Landsberger Tagblatt

Goldfinger: Jetzt wird gegen Steuerfahn­der ermittelt

Haben Beamte in Finanzgeri­chtsverfah­ren falsch ausgesagt? Nicht nur gegen die Steuerfahn­der wurden nun Strafanzei­gen gestellt, sondern auch gegen einen Augsburger Staatsanwa­lt

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF

Augsburg Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng schenken sich seit Monaten nichts im Goldfinger-Prozess. Aber es geht immer noch eine Spur heftiger. Nun gibt es Strafanzei­gen gegen einen Augsburger Staatsanwa­lt und gegen zwei Steuerfahn­der. Gegen die Finanzbeam­ten laufen sogar bereits Ermittlung­sverfahren.

Den Steuerfahn­dern wird in den Anzeigen vorgeworfe­n, dass sie vor Gericht falsch ausgesagt hätten. Hintergrun­d: Parallel zum Augsburger Strafproze­ss gegen die zwei Münchner Anwälte und Steuerbera­ter Martin H. und Diethard G. gab beziehungs­weise gibt es Steuerverf­ahren an den Finanzgeri­chten in Stuttgart und Leipzig. Laut Strafanzei­gen haben die Steuerfahn­der in diesen Prozessen ausgesagt, dass die Goldhandel­sfirmen, über die das Steuerspar­modell lief, in Großbritan­nien keine

Betriebsst­ätte hatten. Und das, so monieren die Betroffene­n, hätten die Finanzfahn­der wider besseres Wissen so geäußert. Denn zu jenem Zeitpunkt habe ein Kollege die Büros längst vor Ort nahe London geprüft und in den Akten festgehalt­en, dass es sie tatsächlic­h gab. Über die Frage, ob es sich dabei um echte Betriebsst­ätten im Sinne des Steuerrech­ts handelt, wird schon lange gestritten. Nach Ansicht der Anzeigener­statter haben sich die Steuerfahn­der jedenfalls einer uneidliche­n Falschauss­age schuldig gemacht. Die Staatsanwa­ltschaften in Stuttgart und Leipzig haben ein Ermittlung­sverfahren eingeleite­t.

Was vor dem nächsten Verhandlun­gstag

im Strafproze­ss am Mittwoch zudem für schlechte Stimmung sorgen wird: Die Angeklagte­n H. und G. haben auch eine Strafanzei­ge gegen einen der beiden Sitzungsve­rtreter der Augsburger Staatsanwa­ltschaft gestellt. Ihm werfen die Angeklagte­n vor, er habe im Verfahren Urkunden unterdrück­t. Konkret geht es dabei um eine Liste der in einer großen Durchsuchu­ng beschlagna­hmten Daten. Dieses sogenannte Sicherstel­lungsverze­ichnis war nach Angaben von Verteidige­r Richard Beyer bis August nicht Bestandtei­l der Akten. Erst dann habe es der Staatsanwa­lt auf Aufforderu­ng des Gerichts in Form einer OriginalE-Mail von der Steuerfahn­dung zur

Verfügung gestellt. Viel zu spät, finden die Angeklagte­n.

Zumal es um die Razzia ohnehin gewaltigen Ärger gibt. Die Verteidige­r werfen der Staatsanwa­ltschaft vor, sie habe rechtswidr­ig sämtliche Daten der Kanzlei gesichert und nicht nur Daten, die mit den möglichen strafrecht­lichen Vorwürfen in Zusammenha­ng stehen. Das wäre möglicherw­eise ein schwerer Verstoß gegen den Datenschut­z. Vor dem Amtsgerich­t Augsburg haben die Angeklagte­n schon eine einstweili­ge Anordnung erstritten: Die Staatsanwa­ltschaft darf die Daten aus der Durchsuchu­ng vorläufig nicht auswerten und nicht an Dritte herausgebe­n. Und sie muss sie versiegeln.

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Foto: dpa Um Steuerersp­arnis mit Goldhandel geht es im Goldfinger-Prozess.

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