Auf dem ERoller gilt die PromilleGrenze
Für E-Tretroller gilt die gleiche 1,1-Promille-Grenze wie für Fahrer anderer Kraftfahrzeuge. Wer sich nicht dran hält, riskiert den Führerschein, Geld- und mögliche Freiheitsstrafen. Das bestätigte das Landgericht Osnabrück (Az.: 10 Qs 54/20) in einem Urteil.