Vogelgrippe: Keine Entwarnung
Seit Januar sind zwei Fälle im Landkreis Landsberg bekannt. Warum Geflügelhalter ihre Tiere weiterhin im Stall lassen müssen
Landkreis Die Anrufe der Hobbygeflügelhalter– teilweise mit nur fünf Hühnern – im Landratsamt häufen sich. Sie fragen, wann mit dem Ende der wegen der Vogelgrippe angeordneten Aufstallungspflicht gerechnet werden kann. Der Leiter des Landsberger Veterinäramts, Dr. Michael Veith, kann diesbezüglich momentan jedoch keine Entwarnung geben – ganz im Gegenteil.
Bislang wurde das Geflügelpestvirus bayernweit lediglich bei Wildvögeln nachgewiesen. Landsberg ist derzeit mit zwei Funden im südlichen Landkreis betroffen. Anfang Januar wurde die Vogelgrippe bei einem tot aufgefundenen Schwan an der Lechstaustufe in Apfeldorf festgestellt, Ende Januar gab es im Bereich Apfeldorf/Kinsau einen zweiten Fall. An den großen Wasserflächen des Landkreises überwintern viele Wasservögel verschiedenster Arten. Ende Januar wurde das Virus vom Subtyp H5 zudem bei einer Möwe in Herrsching am Ammersee nachgewiesen.
„Ganz aktuell gab es nun jedoch den ersten Erregernachweis in Bayern im Raum Bayreuth in einer privaten Hobbygeflügelhaltung, in dessen Folge alle Tiere des Bestandes getötet werden mussten. Auch dort gab es im Vorfeld eine Feststellung von AI-Virus bei einem Wildvogel“, sagt Michael Veith. Das Umweltministerium stufe das Einschleppungsrisiko der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände als hoch ein und rufe bayernweit zu erhöhter Vorsicht und der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel Verwendung bestandseigener Schutzkleidung sowie Einrichtungen zur Schuhdesinfektion auf.
Was vielen Hobbygeflügelhaltern oft nicht bewusst sei, sind die massiven Handels- und Vermarktungseinschränkungen, sobald die Krankheit in einem auch noch so kleinen Bestand amtlich festgestellt wird. „Dann besteht neben der Tötung des gesamten betroffenen Bestandes die gesetzliche Verpflichtung, um einen Ausbruchsbetrieb ein Sperrgebiet mit einem Radius von drei Kilometern zu errichten“, sagt Michael Veith. Im gesamten Sperrgebiet müssten dann Vermarktungsverbote von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und weiterer Produkte, die damit im Zusammenhang stehen, verhängt werden. So entstünden nicht nur massivste wirtschaftliche Einbußen gewerblicher Geflügelhalter – auch tierschutzrechtliche Probleme könnten beim Mastgeflügel
entstehen, wenn die Tiere nicht rechtzeitig ausgestallt werden können und das Platzangebot für ausgemästete Tiere knapp wird.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Aufstallungspflicht im Hinblick auf das Seuchenrisiko und gemessen an der wirtschaftlichen Bedeutung empfindliche Bußgelder fällig werden können.