Zurück in die Klassen
Diese Regeln gelten nun an Bayerns Schulen
München Nach rund einem Vierteljahr Corona-Zwangspause dürfen ab Montag die weiterführenden Schulen in Bayern wieder öffnen. Ein Überblick über die nun geltenden Regeln:
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Schulen öffnen?
Bislang durften neben den Abschlussklassen lediglich Grundschulen wieder Wechselunterricht für die Kinder anbieten – ausgenommen in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Von Montag an dürfen nun überall dort, wo der 100er Wert nicht überschritten wird, auch alle Klassen an weiterführenden Schulen wieder in den Wechselunterricht gehen. Wenn durchgehend ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist sogar normaler Präsenzunterricht erlaubt. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, dürfen ab Montag alle Grundschulen von Wechsel- auf normalen Präsenzunterricht umstellen.
Wie erfährt man von den aktuellen Inzidenzwerten?
Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen Schulen immer freitags bekannt geben, welche Inzidenzeinstufung gilt. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert-KochInstituts. Neu ist, dass die Einstufung dann für die komplette darauffolgende Kalenderwoche gilt.
Wie sieht es in den Hotspots aus?
In Regionen mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern binnen sieben Tagen bleibt es dabei, dass es an allen Schularten nur Distanzunterricht gibt. Eine Ausnahme: Abschlussklassen dürfen dort weiter im Wechselunterricht bleiben. Für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 hat Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) umfassende und regelmäßige Tests (etwa zweimal pro Woche) an Schulen vorgeschlagen, um auch dort zumindest an Grundschulen Wechselunterricht zu ermöglichen.
Welche Hygieneregeln gibt es und wie oft finden Corona-Tests statt?
Es bleibt bei der Maskenpflicht sowie den Abstands- und Hygieneregeln. Für Lehrkräfte ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Alle Schüler – nach viel Kritik nun auch die unter 15 Jahren – sollen sich einmal pro Woche selbst auf eine Corona-Infektion testen können, Lehrerinnen und Lehrer sogar zweimal. Die Tests stellt der Freistaat bereit.