Brandstifterin erhält Freiheitsstrafe
Die 42-jährige Brandstifterin von Greifenberg wird vom Landgericht Augsburg verurteilt. Jetzt ist auch ihr Motiv bekannt. Warum ihr Gefängnisaufenthalt jedoch fürs Erste schon bald beendet sein wird
Greifenberg Zu den drei Brandstiftungen, die im vergangenen August in Greifenberg verübt worden sind, ist jetzt vor dem Landgericht Augsburg ein Urteil gefallen. Die 42-jährige Täterin wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatte ein Geständnis abgelegt.
Wie der Sprecher des Landgerichts, Christian Grimmeisen, dem LT berichtet, wurde die Frau wegen schwerer Brandstiftung, versuchter besonders schwerer Brandstiftung, schwerer Sachbeschädigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Allerdings wird sie das Gefängnis – die Frau befindet sich seit August, also seit rund zehn Monaten in Untersuchungshaft – schon in wenigen Wochen verlassen können. Zur Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Hat die dortige Therapie Erfolg, kann die Hälfte der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei einem Therapieerfolg würde sich der Vollzugszeitraum auf zwei Jahre und elf Monate reduzieren. Unter Einbeziehung der bislang zehnmonatigen U-Haft könnte die Frau in wenigen Wochen dann in eine Therapieeinrichtung wechseln, so Grimmeisen weiter. Scheitert die Therapie im Maßregelvollzug, müsse sie die Freiheitsstrafe bis zum letzten Tag verbüßen.
Die Frau – Mutter zweier minderjähriger Söhne – hatte nach Überzeugung des Landgerichts am 8., 9. und 12. August 2020 in Greifenberg Feuer gelegt, zweimal in dem Wohn- und Geschäftshaus, in dem sie selbst lebte, dann in einem Mehrfamilienhaus, wo sie mit anderen Bewohnern untergekommen war, nachdem das Wohn- und Geschäftshaus nicht mehr bewohnbar war. Vor Gericht räumte die Frau die Taten ein. Sie erklärte dabei, warum sie dreimal Feuer legte. Sie sei über die Trennung von ihrem Ex-Freund nicht hinweggekommen, der ihre Versuche, über Soziale Medien Kontakt aufzunehmen, auch dadurch abgewehrt habe, dass er sie dort blockiert habe. Weil der Mann, der nicht der Vater ihrer Söhne ist, bei der Feuerwehr war, habe sie durch eine Brandstiftung ein Wiedersehen erreichen wollen. Allerdings habe die Kammer diese Schilderung für nicht ganz nachvollziehbar gehalten. Denn zwischen der zweiten und dritten Brandstiftung hatte die Frau ihren ExFreund beim Einkaufen getroffen, dabei habe sie selbst bemerkt, noch nicht so weit zu sein, ihn wieder
Archivfotos: Carsten Michel/Christian Rudnik treffen zu wollen. Die dritte Brandstiftung habe sie als „Kurzschlusshandlung“unter schwerer Alkoholisierung dargestellt.
Die Brände in der Greifenberger Haupt- und Wankstraße am 8. und 9. August hatten bayernweit für Aufsehen gesorgt. In dem großen Wohn- und Geschäftshaus hatte es in zwei Nächten hintereinander gebrannt. Die Bewohner mussten zum Teil von der Feuerwehr über die Drehleiter gerettet werden, weil das Gebäude so stark verraucht war. 27 Wohnungen, Ladenzeilen und Arztpraxen wurden unbewohnbar oder stark beschädigt. In der Folgenacht brannte es im Keller erneut stark, sodass sogar Einsturzgefahr bestand. Schnell wurde der Verdacht der Brandstiftung laut. In der Nacht auf den 13. August brannte es in einem anderen Mehrfamilienhaus im Föhrenweg, wo Bewohner aus der Hauptstraße in Ferienwohnungen untergekommen waren – unter anderem die verurteilte Brandstifterin. Auch in diesem Fall hatte die
Die Frau sitzt seit August in Untersuchungshaft
Das Handy lieferte wichtige Informationen
Frau wie beim ersten Brand selbst einen Notruf abgesetzt, so der Gerichtssprecher.
Als die ermittelnden Beamten der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck das Handy der Frau auswerteten, machten sie eine Entdeckung, die die Frau schließlich als dringend tatverdächtig erschienen ließ. Auf dem Telefon war laut Christian Grimmeisen eine Gesundheitsapp installiert, die unter anderem Schritte zählt. Die Auswertung der App-Daten ergab, dass die Zahl der Schritte der Frau mit der Entfernung der Wohnung zu den Ausbruchsorten der Brände zusammenpasste. Daraufhin habe sie gestanden.
Vor dem Landgericht gab es aufgrund der Geständigkeit der Frau nicht viel zu erörtern. Nach zwei Verhandlungstagen wurde das Urteil verkündet. Neben den strafrechtlichen Folgen wird die verurteilte Frau auch mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen zu tun haben. Vor Gericht war von einem Sachschaden von 1,5 Millionen Euro die Rede, den die Frau angerichtet habe. Die Gebäudeversicherung werde diesen Schaden wohl titulieren und damit auf 30 Jahre eine entsprechende Regressforderung geltend machen, erklärte Grimmeisen weiter.