Klage über zu wenig Honorar
Der Prozess des Kameramanns von „Das Boot“geht weiter
Karlsruhe Der Chef-Kameramann von „Das Boot“, Jost Vacano, 87, braucht in seinem Streit um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers einen langen Atem. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag auch in einem zweiten Verfahren das vorinstanzliche Urteil auf. Grund dafür sind Fehler bei der komplizierten Berechnung der Ansprüche. Das Münchner Oberlandesgericht muss erneut verhandeln. Die zweite Klage beschäftigt seit Jahren die Gerichte.
Der Anfang der 80er Jahre produzierte Spielfilm von Regisseur Wolfgang Petersen wurde in sechs Kategorien für den Oscar nominiert und spielte viele Millionen Euro ein. Vacano hatte für seine Arbeit umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht den sogenannten Fairnessparagrafen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in Missverhältnis stehen.
Auf dieser Grundlage streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für eine Nachzahlung. In einem ersten Schritt hatte er 2011 vor dem BGH durchgesetzt, dass man ihm sämtliche Einnahmen offenlegen muss. Wie viel er von wem bekommt, muss allerdings separat geklärt werden. Die Klage, um die es jetzt ging, richtet sich gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk und den Videoverwerter. Der WDR hatte den Film selbst und im ARDGemeinschaftsprogramm ausgestrahlt und entgeltliche Sublizenzen erteilt. Das OLG München hatte Vacano 2017 von allen dreien insgesamt rund 438 000 Euro plus 150 000 Euro Zinsen zugesprochen.
Nun ist wieder alles offen. Die Münchner Richter hätten sich bei der Bestimmung der Summen zwar korrekterweise auf branchenübliche Tarifverträge und Vergütungsregeln gestützt, erläuterte der BGHSenatsvorsitzende Thomas Koch bei der Urteilsverkündung. Sie hätten aber zwischen den drei Beklagten differenzieren müssen. Bei einem Film sei es zum Beispiel denkbar, dass er im Kino sehr erfolgreich sei, im Fernsehen aber ein Flop. Deshalb könnten nicht einfach überall die 100000 Euro zugrundegelegt werden.