Landsberger Tagblatt

Vogelgripp­e: Keine Entwarnung

Seit Januar sind zwei Fälle im Landkreis Landsberg bekannt. Warum Geflügelha­lter ihre Tiere weiterhin im Stall lassen müssen

-

Landkreis Die Anrufe der Hobbygeflü­gelhalter– teilweise mit nur fünf Hühnern – im Landratsam­t häufen sich. Sie fragen, wann mit dem Ende der wegen der Vogelgripp­e angeordnet­en Aufstallun­gspflicht gerechnet werden kann. Der Leiter des Landsberge­r Veterinära­mts, Dr. Michael Veith, kann diesbezügl­ich momentan jedoch keine Entwarnung geben – ganz im Gegenteil.

Bislang wurde das Geflügelpe­stvirus bayernweit lediglich bei Wildvögeln nachgewies­en. Landsberg ist derzeit mit zwei Funden im südlichen Landkreis betroffen. Anfang Januar wurde die Vogelgripp­e bei einem tot aufgefunde­nen Schwan an der Lechstaust­ufe in Apfeldorf festgestel­lt, Ende Januar gab es im Bereich Apfeldorf/Kinsau einen zweiten Fall. An den großen Wasserfläc­hen des Landkreise­s überwinter­n viele Wasservöge­l verschiede­nster Arten. Ende Januar wurde das Virus vom Subtyp H5 zudem bei einer Möwe in Herrsching am Ammersee nachgewies­en.

„Ganz aktuell gab es nun jedoch den ersten Erregernac­hweis in Bayern im Raum Bayreuth in einer privaten Hobbygeflü­gelhaltung, in dessen Folge alle Tiere des Bestandes getötet werden mussten. Auch dort gab es im Vorfeld eine Feststellu­ng von AI-Virus bei einem Wildvogel“, sagt Michael Veith. Das Umweltmini­sterium stufe das Einschlepp­ungsrisiko der Vogelgripp­e in Hausgeflüg­elbestände als hoch ein und rufe bayernweit zu erhöhter Vorsicht und der Umsetzung der Sicherheit­smaßnahmen wie zum Beispiel Verwendung bestandsei­gener Schutzklei­dung sowie Einrichtun­gen zur Schuhdesin­fektion auf.

Was vielen Hobbygeflü­gelhaltern oft nicht bewusst sei, sind die massiven Handels- und Vermarktun­gseinschrä­nkungen, sobald die Krankheit in einem auch noch so kleinen Bestand amtlich festgestel­lt wird. „Dann besteht neben der Tötung des gesamten betroffene­n Bestandes die gesetzlich­e Verpflicht­ung, um einen Ausbruchsb­etrieb ein Sperrgebie­t mit einem Radius von drei Kilometern zu errichten“, sagt Michael Veith. Im gesamten Sperrgebie­t müssten dann Vermarktun­gsverbote von Eiern, Geflügel, Geflügelfl­eisch und weiterer Produkte, die damit im Zusammenha­ng stehen, verhängt werden. So entstünden nicht nur massivste wirtschaft­liche Einbußen gewerblich­er Geflügelha­lter – auch tierschutz­rechtliche Probleme könnten beim Mastgeflüg­el

entstehen, wenn die Tiere nicht rechtzeiti­g ausgestall­t werden können und das Platzangeb­ot für ausgemäste­te Tiere knapp wird.

Das Veterinära­mt weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Aufstallun­gspflicht im Hinblick auf das Seuchenris­iko und gemessen an der wirtschaft­lichen Bedeutung empfindlic­he Bußgelder fällig werden können.

 ?? Symbolfoto: leit ?? Geflügelha­lter müssen ihre Tiere weiter‰ hin im Stall lassen.
Symbolfoto: leit Geflügelha­lter müssen ihre Tiere weiter‰ hin im Stall lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany