Landsberger Tagblatt

Der Geldsegen für Familien hat auch Tücken

Corona-Krise Wie die Auszahlung des Bonus von 300 Euro je Kind jetzt abläuft

- VON HARALD CZYCHOLL

300 Euro extra pro Kind: Seit 7. September haben die Familienka­ssen mit der Auszahlung des Kinderbonu­s begonnen. Das Extrageld für Eltern soll dazu beitragen, die Folgen der Corona-Krise abzumilder­n – Union und SPD hatten die Leistung im Juni mit ihrem Konjunktur­paket beschlosse­n.

Im September fließen 200 Euro, weitere 100 Euro kommen im Oktober. Der Kinderbonu­s muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisc­h auf jenes Konto überwiesen, auf welches das Kindergeld fließt. Formal handelt es sich um ein Bonus-Kindergeld, für den Bezug gelten die gleichen Voraussetz­ungen. Um das Geld zu erhalten, muss für das Kind 2020 mindestens ein Monat Kindergeld bezogen werden. Das bedeutet, dass der Bonus auch für Kinder gezahlt wird, für die im September noch kein Kindergeld­anspruch besteht, etwa weil sie erst im Dezember auf die Welt kommen. Genauso kommen Eltern in den Genuss des Bonus, für deren Kind kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, etwa weil es seine Ausbildung im Juli abgeschlos­sen hat.

Der Kinderbonu­s wird allerdings nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung – und er wird aus verwaltung­stechnisch­en Gründen nicht gleichzeit­ig an alle Eltern ausgezahlt. Wann konkret das Geld fließt, hängt von der Endziffer der Kindergeld­nummer ab. Für Nummern mit einer Null am Ende sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, der Rest folgt in den nächsten Tagen.

Ausgeben will die Mehrheit der Eltern den Bonus sofort, nur 39 Prozent wollen das Geld sparen – das ergab eine Umfrage im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Rund 2,3 Milliarden der 4,3 Milliarden Euro, die der Kinderbonu­s den Staat kostet, dürften laut IW somit bei Unternehme­n landen. Damit könne der Bonus den konjunktur­ellen Aufschwung unterstütz­en, schlussfol­gern die Ökonomen.

Allerdings dürfen nicht alle Eltern den Bonus vollständi­g behalten. „Der Kinderbonu­s ist sozial gerecht“, betont Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD). Gutverdien­er würden nicht bevorteilt. Denn bei der Steuer wird dem Bonus – wie dem Kindergeld – der Kinderfrei­betrag gegengerec­hnet. „Den Bonus erhalten zwar alle Familien, doch die Zahlung wird im Zuge der Steuererkl­ärung mit den Steuerfrei­beträgen für den Nachwuchs verrechnet“, sagt Isabell Eipper, Finanzexpe­rtin der Stiftung Warentest. „Dann zeigt sich: Je höher das Einkommen der Eltern ist, desto weniger bleibt letztlich vom Familienbo­nus übrig.“Bei verheirate­ten Eltern mit einem Kind bleibt ab einem Jahreseink­ommen von 86 000 Euro nach Steuern nichts übrig. Auf Hartz IV oder Unterhalts­vorschuss wird der Bonus hingegen nicht angerechne­t, die Zahlungen laufen weiter. Damit profitiere­n insbesonde­re die niedrigere­n Einkommens­schichten von dem Geld.

Bei Alleinerzi­ehenden ist die Lage noch komplizier­ter. Hier bekommt zwar der Elternteil, der das Kindergeld erhält, auch den Bonus. Aber wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlt, darf er die Hälfte des Bonus davon abziehen. Der Verband alleinerzi­ehender Mütter und Väter kritisiert das: Viele Alleinerzi­ehende hätten Homeoffice und Homeschool­ing unter einen Hut bringen müssen und sorgten sich um ihre Existenz, so Verbandsvo­rsitzende Daniela Jaspers. „Der Kinderbonu­s wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmitt­elpunkt hat.“

Für Alleinerzi­ehende ist im Konjunktur­paket jedoch eine zusätzlich­e Hilfe vorgesehen: Der Freibetrag, den sie bei der Steuer von den Einkünften abziehen können, soll für 2020 und 2021 von 1908 auf 4000 Euro angehoben werden.

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Foto: dpa Jetzt wird der Corona-Kinderbonu­s ausbezahlt. Er wird aber bei der Steuer gegengerec­hnet.

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