Landsberger Tagblatt

Alles eine Sache der Auslegung

- Von Uli Bachmeier

Wer hat recht, wer nicht? Immer öfter müssen sich die Faktenchec­ker in den Redaktione­n mit den kleinen, nennen wir es mal „Vereinfach­ungen“in politische­n Erklärunge­n herumschla­gen. Einen Anlass dazu lieferte diese Woche Bayerns Bauministe­r Christian Bernreiter (CSU). In seinem Ärger darüber, dass der Bund nicht mehr Geld für den Nahverkehr in Bayern rausrückt, hat er diese Woche das Grundgeset­z bemüht. Nach Artikel 106a habe sich der Bund dazu verpflicht­et, dass er die Länder mit ausreichen­d Finanzmitt­eln ausstattet, um den Schienenpe­rsonennahv­erkehr anbieten zu können. Sich die Kosten zu teilen, wie Bundesverk­ehrsminist­er Volker Wissing (FDP) vorgeschla­gen hatte, sei nicht mit dem Grundgeset­z vereinbar, schimpfte Bernreiter.

Ein Blick ins Grundgeset­z freilich zeigt, dass er da ziemlich danebenlie­gt. Dort steht nur, dass den Ländern für den öffentlich­en Personenna­hverkehr „ein Betrag“aus dem Steueraufk­ommen des Bundes zusteht. Sein Ministeriu­m präzisiert­e zwar hinterher, dass sich Bernreiter­s Aussage auf weitere Rechtsvors­chriften bezieht, die in ihrem Gesamtzusa­mmenhang so auszulegen seien, dass der Bund zahlen muss. Aber: Knapp falsch ist auch falsch.

Die Sache war noch nicht geklärt, da trat Sebastian Körber, der verkehrspo­litische Sprecher der FDP im Landtag, dem CSU-Minister mit Wucht entgegen. Er behauptete, dass Bernreiter zufolge der Bund gemäß Grundgeset­z für die Finanzieru­ng des ÖPNV„vollends“aufzukomme­n habe. Das wiederum aber hatte Bernreiter – genau genommen – gar nicht behauptet. Es hat sich im Gesamtzusa­mmenhang nur so angehört. Die Frage, wer da recht hat und wer nicht, kann vermutlich nur höchstrich­terlich entschiede­n werden.

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