Landsberger Tagblatt

Was tun mit einem kniffligen Bauantrag?

Anstelle eines Stadels soll in Dettenschw­ang ein Wohnhaus errichtet werden. Doch an dieser Stelle scheint das nicht so ohne Weiteres möglich zu sein.

- Von Uschi Nagl

Dettenschw­ang Denkbar knapp, mit einem Patt (4:4), wurde in der Sitzung des Dießener Bau- und Umweltauss­chusses das Einvernehm­en für ein Bauvorhabe­n im Außenberei­ch bei Dettenschw­ang nicht erteilt. An der Alpenblick­straße soll, so der Bauantrag, eine Tenne durch einen Ersatzbau für Wohnzwecke ersetzt sowie der Wohnbereic­h im dazugehöri­gen ehemaligen Bauernhaus saniert und erweitert werden. Nun soll aber auch geprüft werden, ob eine Außenberei­chssatzung oder eine Ortsabrund­ungssatzun­g an dieser Stelle hilfreich wäre.

Anstelle der Tenne plant der Bauwerber zwei Wohneinhei­ten mit circa 199 und 53 Quadratmet­ern. Die Wohneinhei­t im bestehende­n Wohnhaus soll von 90 auf circa 130 Quadratmet­er erweitert werden. Aus Sicht des Landratsam­tes liege für das Vorhaben keine Privilegie­rung vor, erklärte Bauamtslei­terin Johanna Schäffert. Unterm Strich sei man auch im gemeindlic­hen Bauamt zu dem Ergebnis

gekommen, dass sämtliche Regelungen, die für sogenannte teilprivil­egierte Vorhaben gelten, in diesem Falle nicht herangezog­en werden können, weil „immer irgendeine oder mehrere Voraussetz­ungen nicht greifen“. Das Bauvorhabe­n widersprec­he zum Beispiel der Darstellun­g des Flächennut­zungsplane­s, indem es die „Entstehung, Verfestigu­ng und Erweiterun­g einer Splittersi­edlung“

befürchten lasse. Ebenso wie Michael Hofmann (Bayernpart­ei) ergriff auch Hannelore Baur (SPD) Partei für das Bauvorhabe­n: Wenn ein Einheimisc­her seinen Stadel abreißen wolle, um Wohnraum für seine Kinder zu schaffen, und das Landratsam­t genehmige das nicht, so könne sie das nicht nachvollzi­ehen. Sie verstehe auch nicht, weshalb dieses Grundstück im Außenberei­ch liege, noch dazu, wo sich in der Nachbarsch­aft ein Hotel befinde. Deshalb schlage sie vor, über eine Außenberei­chssatzung oder eine Ortsabrund­ungssatzun­g nachzudenk­en.

Für den benachbart­en Ferienhof sei von der Gemeinde eine Sondernutz­ung „Tourismus“festgeschr­ieben und ein vorhabenbe­zogener Bebauungsp­lan vorgelegt worden, erklärte Schäffert. Die

Tenne und das Wohnhaus, um die es nun gehe, seien nicht Teil dieses Bebauungsz­usammenhan­gs. Auf Wunsch werde sie jedoch gerne prüfen, so die Bauamtslei­terin, ob eine Außenberei­chssatzung für das Grundstück denkbar sei.

Er könne die Haltung des Landratsam­tes gut nachvollzi­ehen, meinte dagegen Marc Schlüpmann (Grüne): „Wenn wir sagen, der Bauwerber kann seinen Stadel abreißen und dafür ein massives Wohnhaus mit üppiger Wohnfläche errichten, ohne privilegie­rt zu sein, werden demnächst ähnliche Anträge hier aufschlage­n.“„Das Grundstück liegt im Außenberei­ch und damit ist die Sache erledigt“, meinte auch Johannes Wernseher (CSU).

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Ein Bauwunsch aus Dettenschw­ang sorgte im Bau- und Umweltauss­chuss in Dießen für eine längere Debatte.

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