Landsberger Tagblatt

Falschpark­er können bei Unfall mithaften

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Falschpark­er können grundsätzl­ich davon ausgehen, dass nach einem Unfall die KfzHaftpfl­ichtversic­herung des Verursache­rs die Autorepara­tur bezahlt. In Einzelfäll­en müssen Falschpark­er aber mithaften, informiert der Automobilc­lub Kraftfahre­r-Schutz (KS). tmn

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