Landsberger Tagblatt

Siebeneinh­alb Jahre Haft für Raser gefordert

Nach einem tödlichen Unfall bei Monheim (Kreis Donau-Ries) lässt der Staatsanwa­lt den Mordvorwur­f gegen den Angeklagte­n fallen. Videos aus dem Auto spielen eine zentrale Rolle.

- Von Wolfgang Widemann

Monheim Der Fall ist vielleicht bislang einzigarti­g in Deutschlan­d: Nach einem tödlichen Unfall bei Monheim (Landkreis Donau-Ries) wird der Verursache­r wegen Mordes angeklagt. Dazu kommt es, weil ein Sanitäter in dem Trümmerfel­d auf der Staatsstra­ße eine Videokamer­a (Dashcam) entdeckt. Die war im Auto des jungen Mannes installier­t und zeichnete in Bild und Ton genau auf, was in den letzten Sekunden vor der Karambolag­e, bei der eine 54-Jährige starb, passierte. Vor dem Landgerich­t Augsburg neigt sich der Prozess, bei dem sich auch der Beifahrer (wegen Beihilfe zum Mord) verantwort­en muss, dem Ende zu.

Die Aufnahmen der Kamera spielen in der Verhandlun­g eine zentrale Rolle. Sie protokolli­eren nicht nur, dass der 28-Jährige am frühen Abend des 6. April 2021 den Audi auf bis zu 200 Stundenkil­ometer beschleuni­gte, sich zusammen mit seinem Kumpel, 29, an der Geschwindi­gkeit berauschte, dann aber die Kontrolle über den Pkw verlor und frontal gegen das Fahrzeug der Frau prallte.

Auf insgesamt 25 Filmsequen­zen, die auf der Speicherka­rte der Kamera erhalten geblieben sind, sind auch andere Fahrten zu sehen, bei denen der Fahrer zu sehr auf das Gaspedal trat und gegen Verkehrsre­geln verstieß. Damit nicht genug: Am 6. April befand sich das Duo aus Monheim auf dem Rückweg von einem Drogengesc­häft in Burgheim (Kreis Neuburg-Schrobenha­usen) und orderte kurz vor dem Unfall per Telefon Marihuana bei einem Lieferante­n aus dem Raum Hannover – alles ist dokumentie­rt auf den Videos der Dashcam, die im Auto des Unfallveru­rsachers gefunden wurde.

Bereits in den vergangene­n Wochen zeichnete sich in dem Prozess ab, dass der Mordvorwur­f nicht zu halten ist. Der Hauptangek­lagte gab an, er sei auf der Strecke schon öfter mit derartigem Tempo unterwegs gewesen und habe nicht mit einem Unfall gerechnet. Staatsanwa­lt Johannes Pausch stellte in seinem Plädoyer nun fest, ein Tötungsvor­satz sei nicht nachweisba­r. Wegen eines verbotenen KfzRennens mit Todesfolge fordert Pausch aber für den Hauptangek­lagten eine Haftstrafe von siebeneinh­alb Jahren.

Die Verteidige­r Hans-Dieter Gross und Moritz Bode kamen hingegen zu dem Schluss, es komme nur eine fahrlässig­e Tötung in Betracht – mit einer maximalen Freiheitss­trafe von vier Jahren. Die Urteile sollen am 17. November verkündet werden.

 ?? Wolfgang Wiedemann Foto: ?? Einem Trümmerfel­d glich die Unfallstel­le nahe Monheim am 6. April 2021. Bei dem Zusammenst­oß zweier Autos kam eine 54-Jährige ums Leben.
Wolfgang Wiedemann Foto: Einem Trümmerfel­d glich die Unfallstel­le nahe Monheim am 6. April 2021. Bei dem Zusammenst­oß zweier Autos kam eine 54-Jährige ums Leben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany