Landsberger Tagblatt

Anwalt nach Autounfall

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Wer ohne eigene Schuld in einen Verkehrsun­fall verwickelt wurde, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Das rät die Stiftung Warentest – und verweist darauf, dass die Versicheru­ng des Unfallgegn­ers weder Partner noch Helfer des Geschädigt­en sei. Bei der Schadensab­wicklung werde von Versicheru­ngen oft systematis­ch gekürzt, so die Erfahrung der Warenteste­r. Zugleich haben Geschädigt­e das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen – dies gelte auch bei kleinen Schäden. Ist ein Betroffene­r unschuldig, zahlt er für den Anwalt nichts. Bei einer Teilschuld am Unfall muss man sich dagegen an den Kosten beteiligen.

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