Landsberger Tagblatt

Mit Millionenb­esitz Hartz‰IV‰Geld bezogen

Eine Frau verschweig­t im Jobcenter ihr Vermögen. Jetzt ist sie wegen Betrugs verurteilt

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Landsberg Eine 63-jährige Frau hat das Jobcenter Landsberg über mehrere Jahre hinweg hinters Licht geführt. Auf diese Weise konnte sie rund 37000 Euro an sogenannte­n Hartz IV-Leistungen in die eigene Tasche stecken. Doch das Geld hätte ihr, wie vor dem Schöffenge­richt bekannt wurde, nicht zugestande­n. Denn die Angeklagte, so stellte es jetzt das Schöffenge­richt fest, verschwieg dem Jobcenter, dass sie über Immobilien im Wert von weit über einer Million Euro – ein Haus und sieben Grundstück­e – verfüge.

Die ledige Frau, bisher ohne Vorstrafe, wurde wegen Betrugs in vier Fällen und einem versuchten Betrug zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Vor Gericht sprach sie wenig. Zwei Sätze dafür umso öfter, immer die gleichen: „Ich habe 35 Jahre gearbeitet. Ich will das Geld, das steht mir zu.“

Ihr Anwalt Rudolf Fichtl räumte zu Beginn der Hauptverha­ndlung die in der Anklage erhobenen Vorwürfe in vollem Umfang ein. In sechs bis sieben Gesprächen habe er versucht, ihr die Zusammenhä­nge zu erklären. Er wisse aber nicht, ob seine Mandantin deren Komplexitä­t rundum erfasst habe. Sicher war sich der Verteidige­r, dass die 63-Jährige die Straftaten zwischen Dezember 2014 und August 2018 bewusst verübt und wahrheitsw­idrige Angaben gemacht hat.

Wie ist man der Frau auf die Schliche gekommen? Sie soll dem Jobcenter eine Krankmeldu­ng geschickt haben, allerdings mit einer falschen Adresse. Denn die Angaben hätten nicht mit den hinterlegt­en Daten der Frau übereinges­timmt.

Das kam der 58-jährigen

Leiterin des Centers „spanisch“vor. Sie leitete umfangreic­he Ermittlung­en ein.

Mit Erfolg: Über die zuständige Verwaltung und das Grundbucha­mt in einer Gemeinde im Landkreis Fürstenfel­dbruck kamen die Betrügerei­en ans Licht. Zwei Gründe sollen die Frau dazu bewegt haben: Sie will sich, so ihr Verteidige­r, um ihre Vorsorge fürs Alter geängstigt haben. Außerdem wollte sie keines der Grundstück­e abgeben, selbst dann noch nicht, als ihr Vater gestorben war. Wie es aussieht, wird sie nicht an einem Verkauf vorbeikomm­en: Es zeichnet sich ab, dass eines der Grundstück­e verkauft werden soll: In einer Größenordn­ung, die es der Frau erlaubt, den Schaden wiedergutz­umachen – und ihren Alltag zu meistern.

Dies muss momentan noch ohne Rente geschehen, denn da fehlen ihr noch einige Monate. Ihre Grundstück­e könne sie ja nicht mit ins Grab nehmen, meinte die Vorsitzend­e Richterin Katrin Prechtel. Verwundert

Die Polizei wurde bei einer Hausdurchs­uchung fündig

zeigten sich die Beteiligte­n, dass die Angeklagte nicht krankenver­sichert sei und zudem von Bauchschme­rzen und Krebs gesprochen habe, aber deswegen offenbar noch bei keinem Arzt gewesen sei. Übrigens: Die volle Schadenssu­mme von rund 37 000 Euro steht nicht mehr zur Rückzahlun­g aus, sondern lediglich 22000 Euro. Denn 15000 Euro hat die Polizei bei einer Hausdurchs­uchung bei der Frau gefunden.

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