Goldfinger: Jetzt wird gegen Steuerfahnder ermittelt
Haben Beamte in Finanzgerichtsverfahren falsch ausgesagt? Nicht nur gegen die Steuerfahnder wurden nun Strafanzeigen gestellt, sondern auch gegen einen Augsburger Staatsanwalt
Augsburg Staatsanwaltschaft und Verteidigung schenken sich seit Monaten nichts im Goldfinger-Prozess. Aber es geht immer noch eine Spur heftiger. Nun gibt es Strafanzeigen gegen einen Augsburger Staatsanwalt und gegen zwei Steuerfahnder. Gegen die Finanzbeamten laufen sogar bereits Ermittlungsverfahren.
Den Steuerfahndern wird in den Anzeigen vorgeworfen, dass sie vor Gericht falsch ausgesagt hätten. Hintergrund: Parallel zum Augsburger Strafprozess gegen die zwei Münchner Anwälte und Steuerberater Martin H. und Diethard G. gab beziehungsweise gibt es Steuerverfahren an den Finanzgerichten in Stuttgart und Leipzig. Laut Strafanzeigen haben die Steuerfahnder in diesen Prozessen ausgesagt, dass die Goldhandelsfirmen, über die das Steuersparmodell lief, in Großbritannien keine
Betriebsstätte hatten. Und das, so monieren die Betroffenen, hätten die Finanzfahnder wider besseres Wissen so geäußert. Denn zu jenem Zeitpunkt habe ein Kollege die Büros längst vor Ort nahe London geprüft und in den Akten festgehalten, dass es sie tatsächlich gab. Über die Frage, ob es sich dabei um echte Betriebsstätten im Sinne des Steuerrechts handelt, wird schon lange gestritten. Nach Ansicht der Anzeigenerstatter haben sich die Steuerfahnder jedenfalls einer uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Leipzig haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Was vor dem nächsten Verhandlungstag
im Strafprozess am Mittwoch zudem für schlechte Stimmung sorgen wird: Die Angeklagten H. und G. haben auch eine Strafanzeige gegen einen der beiden Sitzungsvertreter der Augsburger Staatsanwaltschaft gestellt. Ihm werfen die Angeklagten vor, er habe im Verfahren Urkunden unterdrückt. Konkret geht es dabei um eine Liste der in einer großen Durchsuchung beschlagnahmten Daten. Dieses sogenannte Sicherstellungsverzeichnis war nach Angaben von Verteidiger Richard Beyer bis August nicht Bestandteil der Akten. Erst dann habe es der Staatsanwalt auf Aufforderung des Gerichts in Form einer OriginalE-Mail von der Steuerfahndung zur
Verfügung gestellt. Viel zu spät, finden die Angeklagten.
Zumal es um die Razzia ohnehin gewaltigen Ärger gibt. Die Verteidiger werfen der Staatsanwaltschaft vor, sie habe rechtswidrig sämtliche Daten der Kanzlei gesichert und nicht nur Daten, die mit den möglichen strafrechtlichen Vorwürfen in Zusammenhang stehen. Das wäre möglicherweise ein schwerer Verstoß gegen den Datenschutz. Vor dem Amtsgericht Augsburg haben die Angeklagten schon eine einstweilige Anordnung erstritten: Die Staatsanwaltschaft darf die Daten aus der Durchsuchung vorläufig nicht auswerten und nicht an Dritte herausgeben. Und sie muss sie versiegeln.