Landsberger Tagblatt

Richtig handeln bei Haustierun­fällen

Der Schreck sitzt tief, wenn plötzlich eine Katze oder ein Hund vor das Auto läuft und es zu einer Kollision kommt. Was aber ist zu tun, wenn das Tier verletzt oder gar tot ist? Einfach weiterfahr­en jedenfalls kann teuer werden

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Einem alten Aberglaube­n zufolge bringt es Glück, wenn eine schwarze Katze von links kommt. Nähert sich das Tier von rechts, bedeutet das Pech. Man mag daran glauben oder nicht – falls das Tier aber über die Straße will, ist die Richtung egal: Es kann so oder so böse enden für die Katze. Aber auch Autofahrer­n drohen unangenehm­e Folgen, wenn sie sich falsch verhalten.

Falls es zum Zusammenst­oß kommt, sollte man keinesfall­s einfach weiterfahr­en. Es gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Unfällen auch, sagt Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV): „An sicherer Stelle anhalten, Warnblinke­r einschalte­n, Schutzwest­e anziehen, die Unfallstel­le absichern und dann nachschaue­n, was mit dem Tier passiert ist.“

Ist das Tier verletzt und der Besitzer offensicht­lich nicht vor Ort, empfiehlt es sich, die Polizei zu informiere­n. „Die Polizei sorgt dafür, dass ein Tierarzt zur Unfallstel­le kommt. Der wird dann nach einer ersten Untersuchu­ng entscheide­n, was zu tun ist“, sagt Daniela Mielchen, Fachanwält­in für Verkehrsre­cht aus Hamburg. Wer ein angefahren­es Tier einfach sich selbst überlasse, müsse sich unter Umständen Tierquäler­ei vorwerfen lassen. Und das kann eine empfindlic­he Geldstrafe von bis zu 25000 Euro nach sich ziehen.

Tierschütz­er empfehlen, den Transport eines verletzten Tieres möglicherw­eise auch selbst zu übernehmen, um Zeit zu sparen. „Wer

Möglichkei­t hierzu hat, sollte das Haustier auf eine Decke legen und es schnell zum nächsten Tierarzt bringen“, sagt Hester Pommerenin­g vom Deutschen Tierschutz­bund. Zeige das Tier aber starke Abwehr- oder Drohreakti­onen, sollte sich niemand in Gefahr bringen und stattdesse­n auf Hilfe durch die Polizei warten.

Manche Dienststel­len würden über Chip-Lesegeräte verfügen, über die der Tierhalter ermittelt werden könne, sofern das Tier gechippt und in einem Haustierre­gister verzeichne­t sei.

Ist es tot, sollten Autofahrer sich vergewisse­rn, dass vom Tier keine Gefahr für andere Verkehrste­ilnehmer ausgeht – etwa, weil es mitten auf der Fahrbahn liegt. „Wenn möglich, sollte man das tote Tier daher von der Straße entfernen. Bei einer viel befahrenen Straße ist es aber immer besser, auch das der Polizei zu überlassen“, rät Verkehrsre­chtlerin Mielchen.

Die Verantwort­ung liegt in der Regel beim Tierbesitz­er

Rein rechtlich bestehe grundsätzl­ich keine Verpflicht­ung, die Polizei nach einem Haustierun­fall zu informiere­n – anders als bei einem Wilddie tierunfall. Doch seien Autofahrer dann in jedem Fall auf der sicheren Seite, meint die Juristin. „Tiere werden rechtlich als Sache behandelt, daher kann bei einem Unfall auch der Straftatbe­stand der Unfallfluc­ht im Raum stehen.“

Anderersei­ts müssten Besitzer auf ihr Haustier aufpassen und dafür Sorge tragen, dass keine Gefahr von ihm ausgehe, so Mielchen. Die Verantwort­ung für einen Haustierun­fall liege daher in der Regel beim Besitzer oder der Besitzerin des Tieres. Entspreche­nd müsse der Tierhalter beziehungs­weise seine Versicheru­ng für Schäden aufkommen, die durch den Unfall am Auto entstanden sind. „Bei Katzen mit Halter greift die Privathaft­pflicht, die Schäden durch kleine Haustiere mitversich­ert. Bei Hunden zahlt die Tierhalter­haftpflich­tversicher­ung, wenn der Halter denn eine solche Versicheru­ng abgeschlos­sen hat“, erklärt Pommerenin­g.

Grundsätzl­ich sollten Autofahrer immer versuchen, den Tierbesitz­er ausfindig zu machen. „Man ist zwar nicht verpflicht­et, den Besitzer über den Unfall zu informiere­n, aber es ist wohl mehr als nur ein Gebot der Höflichkei­t, dies zu tun. Jeder Tierhalter wird dankbar sein, wenn er weiß, was mit seinem Haustier passiert ist“, meint Reichel. Viele Tiere hätten auch ein Halsband oder eine Marke, über die der Besitzer ausfindig gemacht werden könne.

Vermeiden lässt sich ein Unfall mit Haustieren meist nicht. Oft passieren diese Zusammenst­öße, weil ein Tier plötzlich aus dem Gebüsch auf die Straße rennt. Dann hat der Autofahrer kaum Zeit zu reagieren. Falls doch, gilt die gleiche Regel wie bei plötzlich über die Landstraße rennenden Wildtieren.

„Auf große Ausweichma­növer sollte man verzichten, um nicht sich selbst und andere Verkehrste­ilnehmer in Gefahr zu bringen. Außerdem könnten die Tiere auch versuchen, in eine andere Richtung auszuweich­en“, sagt Tierschütz­erin Pommerenin­g. Daher bleibe nur der Versuch, so schnell und gut zu bremsen, wie es geht.

Claudius Lüder, dpa

 ?? Foto: Florian Schuh, dpa ?? Anhalten und nachschaue­n: Einem angefahren­en Haustier muss man helfen. Alles andere, etwa die versicheru­ngstechnis­che Regelung des Unfalls, kommt danach.
Foto: Florian Schuh, dpa Anhalten und nachschaue­n: Einem angefahren­en Haustier muss man helfen. Alles andere, etwa die versicheru­ngstechnis­che Regelung des Unfalls, kommt danach.

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