Mit viel Tücke in die Gesetzeslücke
Journalisten sind auch nur Menschen. Und die Kollegen, die im Landtag an der Pressekonferenz zur Überarbeitung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes teilnahmen, machten hinterher einen eher verwirrten denn aufgeklärten Eindruck. Frei nach Wilhelm Busch stellten sie sich die Frage: „Ach, was muss man oft von diesen Juristen hören oder lesen, wie zum Beispiel hier von diesen, die Joachim und Thomas hießen.“
Nun gut. Es war ja nicht so, dass Innenminister Joachim Herrmann und CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer sich nicht redlich bemüht hätten, zu erklären, in welcher Weise der umstrittene Rechtsbegriff „drohende Gefahr“in der Neufassung des Gesetzes konkretisiert worden ist und wie sich eine „drohende“von einer „konkreten“Gefahr abgrenzt. Darauf aber kommt es bekanntlich an, weil die Polizei bei „drohender Gefahr“einen bösen Buben schon für eine bestimmte Zeit einsperren kann, ohne dass er etwas Böses getan hat.
Wie also könnte, um erneut den Dichter zu bemühen, ein Anschlag von Max und Moritz auf Schneider Böck – ... ritzeratze mit viel Tücke eine Lücke in die Brücke ... – nach dem neuen Polizeiaufgabengesetz verhindert werden. Vorschlag:
Max und Moritz sind böse – abstrakte Gefahr. Max und Moritz haben eine Säge und sind böse – potenziell drohende Gefahr. Max und Moritz haben eine Säge, sind böse und könnten es auf den armen Schneider Böck abgesehen haben – möglicherweise drohende Gefahr. Max und Moritz haben eine Säge, sind böse und haben gesagt, dass sie es dem Schneider Böck schon noch zeigen werden – möglicherweise konkret drohende Gefahr. Und wenn sie dann mit der Säge in der Hand zum hölzernen Steg des Schneiders unterwegs sind – konkret drohende Gefahr.
Dann greift die Polizei ein. Und dann erst heißt es: „Gott sei Dank, jetzt ist’s vorbei mit der Übeltäterei.“