Was tun mit einem kniffligen Bauantrag?
Anstelle eines Stadels soll in Dettenschwang ein Wohnhaus errichtet werden. Doch an dieser Stelle scheint das nicht so ohne Weiteres möglich zu sein.
Dettenschwang Denkbar knapp, mit einem Patt (4:4), wurde in der Sitzung des Dießener Bau- und Umweltausschusses das Einvernehmen für ein Bauvorhaben im Außenbereich bei Dettenschwang nicht erteilt. An der Alpenblickstraße soll, so der Bauantrag, eine Tenne durch einen Ersatzbau für Wohnzwecke ersetzt sowie der Wohnbereich im dazugehörigen ehemaligen Bauernhaus saniert und erweitert werden. Nun soll aber auch geprüft werden, ob eine Außenbereichssatzung oder eine Ortsabrundungssatzung an dieser Stelle hilfreich wäre.
Anstelle der Tenne plant der Bauwerber zwei Wohneinheiten mit circa 199 und 53 Quadratmetern. Die Wohneinheit im bestehenden Wohnhaus soll von 90 auf circa 130 Quadratmeter erweitert werden. Aus Sicht des Landratsamtes liege für das Vorhaben keine Privilegierung vor, erklärte Bauamtsleiterin Johanna Schäffert. Unterm Strich sei man auch im gemeindlichen Bauamt zu dem Ergebnis
gekommen, dass sämtliche Regelungen, die für sogenannte teilprivilegierte Vorhaben gelten, in diesem Falle nicht herangezogen werden können, weil „immer irgendeine oder mehrere Voraussetzungen nicht greifen“. Das Bauvorhaben widerspreche zum Beispiel der Darstellung des Flächennutzungsplanes, indem es die „Entstehung, Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung“
befürchten lasse. Ebenso wie Michael Hofmann (Bayernpartei) ergriff auch Hannelore Baur (SPD) Partei für das Bauvorhaben: Wenn ein Einheimischer seinen Stadel abreißen wolle, um Wohnraum für seine Kinder zu schaffen, und das Landratsamt genehmige das nicht, so könne sie das nicht nachvollziehen. Sie verstehe auch nicht, weshalb dieses Grundstück im Außenbereich liege, noch dazu, wo sich in der Nachbarschaft ein Hotel befinde. Deshalb schlage sie vor, über eine Außenbereichssatzung oder eine Ortsabrundungssatzung nachzudenken.
Für den benachbarten Ferienhof sei von der Gemeinde eine Sondernutzung „Tourismus“festgeschrieben und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgelegt worden, erklärte Schäffert. Die
Tenne und das Wohnhaus, um die es nun gehe, seien nicht Teil dieses Bebauungszusammenhangs. Auf Wunsch werde sie jedoch gerne prüfen, so die Bauamtsleiterin, ob eine Außenbereichssatzung für das Grundstück denkbar sei.
Er könne die Haltung des Landratsamtes gut nachvollziehen, meinte dagegen Marc Schlüpmann (Grüne): „Wenn wir sagen, der Bauwerber kann seinen Stadel abreißen und dafür ein massives Wohnhaus mit üppiger Wohnfläche errichten, ohne privilegiert zu sein, werden demnächst ähnliche Anträge hier aufschlagen.“„Das Grundstück liegt im Außenbereich und damit ist die Sache erledigt“, meinte auch Johannes Wernseher (CSU).