Anwalt nach Autounfall
Wer ohne eigene Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Das rät die Stiftung Warentest – und verweist darauf, dass die Versicherung des Unfallgegners weder Partner noch Helfer des Geschädigten sei. Bei der Schadensabwicklung werde von Versicherungen oft systematisch gekürzt, so die Erfahrung der Warentester. Zugleich haben Geschädigte das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen – dies gelte auch bei kleinen Schäden. Ist ein Betroffener unschuldig, zahlt er für den Anwalt nichts. Bei einer Teilschuld am Unfall muss man sich dagegen an den Kosten beteiligen.