Bauen: Gelten in Dießen bald eigene Regeln?
Der Staat will die Nachverdichtung erleichtern. Doch in Dießen wird überlegt, dabei nicht mitzumachen
Dießen Mit einer Sitzung des Bauausschusses endet am Montag, 18. Januar, die kommunalpolitische Weihnachtspause in der Marktgemeinde Dießen. Neben zahlreichen Baugesuchen – unter anderem mal wieder zu St. Martin in Hädern – wird das Gremium auch eine Änderung der Bayerischen Bauordnung beschäftigen. Diese soll in Dießen nur zum Teil zum Tragen kommen.
Hintergrund der zum 1. Februar landesweit wirksam werdenden Änderungen ist vor allem, dass das Bauen und die Nachverdichtung weiter erleichtert werden sollen. Ein durchaus umstrittener Punkt ist dabei, dass die Abstandsflächen für neue Gebäude verkürzt werden sollen – und zwar auf 40 Prozent der bisherigen Maße. Allerdings greift dies nur bei größeren Gebäuden, denn auch nach der Änderung der Bauordnung bleiben die bisherigen drei Meter Mindestabstand zur Grundstücksgrenze erhalten.
Bei Bauwerken mit Wänden von einer Länge bis zu 16 Metern gilt bisher und auch künftig, dass der Abstand bis zur Grundstücksgrenze halb so groß sein muss wie die Wandhöhe des Gebäudes. Das heißt, die Abstandsverkürzung wird erst ab einer Wandhöhe von 7,50 Metern wirksam, also in der Regel bei Wohngebäuden ab drei Vollgeschossen oder bei größeren Bauwerken für Gewerbe und Landwirtschaft,
worauf Bauamtsleiterin Johanna Schäffert aufmerksam macht.
Etwas häufiger könnte sich der Grenzabstand bei Wandlängen von über 16 Metern reduzieren, weil ab dieser Länge gilt, dass die Wandhöhe und der Abstand zur Grundstücksgröße gleich groß sein müssen. Hier gilt dann bei einer Wandhöhe von 7,50 Meter nicht mehr ein Abstand von 7,50 Meter, sondern nur noch von 40 Prozent davon, also von drei Metern.
Zusammengefasst heißt das: Bei einem Einfamilien- oder Doppelhaus dürfte die Novellierung der Bauordnung praktisch keine Auswirkungen haben, anders kann es jedoch bei größeren Mehrfamilienoder
Reihenhäusern aussehen. Vorsorglich sollen nun erst einmal in Dießen die neuen bayernweiten Abstandsregeln außen vor bleiben. Das ist möglich, wenn die Gemeinde eine entsprechende Satzung beschließt. Darum wird es in der Sitzung des Bauausschusses unter anderem gehen.
Daneben geht es ein weiteres Mal um St. Martin in Hädern. Auf dem dortigen Gelände eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs wird eine Nutzungsänderung beantragt. Dabei geht es um einen früheren Stadel, der in eine gewerbliche Lagerfläche umgewidmet werden soll beziehungsweise wurde. Denn die Instandsetzung und Umnutzung dieses Stadels erfolgte bereits vor über zehn Jahren. Seither war zwischen der Marktgemeinde Dießen und dem Bauwerber strittig, wie dieser Vorgang rechtlich zu beurteilen ist. Die Kommune bewertete die an dem Stadel vorgenommenen Veränderungen als Neubau, der jedoch im Außenbereich nicht genehmigungsfähig sei. Der Eigentümer spricht von einer Renovierungsmaßnahme an einem Gebäude mit Bestandsschutz und verweist auf ein entsprechendes Gutachten, das er inzwischen dazu vorgelegt habe.
Die Sitzung findet ab 19.30 Uhr in der Halle 4 der Carl-Orff-Schule statt. Zugänglich ist die Halle über den Hartplatz.