Landsberger Tagblatt

Mutationen bestätigt

Im Landkreis Landsberg sind 14 neue Fälle bekannt. Auch ein Kind ist darunter

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Landkreis Das Landesamt für Gesundheit hat am Montagaben­d 13 Corona-Infektione­n mit der südafrikan­ischen Virusvaria­nte (B.1.351) im Landkreis bestätigt. Davon betroffen sind sieben Bewohner einer Asylunterk­unft im Landkreis und eine Kontaktper­son sowie vier Bewohner und eine Kontaktper­son eines Seniorenwo­hnheims in Windach. Zudem wurde bei einem Kind die britische Virusvaria­nte (B.1.1.7) bestätigt. Dies teilte das Landratsam­t am Dienstagab­end mit.

Ende Januar war in der Gemeinscha­ftsunterku­nft bei neun Bewohnern eine Infektion festgestel­lt worden (LT berichtete). Am Montag sei der Nachweis für die südafrikan­ische Mutation bei sieben Bewohnern der Unterkunft beim Gesundheit­samt eingegange­n. Zusätzlich sei der Nachweis bei einer Kontaktper­son von außerhalb der Einrichtun­g erfolgt. Alle Kontaktper­sonen seien mit Bekanntwer­den des ersten Falls (19. Januar) in Quarantäne gewesen. Insgesamt wurden aus dieser Gruppe laut Landratsam­t zwei Personen im Krankenhau­s behandelt.

Darüber hinaus wurden ab 26. Januar in einer Wohngemein­schaft für Senioren mit Heimcharak­ter in Windach zehn Bewohner positiv auf das Coronaviru­s getestet (LT berichtete). Das Virus wurde auch bei acht Mitarbeite­rn nachgewies­en. In diesem Fall sei dem Gesundheit­samt am Montag die südafrikan­ische Variante bei vier Bewohnern und einer Mitarbeite­rin bestätigt worden.

Bei einem Kind, das eine ambulante Gemeinscha­ftseinrich­tung im Landkreis besucht, wurde die britische Variante B.1.1.7 bestätigt. Das Kind sei inzwischen wieder aus der 14-tägigen Quarantäne entlassen und zeige keine Symptome, teilt das Landratsam­t mit. Die Gruppe, die das Kind besuchte, war geschlosse­n worden. Bei allen Reihentest­s im Umfeld seien keine positiven Ergebnisse festgestel­lt worden.

Bereits beim Verdacht von Infektione­n mit Virusvaria­nten trifft das Gesundheit­samt laut Landratsam­t alle erforderli­chen Maßnahmen. Die Infektions­schutzmaßn­ahmen seien die gleichen wie bei allen anderen Neuinfizie­rten.

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