Riesenschaden durch Geldwäsche
In Landsberg steht ein 38-Jähriger vor Gericht. Der von ihm angerichtete Schaden ist hoch
Landsberg Wegen „leichtfertiger und vorsätzlicher“Geldwäsche ist ein 38 Jahre alter Mann vom Landsberger Amtsrichter Michael Eberle zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden. Der von ihm angerichtete Schaden geht in die Zehntausende.
Staatsanwältin Julia Ehlert forderte in der Fortsetzungsverhandlung – vor zwei Wochen war die Verhandlung, wie berichtet, ohne Ergebnis abgebrochen worden – ein Jahr und drei Monate Gefängnis. Verteidiger Nikolaus von Lucke sah hingegen den Tatvorwurf der Geldwäsche bei seinem Mandanten nicht gegeben und forderte Freispruch.
Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, dass er seinem Bruder die EC-Karte und seine Kontonummer zwischen Juni und September zur Verfügung gestellt habe. Darauf sollen in der genannten Zeit Überweisungen von insgesamt etwa 43000 Euro eingegangen sein. Es sollen Beträge zwischen 100 und mehreren Tausend Euro von weit über 100 Personen gewesen sein – unter anderem für Konzertkarten, die über Facebook angeboten, aber nie zugestellt wurden. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen wurden die Besteller zur Bezahlung aufgefordert. Oder es wurde ihnen ein onlinefähiges Angebot mit der Auszahlung eines Kredits ohne Schufa-Prüfung vorgegaukelt. Die Karten haben die Leute nie bekommen. Auch das Geld sind sie los.
Über eine Zwischenstation landete das Geld nach und nach in einem Bankautomaten im westafrikanischen Benin – und wurde dort auch ausbezahlt. Doch die Geschichte kam auf. Denn bei der Bank wurde man langsam hellhörig. So wurde der 38-Jährige im Oktober 2019 von der Landsberger Polizei vernommen. Es wurde ihm gesagt, dass auf seinem Konto etwas nicht stimmen könne und dass es gesperrt worden sei. Den Angeklagten schreckte das offenbar überhaupt nicht ab, wie vor Gericht deutlich wurde. Er eröffnete nämlich noch am gleichen Tag bei einer anderen Bank ein weiteres Konto. Darauf sollen zwischen Anfang November und Mitte Dezember 2019 weitere 14000 Euro an Überweisungen getätigt worden sein – auf die gleiche Art und Weise wie bisher.
Richter Michael Eberle und die Staatsanwältin hielten dem Mann eine gewisse Verschleierungshaltung und außerdem ein gewerbeund auch bandenmäßiges Vorgehen bei seinen Straftaten vor. Rechtlich habe es gewisse Probleme gegeben, die Geldwäsche aufzudecken, sagte der Vorsitzende. Eberle nimmt an, dass der 38-Jährige nur ein kleines „Lichtlein“war, das man aber brauche, damit das System des Geldwaschens funktionieren könne. Er nahm dem Mann nicht ab, dass er nicht gewusst habe, was sein Bruder
War der Angeklagte nur „ein kleines Lichtlein“?
mit seiner EC-Karte und den beiden Kontonummern anfangen wollte. Dass er für seine Dienste nichts bekommen habe, das wollte der Vorsitzende ebenfalls nicht glauben.
Staatsanwältin Julia Ehlert sagte, dass sich für sie der Sachverhalt gemäß der Anklage erwiesen habe. Der Angeklagte habe seinem Bruder einen Gefallen erweisen wollen. Er habe sich jedoch einlullen lassen. Verteidiger Nikolaus von Lucke stellte fest, dass es bei seinem Mandanten keinen Vorsatz gegeben habe. Amtsrichter Eberle rügte die Straftaten als „Riesensauerei mit einem Riesenschaden“. Offen blieb im Sitzungssaal, ob das Urteil angenommen wird. (eh/Symbolfoto: Becker)