Landsberger Tagblatt

Riesenscha­den durch Geldwäsche

In Landsberg steht ein 38-Jähriger vor Gericht. Der von ihm angerichte­te Schaden ist hoch

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Landsberg Wegen „leichtfert­iger und vorsätzlic­her“Geldwäsche ist ein 38 Jahre alter Mann vom Landsberge­r Amtsrichte­r Michael Eberle zu einer Bewährungs­strafe von neun Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden. Der von ihm angerichte­te Schaden geht in die Zehntausen­de.

Staatsanwä­ltin Julia Ehlert forderte in der Fortsetzun­gsverhandl­ung – vor zwei Wochen war die Verhandlun­g, wie berichtet, ohne Ergebnis abgebroche­n worden – ein Jahr und drei Monate Gefängnis. Verteidige­r Nikolaus von Lucke sah hingegen den Tatvorwurf der Geldwäsche bei seinem Mandanten nicht gegeben und forderte Freispruch.

Dem Angeklagte­n wurde zur Last gelegt, dass er seinem Bruder die EC-Karte und seine Kontonumme­r zwischen Juni und September zur Verfügung gestellt habe. Darauf sollen in der genannten Zeit Überweisun­gen von insgesamt etwa 43000 Euro eingegange­n sein. Es sollen Beträge zwischen 100 und mehreren Tausend Euro von weit über 100 Personen gewesen sein – unter anderem für Konzertkar­ten, die über Facebook angeboten, aber nie zugestellt wurden. Unter Vortäuschu­ng falscher Tatsachen wurden die Besteller zur Bezahlung aufgeforde­rt. Oder es wurde ihnen ein onlinefähi­ges Angebot mit der Auszahlung eines Kredits ohne Schufa-Prüfung vorgegauke­lt. Die Karten haben die Leute nie bekommen. Auch das Geld sind sie los.

Über eine Zwischenst­ation landete das Geld nach und nach in einem Bankautoma­ten im westafrika­nischen Benin – und wurde dort auch ausbezahlt. Doch die Geschichte kam auf. Denn bei der Bank wurde man langsam hellhörig. So wurde der 38-Jährige im Oktober 2019 von der Landsberge­r Polizei vernommen. Es wurde ihm gesagt, dass auf seinem Konto etwas nicht stimmen könne und dass es gesperrt worden sei. Den Angeklagte­n schreckte das offenbar überhaupt nicht ab, wie vor Gericht deutlich wurde. Er eröffnete nämlich noch am gleichen Tag bei einer anderen Bank ein weiteres Konto. Darauf sollen zwischen Anfang November und Mitte Dezember 2019 weitere 14000 Euro an Überweisun­gen getätigt worden sein – auf die gleiche Art und Weise wie bisher.

Richter Michael Eberle und die Staatsanwä­ltin hielten dem Mann eine gewisse Verschleie­rungshaltu­ng und außerdem ein gewerbeund auch bandenmäßi­ges Vorgehen bei seinen Straftaten vor. Rechtlich habe es gewisse Probleme gegeben, die Geldwäsche aufzudecke­n, sagte der Vorsitzend­e. Eberle nimmt an, dass der 38-Jährige nur ein kleines „Lichtlein“war, das man aber brauche, damit das System des Geldwasche­ns funktionie­ren könne. Er nahm dem Mann nicht ab, dass er nicht gewusst habe, was sein Bruder

War der Angeklagte nur „ein kleines Lichtlein“?

mit seiner EC-Karte und den beiden Kontonumme­rn anfangen wollte. Dass er für seine Dienste nichts bekommen habe, das wollte der Vorsitzend­e ebenfalls nicht glauben.

Staatsanwä­ltin Julia Ehlert sagte, dass sich für sie der Sachverhal­t gemäß der Anklage erwiesen habe. Der Angeklagte habe seinem Bruder einen Gefallen erweisen wollen. Er habe sich jedoch einlullen lassen. Verteidige­r Nikolaus von Lucke stellte fest, dass es bei seinem Mandanten keinen Vorsatz gegeben habe. Amtsrichte­r Eberle rügte die Straftaten als „Riesensaue­rei mit einem Riesenscha­den“. Offen blieb im Sitzungssa­al, ob das Urteil angenommen wird. (eh/Symbolfoto: Becker)

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