Jugendtrainer gesteht Taten
Ein junger Mann aus dem Landkreis Landsberg missbraucht seine Spielerinnen und wird hierfür schuldig gesprochen. So lautet das Urteil. Wie die Angehörigen darauf reagieren.
Landkreis Das Urteil im Prozess gegen einen ehemaligen Jugendtrainer aus dem Landkreis Landsberg wurde gesprochen. Das Augsburger Amtsgericht sprach den Mann wegen Erwerb von kinderpornografischen Inhalten, sexuellem Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung schuldig. So hoch ist das Strafmaß.
Der zweite Hauptverhandlungstag gegen einen 21-Jährigen begann und endete im Amtsgericht Augsburg emotional. Der Vater einer Betroffenen wendete sich aus dem Zuschauerbereich an das Schöffengericht unter Leitung von Richter Günther Baumann. Er berichtete, wie stark seine Tochter das Geschehene traumatisiert habe. Sie habe sich danach nicht mehr anfassen lassen. Für die gesamte Familie sei die Situation belastend.
Der Sachverständige Prof. Michael Soyka attestierte dem Angeklagten in seinem Gutachten eine unauffällige, normale psychosexuelle Entwicklung: „Nichts spricht für eine Störung der Sexualpräferenz.“Auch für andere psychische Störungen habe er keine relevanten Befunde gefunden. Die Rückfallgefährdung sei nicht besonders hoch. Das liege auch an seinem intakten sozialen Umfeld. Das Vorhaben der Familie wegzuziehen und die ausgeschlossene Rückkehr in den Sportverein ist laut Soyka „aus verschiedenen Gründen keine dumme Idee“. Den Bedarf für eine therapeutische Aufarbeitung des Falls der Jugendgerichtshilfe bestätigt er.
Für das Gericht war das Gutachten von großer Bedeutung, wie der Richter betonte. Die Rechtsanwältin der Nebenklage, Marion Zech, sprach daraufhin den mit der Verteidigung abgesprochenen TäterOpfer-Ausgleich an. Die Hauptgeschädigten erhalten vom Angeklagten jeweils 10.000 Euro, ein weiteres Mädchen zudem 3000 Euro.
Und dann kam es zum Geständnis. Verteidiger Rechtsanwalt Joachim Feller teilte mit: „Die Anklage wird mit einer kleinen Modifikation eingeräumt.“Sein Mandant gestehe die Taten aus der Anklageschrift vollumfänglich. Nur habe er aus seiner Sicht keine Gewalt angewandt oder gedroht. Der 21-Jährige äußerte sich auch selbst. „Es tut mir nicht nur für die Mädchen leid, sondern auch für ihre Familien.“Er habe die Taten nicht aus Böswilligkeit getan, wisse aber, dass er sich falsch verhalten und reagiert habe. Geistig und körperlich sei ihm danach bewusst geworden, dass er etwas Falsches getan habe. „Ich hatte schlaflose Nächte, Panikattacken.“
Nach dem vollumfänglichen
Geständnis schließt Richter Baumann die Beweisführung. Staatsanwältin Regine Pätzel fasste in ihrem Schlussvortrag zusammen: Man habe ein Geständnis sowie die Verifizierung durch die geladene Polizeibeamtin. Die Schuld sei damit bewiesen. Die vielen Taten und die Ausnutzung seiner Machtposition im Sportverein seien dem Angeklagten zur Last zu legen. „Er kannte das Alter der Mädchen. Er hat sich ausgetobt und über einen langen Zeitraum eine Drohkulisse aufgebaut, mit steigernder Intensität, die mit der Tat im Geräteraum endete“, sagte die Staatsanwältin im Hinblick auf die gestandenen Vergewaltigungen. Während der gestandenen Taten war der Angeklagte sowohl Heranwachsender
als auch Erwachsener. Zur Haupttat ist er mit 20 Jahren noch als Heranwachsender einzustufen. Die Staatsanwaltschaft plädierte deshalb auf eine Jugendstrafe von drei Jahren.
Nebenklagevertreterin Rechtsanwältin Marion Zech stimmte diesem Strafmaß zu und fügte an: „Wenn man die Akte liest, ist es alles, aber nicht eine Bewährungsstrafe.“Sie sprach ebenfalls von Manipulation und Machtmissbrauch. Zur Frage „Warum sind die Mädchen nicht einfach weggelaufen“, wie sie etwa der Richter am ersten Verhandlungstag der Polizeibeamtin gestellt hatte, sagte sie: „Opferverhalten ist von außen betrachtet oft nicht rational.“Auch anzügliche Chat-Nachrichten, wie sie gefunden wurden, würden von Angesicht zu Angesicht niemals gesagt werden, betonte Zech.
Verteidiger Feller ging vor allem auf das werthaltige Geständnis ein, das den Geschädigten viel Leid und eine erneute Aussage erspart habe. Ohne die Tat zu beschönigen, war es ihm wichtig, zu betonen, dass sein Mandat keinesfalls Mädchen in den Geräteraum gewaltsam gezogen habe, sondern dass man sich verabredet habe. Der Rechtsanwalt sah im Strafmaß der Staatsanwaltschaft nicht den Erziehungsgedanken einer Jugendstrafe gegeben. „Er war bereits sechs Monate in der U-Haft und ist durch die Hölle gegangen“, sagte Feller und beendete seine Schlussrede mit einem Strafantrag von zwei Jahren auf Bewährung.
Die letzten Worte gingen wieder an den Angeklagten: „Ich bereue die Tat, seitdem ich sie begangen
Angeklagten wird normale Entwicklung attestiert
Gericht folgt dem Strafantrag der Verteidigung
habe. Ich habe mich vor mir selbst geschämt und sie daher nicht früher eingeräumt“, sagte der junge Mann vor Gericht.
Was ist gerecht, fragte sich auch das Schöffengericht, das nach kurzer Pause das Urteil verlas. Der Richter folgte dem von Verteidiger Feller angesetzten Strafmaß von zwei Jahren Freiheitsstrafe. Die Strafe ist auf eine Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt. Es sei eine schwierige Entscheidung gewesen, betonte er nach der Verlesung, die den Angeklagten sichtlich erleichterte, während die anwesenden Angehörigen der Mädchen fassungslos wirkten.
Das Geständnis, die Zahlungen an die Hauptgeschädigten, die Erfahrungen in der U-Haft sowie sein Alter und Reifegrad zum Tatzeitpunkt: Deswegen sei eine Bewährungsstrafe im Verhältnis zur Schuld und Tat angemessen. Zudem solle der 21-Jährige eine ambulante Psychotherapie für mindestens zwei Jahre absolvieren. „Wir gehen davon aus, dass Sie so was nicht noch einmal tun“, sagt der Richter zum Abschied. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.