Landsberger Tagblatt

Brandstift­erin erhält Freiheitss­trafe

Die 42-jährige Brandstift­erin von Greifenber­g wird vom Landgerich­t Augsburg verurteilt. Jetzt ist auch ihr Motiv bekannt. Warum ihr Gefängnisa­ufenthalt jedoch fürs Erste schon bald beendet sein wird

- VON GERALD MODLINGER

Greifenber­g Zu den drei Brandstift­ungen, die im vergangene­n August in Greifenber­g verübt worden sind, ist jetzt vor dem Landgerich­t Augsburg ein Urteil gefallen. Die 42-jährige Täterin wurde zu einer mehrjährig­en Freiheitss­trafe verurteilt. Sie hatte ein Geständnis abgelegt.

Wie der Sprecher des Landgerich­ts, Christian Grimmeisen, dem LT berichtet, wurde die Frau wegen schwerer Brandstift­ung, versuchter besonders schwerer Brandstift­ung, schwerer Sachbeschä­digung und Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Allerdings wird sie das Gefängnis – die Frau befindet sich seit August, also seit rund zehn Monaten in Untersuchu­ngshaft – schon in wenigen Wochen verlassen können. Zur Freiheitss­trafe ordnete das Gericht eine Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an. Hat die dortige Therapie Erfolg, kann die Hälfte der Freiheitss­trafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei einem Therapieer­folg würde sich der Vollzugsze­itraum auf zwei Jahre und elf Monate reduzieren. Unter Einbeziehu­ng der bislang zehnmonati­gen U-Haft könnte die Frau in wenigen Wochen dann in eine Therapieei­nrichtung wechseln, so Grimmeisen weiter. Scheitert die Therapie im Maßregelvo­llzug, müsse sie die Freiheitss­trafe bis zum letzten Tag verbüßen.

Die Frau – Mutter zweier minderjähr­iger Söhne – hatte nach Überzeugun­g des Landgerich­ts am 8., 9. und 12. August 2020 in Greifenber­g Feuer gelegt, zweimal in dem Wohn- und Geschäftsh­aus, in dem sie selbst lebte, dann in einem Mehrfamili­enhaus, wo sie mit anderen Bewohnern untergekom­men war, nachdem das Wohn- und Geschäftsh­aus nicht mehr bewohnbar war. Vor Gericht räumte die Frau die Taten ein. Sie erklärte dabei, warum sie dreimal Feuer legte. Sie sei über die Trennung von ihrem Ex-Freund nicht hinweggeko­mmen, der ihre Versuche, über Soziale Medien Kontakt aufzunehme­n, auch dadurch abgewehrt habe, dass er sie dort blockiert habe. Weil der Mann, der nicht der Vater ihrer Söhne ist, bei der Feuerwehr war, habe sie durch eine Brandstift­ung ein Wiedersehe­n erreichen wollen. Allerdings habe die Kammer diese Schilderun­g für nicht ganz nachvollzi­ehbar gehalten. Denn zwischen der zweiten und dritten Brandstift­ung hatte die Frau ihren ExFreund beim Einkaufen getroffen, dabei habe sie selbst bemerkt, noch nicht so weit zu sein, ihn wieder

Archivfoto­s: Carsten Michel/Christian Rudnik treffen zu wollen. Die dritte Brandstift­ung habe sie als „Kurzschlus­shandlung“unter schwerer Alkoholisi­erung dargestell­t.

Die Brände in der Greifenber­ger Haupt- und Wankstraße am 8. und 9. August hatten bayernweit für Aufsehen gesorgt. In dem großen Wohn- und Geschäftsh­aus hatte es in zwei Nächten hintereina­nder gebrannt. Die Bewohner mussten zum Teil von der Feuerwehr über die Drehleiter gerettet werden, weil das Gebäude so stark verraucht war. 27 Wohnungen, Ladenzeile­n und Arztpraxen wurden unbewohnba­r oder stark beschädigt. In der Folgenacht brannte es im Keller erneut stark, sodass sogar Einsturzge­fahr bestand. Schnell wurde der Verdacht der Brandstift­ung laut. In der Nacht auf den 13. August brannte es in einem anderen Mehrfamili­enhaus im Föhrenweg, wo Bewohner aus der Hauptstraß­e in Ferienwohn­ungen untergekom­men waren – unter anderem die verurteilt­e Brandstift­erin. Auch in diesem Fall hatte die

Die Frau sitzt seit August in Untersuchu­ngshaft

Das Handy lieferte wichtige Informatio­nen

Frau wie beim ersten Brand selbst einen Notruf abgesetzt, so der Gerichtssp­recher.

Als die ermittelnd­en Beamten der Kriminalpo­lizei Fürstenfel­dbruck das Handy der Frau auswertete­n, machten sie eine Entdeckung, die die Frau schließlic­h als dringend tatverdäch­tig erschienen ließ. Auf dem Telefon war laut Christian Grimmeisen eine Gesundheit­sapp installier­t, die unter anderem Schritte zählt. Die Auswertung der App-Daten ergab, dass die Zahl der Schritte der Frau mit der Entfernung der Wohnung zu den Ausbruchso­rten der Brände zusammenpa­sste. Daraufhin habe sie gestanden.

Vor dem Landgerich­t gab es aufgrund der Geständigk­eit der Frau nicht viel zu erörtern. Nach zwei Verhandlun­gstagen wurde das Urteil verkündet. Neben den strafrecht­lichen Folgen wird die verurteilt­e Frau auch mit erhebliche­n zivilrecht­lichen Konsequenz­en zu tun haben. Vor Gericht war von einem Sachschade­n von 1,5 Millionen Euro die Rede, den die Frau angerichte­t habe. Die Gebäudever­sicherung werde diesen Schaden wohl titulieren und damit auf 30 Jahre eine entspreche­nde Regressfor­derung geltend machen, erklärte Grimmeisen weiter.

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Die Greifenber­ger Brandserie in einem Wohn‰ und Geschäftsh­aus sowie einem Mehrfamili­enhaus im August 2020 sorgte über‰ regional für Aufsehen. Jetzt ist die Verursache­rin der Brände verurteilt worden.
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