Siebeneinhalb Jahre Haft für Raser gefordert
Nach einem tödlichen Unfall bei Monheim (Kreis Donau-Ries) lässt der Staatsanwalt den Mordvorwurf gegen den Angeklagten fallen. Videos aus dem Auto spielen eine zentrale Rolle.
Monheim Der Fall ist vielleicht bislang einzigartig in Deutschland: Nach einem tödlichen Unfall bei Monheim (Landkreis Donau-Ries) wird der Verursacher wegen Mordes angeklagt. Dazu kommt es, weil ein Sanitäter in dem Trümmerfeld auf der Staatsstraße eine Videokamera (Dashcam) entdeckt. Die war im Auto des jungen Mannes installiert und zeichnete in Bild und Ton genau auf, was in den letzten Sekunden vor der Karambolage, bei der eine 54-Jährige starb, passierte. Vor dem Landgericht Augsburg neigt sich der Prozess, bei dem sich auch der Beifahrer (wegen Beihilfe zum Mord) verantworten muss, dem Ende zu.
Die Aufnahmen der Kamera spielen in der Verhandlung eine zentrale Rolle. Sie protokollieren nicht nur, dass der 28-Jährige am frühen Abend des 6. April 2021 den Audi auf bis zu 200 Stundenkilometer beschleunigte, sich zusammen mit seinem Kumpel, 29, an der Geschwindigkeit berauschte, dann aber die Kontrolle über den Pkw verlor und frontal gegen das Fahrzeug der Frau prallte.
Auf insgesamt 25 Filmsequenzen, die auf der Speicherkarte der Kamera erhalten geblieben sind, sind auch andere Fahrten zu sehen, bei denen der Fahrer zu sehr auf das Gaspedal trat und gegen Verkehrsregeln verstieß. Damit nicht genug: Am 6. April befand sich das Duo aus Monheim auf dem Rückweg von einem Drogengeschäft in Burgheim (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) und orderte kurz vor dem Unfall per Telefon Marihuana bei einem Lieferanten aus dem Raum Hannover – alles ist dokumentiert auf den Videos der Dashcam, die im Auto des Unfallverursachers gefunden wurde.
Bereits in den vergangenen Wochen zeichnete sich in dem Prozess ab, dass der Mordvorwurf nicht zu halten ist. Der Hauptangeklagte gab an, er sei auf der Strecke schon öfter mit derartigem Tempo unterwegs gewesen und habe nicht mit einem Unfall gerechnet. Staatsanwalt Johannes Pausch stellte in seinem Plädoyer nun fest, ein Tötungsvorsatz sei nicht nachweisbar. Wegen eines verbotenen KfzRennens mit Todesfolge fordert Pausch aber für den Hauptangeklagten eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren.
Die Verteidiger Hans-Dieter Gross und Moritz Bode kamen hingegen zu dem Schluss, es komme nur eine fahrlässige Tötung in Betracht – mit einer maximalen Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Urteile sollen am 17. November verkündet werden.