Landsberger Tagblatt

Fälscher müssen hinter Gitter

Wie zwei Männer mit falschen Bescheinig­ungen die Bewährungs­hilfe reinlegen wollten

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Landsberg Wegen Urkundenfä­lschung wurden zwei Angeklagte von Strafricht­erin Katrin Prechtel hinter Schloss und Riegel geschickt. Drei Fälle wurden einem 33-Jährigen angelastet, ein Fall einem 30-Jährigen. Die Anklage war zunächst von mindestens sechs Falsifikat­en von Januar bis Juli 2019 ausgegange­n.

Die Anklagesch­rift ließ aufhorchen. Denn da hieß es: Der Ältere soll ärztliche Bescheinig­ungen über die Untersuchu­ng von Speichel- beziehungs­weise Urinproben auf verbotene Betäubungs­mittel angefertig­t haben. Diese wollte er wegen der Überwachun­g von Bewährungs­auflagen für sich und den anderen Angeklagte­n verwenden. Bekannt wurde vor Gericht, dass der 33-Jährige drei Fälschunge­n und der Mitangekla­gte eine Fälschung bei der Bewährungs­hilfe in Schwabmünc­hen abgegeben haben. Die Täuschung fiel einer aufmerksam­en Ärztin auf: Zum einen entdeckte sie auf einer Bescheinig­ung einen Schreibfeh­ler. Zudem seien die Papiere auf einen Samstag datiert gewesen. Das sei in der Praxis nicht möglich, hieß es. Bei einer gerichtlic­h angeordnet­en Durchsuchu­ng sollen in der Wohnung des Hauptangek­lagten weitere Bescheinig­ungen aufgefunde­n worden sein.

Er und der jüngere Angeklagte haben, wie sich herausstel­lte, einiges gemeinsam: Sie sind zusammen aufgewachs­en, standen schon des Öfteren vor Gericht – und kennen das Gefängnisl­eben schon von A bis Z. Besonders der Ältere von ihnen: Er wurde zuletzt 2016 für drei Jahre und sechs Monate ins Kittchen geschickt. Damals stieß die Polizei bei ihm unter anderem auf eine Menge Drogen, die er in seinem Schlafzimm­er anbaute. Kurios dabei: Die Beamten suchten eigentlich nicht ihn, sondern einen anderen Mann, der nicht mehr dort wohnte. Hinter Gittern ging es zunächst zweieinhal­b Jahre gut. Der nächste Schritt führte in die offene Bewährung und in eine Drogenther­apie. Die stand der Mann nicht durch. Er verstieß gegen die Auflagen – und flog Ende 2018 aus dieser Einrichtun­g raus.

Warum hat er die Finger immer noch nicht von den Drogen gelassen? Angeblich wollte er die in der Therapie von ärztlicher Seite verordnete Cannabis-Dosis weiterführ­en. So lautete seine Begründung vor Gericht. Sein Anwalt Rudolph Kläger sprach von einer illegalen Selbst-Therapie. Sein Mandant brachte schließlic­h noch einen anderen Mann ins Spiel: Einen, den er im Gefängnis kennengele­rnt haben will. Der soll nach seiner Aussage die Fälschunge­n gefertigt haben.

Dieser Mann soll jedoch behaupten, dass der 33-Jährige der „Fälscher“ gewesen sei. Davon waren Richterin Katrin Prechtel und Staatsanwä­ltin Carolin Czepiczka nach der Beweisaufn­ahme überzeugt. Sechs Vorstrafen finden sich von ihm im Bundeszent­ralregiste­r. Es komme jetzt keine Geld- und auch keine Bewährungs­strafe mehr infrage, urteilte die Vorsitzend­e. Sie verhängte acht Monate Haft. Die Vertreteri­n der Anklage plädierte für zwölf Monate, der Verteidige­r für vier Monate.

Für den Mitangekla­gten, bei dem acht Delikte zu Buch stehen, setzte die Richterin drei Monate Haft fest. Dessen Rechtsanwä­ltin Dr. Silke Ackermann sprach sich für eine größere Geldstrafe aus. Denn er habe zuletzt schon viele Monate gesessen und würde nun dringend bei einer Familie mit zwei Kindern gebraucht. Sechs Monate Haft hielt hingegen die Staatsanwä­ltin für angemessen.

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