CoronaInzidenz explodiert
Das Robert-Koch-Institut meldet für den Landkreis Landsberg 52 neue Fälle. Ab heute greift die Notbremse
Landkreis Im Landkreis Landsberg hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert von Mittwoch auf Donnerstag stark erhöht: 52 neue Infektionsfälle meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwochmorgen. Ab heute müssen sich die Bürger im Landkreis auf stärkere Einschränkungen einstellen.
Lag der Inzidenzwert am Mittwoch für den Landkreis Landsberg noch bei 126,3, so wurde er am Donnerstag vom RKI mit 153 angegeben. Der Inzidenzwert sagt aus, wie viele Menschen sich in den vergangenen sieben Tagen pro 100000 Einwohner infiziert haben beziehungsweise positiv getestet wurden. Bereits seit Montag liegt der Wert damit über 100 und das bedeutet, dass ab Freitag wieder die Notbremse greift berichtete).
Unter anderem gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Nur in begründeten Fällen, etwa zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, bei medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfällen und zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen darf in dieser Zeit die Wohnung verlassen werden. Treffen sind nur noch mit einer Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, erlaubt, auch im Sport gilt diese Regelung.
Viele Geschäfte müssen wieder schließen. Wobei für diese je nach Voraussetzungen Click & Collect, aber auch Click&Meet zulässig ist. Für Click&Meet ist ein negativer Corona-Test notwendig, teilt das Landratsamt mit. Dabei darf der POC-Antigentest oder
Selbsttest nicht älter als 24 Stunden und der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. „Das Ergebnis eines Selbsttests kann nach gegenwärtigem Stand nur dann als nachgewiesen anerkannt werden, wenn dieser vor Ort unter Aufsicht vorgenommen wurde“, heißt es weiter in der Mitteilung des Landratsamts. Geöffnet bleiben dürfen unter anderem Lebensmittelgeschäfte inklusive Direktvermarktung, Optiker, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie Apotheken und Reformhäuser. Die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiter angeboten werden.