„Die Woche für das Leben“startet in Augsburg
● Die Woche für das Leben geht auf eine Initiative der katholischen Deut schen Bischofskonferenz und des Zen tralkomitees der deutschen Katholi ken zurück. Seit 1994 wird die Aktion mit dem Rat der Evangelischen Kir che in Deutschland durchgeführt. Die Kirchen wollen mit ihr einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für den Wert
Sollte der Gesetzgeber eine Beratungspflicht vorschalten, ehe ein assistierter Suizid erfolgen darf?
BreitKeßler: Ich lehne die geschäftsmäßig organisierte Beihilfe zum Suizid ab. Eine Beratungspflicht, die damit verknüpft würde, wäre aus meiner Sicht ein Feigenblatt. Insgesamt müssen die Beratungsangebote für Menschen, die von Suizidgedanken besetzt sind, ausgebaut werden. Aber eben nicht als Türöffner für die Vermittlung von Selbsttötungsmöglichkeiten, sondern als Hilfe, Lebenschancen wahrzunehmen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sagte im Dezember: Er sei zuversichtlich, dass es noch in dieser Wahlperiode eine fraktionsübergreifende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe geben werde. Halten Sie das noch für realistisch? BreitKeßler: Der Bundestag tut gut daran, ohne Zeitdruck und mit größter Sorgfalt darüber zu beraten. und die Würde des menschlichen Le bens leisten. Dieses Jahr lautet das The ma: „Leben im Sterben“.
● Zum bundesweiten Auftakt am Samstag in Augsburg gibt es um 10.30 Uhr einen ökumenischen Gottes dienst im Dom, der auf der Internet seite des Bistums Augsburg live über tragen wird. Er wird vom Limburger
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kann im Blick auf gesetzliche Regelungen gar nicht sorgfältig genug bedacht werden.
Kann es auch mildere Formen der Sterbehilfe geben, zum Beispiel einen frei gewählten Behandlungsverzicht? BreitKeßler: Die Frage der Suizidbeihilfe für alle, die sich umbringen wollen, ist scharf zu unterscheiden von der Frage der Sterbebegleitung. Mit ihr verbindet sich der Blick auf Situationen von Schwerstkranken, von Menschen am Lebensende. Für sie braucht und gibt es Angebote der passiven Sterbehilfe. Dabei geht es um Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und um palliative Sterbebegleitung. Sie sorgt dafür, dass der letzte Weg ohne unerträgliche Schmerzen und in ganzheitlicher Sorge für den Sterbenden gestaltet werden kann. Frei gewählten Behandlungsverzicht gibt es längst. Niemand wird gegen seinen aus
Bischof Georg Bätzing (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz), Lan desbischof Heinrich BedfordStrohm (Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland) sowie dem evangelischen Regionalbischof Axel Piper (Augsburg) und dem katholischen Augsburger Bischof Bertram Meier gehalten. (wida)
drücklichen oder klar erkennbar freien Willen behandelt. Aber das ist etwas ganz anderes als die Überreichung der Giftampulle oder gar die Tötung auf Verlangen, die manche als „Sterbehilfe“legalisieren wollen.
Muss man denn religiös sein, um auch mit einer schweren Erkrankung das Leben positiv zu sehen? BreitKeßler: Nein. Aber der Glaube kann helfen, die obsessive Macht einer schweren Krankheit zu überwinden und das Herz für Zuversicht auch über den Tod hinaus zu öffnen.
Hat aus Ihrer Sicht die Covid19-Pandemie die Deutschen stärker sensibilisiert für die Endlichkeit des Lebens?
BreitKeßler:
Ich hoffe: Ja.
Inwiefern kann und soll der Bayerische Ethikrat, dessen Vorsitzende Sie sind, hier auf das öffentliche Bewusstsein einwirken?
Susanne BreitKeßler, 67, ist Vor sitzende des im Oktober 2020 ein gesetzten Bayerischen Ethikrates. Zuvor war die ausgebildete Jour nalistin evangelische Regionalbischö fin von München und Oberbayern.