Mit Millionenbesitz HartzIVGeld bezogen
Eine Frau verschweigt im Jobcenter ihr Vermögen. Jetzt ist sie wegen Betrugs verurteilt
Landsberg Eine 63-jährige Frau hat das Jobcenter Landsberg über mehrere Jahre hinweg hinters Licht geführt. Auf diese Weise konnte sie rund 37000 Euro an sogenannten Hartz IV-Leistungen in die eigene Tasche stecken. Doch das Geld hätte ihr, wie vor dem Schöffengericht bekannt wurde, nicht zugestanden. Denn die Angeklagte, so stellte es jetzt das Schöffengericht fest, verschwieg dem Jobcenter, dass sie über Immobilien im Wert von weit über einer Million Euro – ein Haus und sieben Grundstücke – verfüge.
Die ledige Frau, bisher ohne Vorstrafe, wurde wegen Betrugs in vier Fällen und einem versuchten Betrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Vor Gericht sprach sie wenig. Zwei Sätze dafür umso öfter, immer die gleichen: „Ich habe 35 Jahre gearbeitet. Ich will das Geld, das steht mir zu.“
Ihr Anwalt Rudolf Fichtl räumte zu Beginn der Hauptverhandlung die in der Anklage erhobenen Vorwürfe in vollem Umfang ein. In sechs bis sieben Gesprächen habe er versucht, ihr die Zusammenhänge zu erklären. Er wisse aber nicht, ob seine Mandantin deren Komplexität rundum erfasst habe. Sicher war sich der Verteidiger, dass die 63-Jährige die Straftaten zwischen Dezember 2014 und August 2018 bewusst verübt und wahrheitswidrige Angaben gemacht hat.
Wie ist man der Frau auf die Schliche gekommen? Sie soll dem Jobcenter eine Krankmeldung geschickt haben, allerdings mit einer falschen Adresse. Denn die Angaben hätten nicht mit den hinterlegten Daten der Frau übereingestimmt.
Das kam der 58-jährigen
Leiterin des Centers „spanisch“vor. Sie leitete umfangreiche Ermittlungen ein.
Mit Erfolg: Über die zuständige Verwaltung und das Grundbuchamt in einer Gemeinde im Landkreis Fürstenfeldbruck kamen die Betrügereien ans Licht. Zwei Gründe sollen die Frau dazu bewegt haben: Sie will sich, so ihr Verteidiger, um ihre Vorsorge fürs Alter geängstigt haben. Außerdem wollte sie keines der Grundstücke abgeben, selbst dann noch nicht, als ihr Vater gestorben war. Wie es aussieht, wird sie nicht an einem Verkauf vorbeikommen: Es zeichnet sich ab, dass eines der Grundstücke verkauft werden soll: In einer Größenordnung, die es der Frau erlaubt, den Schaden wiedergutzumachen – und ihren Alltag zu meistern.
Dies muss momentan noch ohne Rente geschehen, denn da fehlen ihr noch einige Monate. Ihre Grundstücke könne sie ja nicht mit ins Grab nehmen, meinte die Vorsitzende Richterin Katrin Prechtel. Verwundert
Die Polizei wurde bei einer Hausdurchsuchung fündig
zeigten sich die Beteiligten, dass die Angeklagte nicht krankenversichert sei und zudem von Bauchschmerzen und Krebs gesprochen habe, aber deswegen offenbar noch bei keinem Arzt gewesen sei. Übrigens: Die volle Schadenssumme von rund 37 000 Euro steht nicht mehr zur Rückzahlung aus, sondern lediglich 22000 Euro. Denn 15000 Euro hat die Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei der Frau gefunden.