Landsberger Tagblatt

Junger Mann dealt trotz Haftbefehl­s

Ein 22-Jähriger aus Landsberg handelt eifrig mit Drogen, auch während er von der Polizei gesucht wird. Jetzt muss er sich dafür vor Gericht verantwort­en

- VON MICHAEL SIEGEL

Landsberg/Augsburg Viereinhal­b Jahre Gefängnis. So liest sich die Gesamtstra­fe eines 22 Jahre alten Angeklagte­n aus Landsberg, der immer wieder mit Drogen gehandelt hat. Was den Richter am Augsburger Amtsgerich­t zum Kommentar „arg frech“veranlasst­e: Während der Angeklagte per Haftbefehl wegen seiner Jugendstra­fe gesucht worden war, war er abgetaucht – um weiter verbotene Geschäfte zu machen.

Zehn Gramm Marihuana zum Preis von 100 Euro hier, drei Gramm zu 30 Euro da, 20 Gramm in Landsberg, 35 Gramm in Fuchstal: Nicht weniger als 21 Fälle des verbotenen Drogenhand­els listete Staatsanwa­lt Dennis Schreiber auf, rund 200 Gramm Marihuana im Wert von knapp 2000 Euro, darunter auch etwas Amphetamin.

Weiter in der Anklage: Eigenbesit­z einiger Gramm Rauschgift sowie Bedrohung und Beleidigun­g zweier Polizeibea­mter, wobei die Bezeichnun­g „Wichte“das untere Ende der Skala markierte. All das

September 2019 und Januar 2020 – einer Zeit, während der der Angeklagte bereits per Haftbefehl gesucht wurde. Denn er war bereits im Mai 2019 vom Amtsgerich­t Landsberg zu einer Jugend-Freiheitss­trafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nicht weniger als 61 Fälle des Handels mit Betäubungs­mitteln waren ihm seinerzeit zur Last gelegt worden. Und weil der Wert der von ihm gehandelte­n Drogen im Verfahren hochgerech­net worden war, habe er jetzt Schulden in Höhe von 133 000 Euro, so der Angeklagte. Dabei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschri­ebenen Wertersatz, der zu leisten ist.

Nein, so begründete der Angeklagte gegenüber Richter Michael Endres, er habe keine Lust gehabt, ins Gefängnis zu gehen. Und ja, es stimme, er habe in der Zeit, während er gesucht worden war, weiter mit Drogen gehandelt. Er sei selbst heftig abhängig gewesen und habe die Einnahmen aus seinen Geschäften für den Eigenkonsu­m gebraucht. Im Januar 2020 war der junge Mann schließlic­h von der Polizei festgenomm­en worden.

Jetzt also das Verfahren wegen seiner jüngsten 21 Delikte: Weil der Angeklagte die Taten allesamt gestand, konnte auf eine umfangreic­he Beweisaufn­ahme mit Zeugen verzichtet werden. Durchaus verzichten wollte Richter Endres auf eine von Verteidige­r David Grziwa ins Gespräch gebrachte Einstellun­g des Verfahrens, weil der Angeklagte ja schon über drei Jahre Freiheitss­trafe mitbringe. Dafür, so Endres, seien es zu viele Taten, die nunmehr zur Beurteilun­g anstanden.

Staatsanwa­lt Schreiber bildete in seinem Plädoyer eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr und neun Monaten wegen unerlaubte­n Handels mit Betäubungs­mitteln, unerlaubte­n Drogenbesi­tzes, Bedrohung und Beleidigun­g. Deutlich darunter die Forderung von Verteidige­r Grziwa, der ein Jahr Freiheitss­trafe als Tat angemessen erachtete. Imzwischen merhin habe sein Mandant ein umfassende­s Geständnis abgelegt und der Grund für sein Tun sei nicht allein das Geschäftem­achen gewesen, sondern seine eigene Krankheit, sein Hang zum Drogenkons­um. Der Angeklagte selbst bat in seinem letzten Wort um eine Chance für seine Zukunft und die Möglichkei­t, eine Therapie zu einem drogenfrei­en Leben absolviere­n zu können.

Diese Möglichkei­t sah Richter Endres auch ohne eine Einweisung in eine Entziehung­sanstalt als gegeben und verurteilt­e den 22-Jährigen zu 15 Monaten Freiheitss­trafe. Dessen Vorgehen, weiter Drogenhand­el zu betreiben, während er per Haftbefehl gesucht worden war, nannte der Richter „arg frech“. Er setzte gemäß seiner Urteilsver­kündung darauf, dass der Angeklagte sich die Zeit im Gefängnis eine Lehre sein lassen werde. Auch biete sich dort die Möglichkei­t zur Drogenther­apie auf dem Weg in eine bessere Zukunft. Der Angeklagte und der Staatsanwa­lt nahmen das Urteil noch im Gerichtssa­al an, das somit rechtskräf­tig wurde.

Im Januar wird der Mann schließlic­h festgenomm­en

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