Streit um Parkhaus entschieden
Karlsruhe Für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, die gegen Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen, sind das gute Nachrichten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zur Sanierung mit einem am Freitag verkündeten Urteil weitgehend gestärkt und nur wenige Ausnahmen zugelassen. Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass sanierungswilligen Besitzern der Rücken gestärkt werde: Sie bekämen nicht nur grünes Licht. Sie blieben nach der Entscheidung auch nicht alleine auf ihren Kosten sitzen. Alle Mitglieder der Gemeinschaft müssten sich daran beteiligen.
Mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbinden Eigentümer ebenso wenig von ihren Sanierungspflichten wie hohe Kosten, wie die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Christina Stresemann, erklärte. Nur Zerstörung durch punktuelle Ereignisse könne dafür Grund sein. Als Beispiele nannte sie Brände, Überflutungen und Explosionen. Stresemann erläuterte, um den Wertverlust beurteilen zu können, brauche es einen Vorher-Nachher-Vergleich. Im Falle eines Brandes etwa sei das kein Problem. Bei jahrelangem Verfall und Sanierungsstau hingegen gebe es keinen geeigneten Zeitpunkt, zu dem man die Werte der „Problemimmobilien“vorher und nachher bemessen könne.
Das Urteil sei wohl für die meisten eine gute Botschaft, sagte der Bundesgeschäftsführer von Haus & Grund, Gerold Happ. Eigentümer könnten nicht darauf spekulieren, dass sie eine Immobilie verfallen lassen und an der Stelle etwas Neues bauen können.
Mit der Entscheidung gab das oberste deutsche Zivilgericht einer GmbH recht, der drei von elf Etagen eines baufälligen Parkhauses mit 550 Stellplätzen neben dem Augsburger Kongress am Park gehören. Sie will diese weiter an ein Hotel im Hotelturm, einem 115 Meter hohen Wahrzeichen der Stadt, vermieten. Die anderen Eigentümer – darunter zwei Großeigentümer – hatten wegen Mängeln beim Brandschutz mehrheitlich ein Nutzungsverbot für das gesamte, mehr als 40 Jahre alte Parkhaus beschlossen. Besucherinnen und Besucher des Kongresszentrums klagten daher über fehlende Parkmöglichkeiten.
Der Klägerin wurde gestattet, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Mit einer Klage dagegen war die GmbH bisher vor Gerichten gescheitert. Das Landgericht München I hatte zuletzt entschieden, dass ausnahmsweise auf die Sanierung verzichtet werden könne. Deren Kosten würden auf 4,9 Millionen Euro geschätzt. Das sei über eine Million mehr, als das Parkhaus noch wert sei. Die Revision vor dem BGH hatte nun Erfolg, ein dauerhaftes Nutzungsverbot per Mehrheitsbeschluss sei rechtswidrig.
Doch mittlerweile zeichnet sich ohnehin eine andere Lösung ab. Im Augsburger Bauausschuss waren vor vier Monaten Pläne für einen Abriss des Parkhauses vorgestellt worden. Wie die Stadt damals berichtete, sollen dort eine Tiefgarage mit 635 Plätzen und ein weiterer, 66 Meter hoher Wohnturm samt Nebengebäude entstehen.(dpa)