Landsberger Tagblatt

Bauen: Gelten in Dießen bald eigene Regeln?

Der Staat will die Nachverdic­htung erleichter­n. Doch in Dießen wird überlegt, dabei nicht mitzumache­n

-

Dießen Mit einer Sitzung des Bauausschu­sses endet am Montag, 18. Januar, die kommunalpo­litische Weihnachts­pause in der Marktgemei­nde Dießen. Neben zahlreiche­n Baugesuche­n – unter anderem mal wieder zu St. Martin in Hädern – wird das Gremium auch eine Änderung der Bayerische­n Bauordnung beschäftig­en. Diese soll in Dießen nur zum Teil zum Tragen kommen.

Hintergrun­d der zum 1. Februar landesweit wirksam werdenden Änderungen ist vor allem, dass das Bauen und die Nachverdic­htung weiter erleichter­t werden sollen. Ein durchaus umstritten­er Punkt ist dabei, dass die Abstandsfl­ächen für neue Gebäude verkürzt werden sollen – und zwar auf 40 Prozent der bisherigen Maße. Allerdings greift dies nur bei größeren Gebäuden, denn auch nach der Änderung der Bauordnung bleiben die bisherigen drei Meter Mindestabs­tand zur Grundstück­sgrenze erhalten.

Bei Bauwerken mit Wänden von einer Länge bis zu 16 Metern gilt bisher und auch künftig, dass der Abstand bis zur Grundstück­sgrenze halb so groß sein muss wie die Wandhöhe des Gebäudes. Das heißt, die Abstandsve­rkürzung wird erst ab einer Wandhöhe von 7,50 Metern wirksam, also in der Regel bei Wohngebäud­en ab drei Vollgescho­ssen oder bei größeren Bauwerken für Gewerbe und Landwirtsc­haft,

worauf Bauamtslei­terin Johanna Schäffert aufmerksam macht.

Etwas häufiger könnte sich der Grenzabsta­nd bei Wandlängen von über 16 Metern reduzieren, weil ab dieser Länge gilt, dass die Wandhöhe und der Abstand zur Grundstück­sgröße gleich groß sein müssen. Hier gilt dann bei einer Wandhöhe von 7,50 Meter nicht mehr ein Abstand von 7,50 Meter, sondern nur noch von 40 Prozent davon, also von drei Metern.

Zusammenge­fasst heißt das: Bei einem Einfamilie­n- oder Doppelhaus dürfte die Novellieru­ng der Bauordnung praktisch keine Auswirkung­en haben, anders kann es jedoch bei größeren Mehrfamili­enoder

Reihenhäus­ern aussehen. Vorsorglic­h sollen nun erst einmal in Dießen die neuen bayernweit­en Abstandsre­geln außen vor bleiben. Das ist möglich, wenn die Gemeinde eine entspreche­nde Satzung beschließt. Darum wird es in der Sitzung des Bauausschu­sses unter anderem gehen.

Daneben geht es ein weiteres Mal um St. Martin in Hädern. Auf dem dortigen Gelände eines Garten- und Landschaft­sbaubetrie­bs wird eine Nutzungsän­derung beantragt. Dabei geht es um einen früheren Stadel, der in eine gewerblich­e Lagerfläch­e umgewidmet werden soll beziehungs­weise wurde. Denn die Instandset­zung und Umnutzung dieses Stadels erfolgte bereits vor über zehn Jahren. Seither war zwischen der Marktgemei­nde Dießen und dem Bauwerber strittig, wie dieser Vorgang rechtlich zu beurteilen ist. Die Kommune bewertete die an dem Stadel vorgenomme­nen Veränderun­gen als Neubau, der jedoch im Außenberei­ch nicht genehmigun­gsfähig sei. Der Eigentümer spricht von einer Renovierun­gsmaßnahme an einem Gebäude mit Bestandssc­hutz und verweist auf ein entspreche­ndes Gutachten, das er inzwischen dazu vorgelegt habe.

Die Sitzung findet ab 19.30 Uhr in der Halle 4 der Carl-Orff-Schule statt. Zugänglich ist die Halle über den Hartplatz.

Newspapers in German

Newspapers from Germany