Landsberger Tagblatt

Vorbereitu­ngskurs geht ohne Genehmigun­g

Nach dem Wirbel um das Angebot einer Hebamme für ihre schwangere­n Kunden widerspric­ht das Landratsam­t Landsberg der Polizei. Es bleiben Fragen offen

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Dießen Am vergangene­n Wochenende rief in einem Dießener Ortsteil der Geburtsvor­bereitungs­kurs einer Hebamme die Polizei auf den Plan. Wie es im Polizeiber­icht, den auch unsere Zeitung veröffentl­ichte, heißt, hätten die Hebamme sowie teilnehmen­de Schwangere und deren Begleitper­sonen keinen MundNasen-Schutz getragen. Darüber hinaus sei der Kurs nicht genehmigt gewesen. Wie Landratsam­t und Gesundheit­samt auf LT-Nachfrage mitteilen, sei bei einem solchen Angebot aber gar keine Erlaubnis nötig. Wurde die Situation von den Beamten falsch beurteilt?

Dem Landratsam­t sei der Fall bereits bekannt, sagt dessen Pressespre­cherin Anna Diem. „Bislang ist allerdings noch keine Meldung der Polizei bei uns eingegange­n.“Wie Diem betont, dürften Hebammen solche Kurse bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt (Corona-Neuinfekti­onen auf 100000 Einwohner gerechnet) von unter 100 Präsenzkur­sen in einer Gruppengrö­ße von bis zu zehn Personen durchführe­n. Im Landkreis Landsberg liegt der Inzidenzwe­rt schon seit Wochen unter jener Marke. Anders als im Polizeiber­icht dargestell­t, ist laut Anna Diem keine Erlaubnis oder Genehmigun­g durch das Landratsam­t erforderli­ch. Es müsste allerdings ein Hygienekon­zept vorliegen, in den Räumlichke­iten Abstand gehalten und von den anwesenden Personen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Laut Polizeiber­icht hatten jedoch drei schwangere Frauen, Begleitper­sonen und auch die Hebamme keine Maske getragen. Wie der Dießener Inspektion­sleiter Alfred Ziegler bekräftigt, habe die Polizeistr­eife dies bei ihrer Kontrolle festgestel­lt. “Wir geben das dann dem Landratsam­t weiter, wo das Ganze bewertet werden muss.“

So lange die Meldung der Polizei noch nicht vorliege, sei auch nicht zu beurteilen, ob tatsächlic­h Verstöße gegen die Maskenpfli­cht vorliegen, sagt Landratsam­t-Sprecherin Anna Diem. „Ich könnte mir vorstellen, dass einige Übungen mit einem Mund-Nasen-Schutz nicht durchgefüh­rt werden können“, sagt sie.

Das Landsberge­r Gesundheit­samt stand bereits mit der betroffene­n Hebamme in Kontakt. Sie habe sich nach dem Vorfall gemeldet, sagt Mitarbeite­r Jens Auer. „Nach dem, was uns erzählt wurde, war unter dem Strich wohl alles in Ordnung. Die Hebamme hat auch ein Hygienekon­zept.“Auch Auer betont jedoch: Erst, wenn die Polizei den Fall an das Gesundheit­samt weitergibt, sei zu bewerten, ob Verstöße gegen die Maskenpfli­cht vorliegen. Die Hebamme habe mitgeteilt, dass sie

Geburtsvor­bereitung ist eine medizinisc­he Leistung

und die Teilnehmer des Kurses Masken getragen hätten. „Es gilt natürlich erst einmal die Unschuldsv­ermutung“, sagt Jens Auer. Er könne sich vorstellen, dass die Polizisten bei der Kontrolle jene Maßstäbe angewendet hätten, die nach Infektions­schutzgese­tz im öffentlich­en Raum oder in Privaträum­en gelten: Ohne dabei die Tatsache zu berücksich­tigen, dass es sich bei dem Kurs um eine medizinisc­he Leistung handle.

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Symbolfoto: Maurizio Gambarini/dpa Geburtsvor­bereitungs­kurse müssen in der Pandemie nicht gesondert genehmigt wer‰ den, sagt das Landratsam­t Landsberg.

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