Landsberger Tagblatt

Auf dem E‰Roller gilt die Promille‰Grenze

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Für E-Tretroller gilt die gleiche 1,1-Promille-Grenze wie für Fahrer anderer Kraftfahrz­euge. Wer sich nicht dran hält, riskiert den Führersche­in, Geld- und mögliche Freiheitss­trafen. Das bestätigte das Landgerich­t Osnabrück (Az.: 10 Qs 54/20) in einem Urteil.

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