Falschparker können bei Unfall mithaften
Falschparker können grundsätzlich davon ausgehen, dass nach einem Unfall die KfzHaftpflichtversicherung des Verursachers die Autoreparatur bezahlt. In Einzelfällen müssen Falschparker aber mithaften, informiert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). tmn