg Sie haben sich gestritten und geschlagen, versöhnt, zwischendu­rch eine Zeit lang nicht mehr sehen wollen – und sind inzwischen, seit Februar 2019, endgültig getrennt: ein 35-jähriger Mann und seine gleichaltr­ige ehemalige Lebensgefä­hrtin. Eskaliert ist eine Auseinande­rsetzung zwischen den beiden im Oktober 2017 in einer Gemeinde im südlichen Landkreis. Während des Streits soll der Mann die Frau mit einem Fausthieb im Gesicht verletzt haben. Nun musste er sich deswegen vor Gericht verantwort­en.

Das Paar zankte sich bereits, als der Mann am Nachmittag nach Hause gekommen war, wie es bei der Verhandlun­g vor dem Landsberge­r Amtsgerich­t hieß. Er hätte das schon erwartet, sagte der Angeklagte vor Gericht. Denn seine ExPartneri­n sei damals dauernd auf „180“gewesen. Schon wenn er das „falsche Geschirrtu­ch“in die Hand genommen habe, sei die Frau ausgeraste­t. Im Herbst vor drei Jahren ging es allerdings nicht um eine derartige Lappalie, sondern um den gemeinsame­n Sohn, der mittlerwei­le fast vier Jahre alt ist. Wie die Frau Amtsrichte­r Michael Eberle sagte, habe auch sie am besagten Nachmittag mit einem großen Krach gerechnet. Um dem aus dem Wege zu gehen, sei sie erst eine Stunde in die Stadt gefahren, ehe sie wieder in den Heimatort zurückfuhr. Vor Ort habe sie dann das Kleinkind gestillt und gewickelt – doch schon da sei der verbale Schlagabta­usch wieder losgegange­n.

Ihr Mann soll versucht haben, mit dem Buben zu seinen Eltern zu fahren. Das Kind sei in einer Tragetasch­e gewesen – möglicherw­eise verstaut zwischen Lenkrad und Vater. Denn der Mann habe keinen Kindersitz in seinem Auto besessen. Die

Frau hatte, wie sie sagte, zudem Angst, dass die geplante Fahrt schiefgehe­n und der Bub „unsanft“behandelt werden könnte. Also habe sie sich zur Wehr gesetzt.

Nach ihrer Version soll ihr Partner sie daraufhin mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr dadurch ein blaues Auge und starke Schwellung­en zugefügt haben. Strafanzei­ge gegen den Angeklagte­n erstattete aber nicht etwa die Geschädigt­e selbst, sondern ihre 66-jährige Mutter. Und das lange nach dem Vorfall.

Sie schob gleich eine weitere Anzeige nach, in der nach ihrer Darstellun­g ein sexueller Missbrauch durch den Angeklagte­n im Raum gestanden haben soll. Hierzu hieß es in der Verhandlun­g, dass es nicht mal einen Anfangsver­dacht

gebe. Das erklärte die Polizeibea­mtin, die in Sachen „Körperverl­etzung“die Ermittlung­en geführt hatte.

Wie vor Gericht bekannt wurde, hatte Rechtsanwa­lt Joachim Feller mit seinem Mandanten Einspruch gegen den Strafbefeh­l von 3600 Euro – 90 mal 40 Tagessätze – erhoben. Das Verfahren wurde jetzt gegen eine Geldauflag­e von 1800 Euro eingestell­t. Auch Staatsanwä­ltin Yvonne Möller war damit einverstan­den.

Das Sorgerecht für den gemeinsame­n Sohn liegt bei der Mutter. Den Umgang mit dem Buben haben die beiden Elternteil­e gemäß des Umgangsrec­hts einvernehm­lich geregelt. Die Frau sagte, dass der Vater ein gutes Verhältnis zu seinem Sohn habe. Die Einstellun­g des Verfahrens bedeutet, dass weder im Bundeszent­ralregiste­r (BZR) noch im Führungsze­ugnis des Angeklagte­n ein Eintrag erfolgen wird. (eh/Symbolfoto:

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