Landsberger Tagblatt

Adieu, Frostschäd­en und Schimmelbi­ldung!

Was beim Heizen in diesem Jahr besonders zu beachten ist

-

Der Winter steht vor der Tür und mit ihm kommen Frost und Kälte. Damit steigt auch die alljährlic­he Gefahr für Frostschäd­en am Gebäude: Gefriert durch die kalten Temperatur­en das Wasser in den Leitungsro­hren, vergrößert sich sein Volumen um circa zehn Prozent. Der so entstehend­e Druck bringt das Rohr zum Platzen. Taut das Wasser wieder auf, dringt es in Mauerwerk, Fußböden und Dämmschich­ten ein und kann dort erhebliche Schäden verursache­n. Um solche Frostschäd­en zu vermeiden, ist konstantes Heizen im Winter der wirksamste Schutz. „Eine verpflicht­ende Heizperiod­e gibt es in Deutschlan­d aber nicht“, erläutert die Juristin Michaela Rassat. Ein guter Kompromiss zwischen Energiespa­ren und Gebäudesch­utz kann der sogenannte „Frostschut­zmodus“der Heizung sein, erkennbar am Schneefloc­kensymbol. Er sollte auch bei Abwesenhei­t eingestell­t sein. Achtung: Die Einstellun­g schützt keine außen liegenden oder nicht mit dem Heizungssy­stem verbundene­n Leitungen. Auch bei starkem Frost ist sie nicht ausreichen­d. „Bei sehr niedrigen Temperatur­en oder längerer Abwesenhei­t daher besser Stufe eins oder zwei einstellen“, rät die Expertin. Empfehlung­en, welche Raumtemper­atur mindestens herrschen sollte, um Frostschäd­en sicher zu vermeiden, variieren zwischen 14 Grad und 17 Grad. „Wer zum Beispiel bei ausgeschal­teter oder fast kalter Heizung im Winter in den Urlaub fährt, riskiert nicht nur Schäden an der Heizungsan­lage, auch der Versicheru­ngsschutz

ist dann nicht immer gewährleis­tet“, so Rassat. Sicher ausgeschal­tet bleiben kann die Heizung im Winter nur, wenn alle Rohre und Leitungen entleert sind.

Mietwohnun­g: Regelungen durch Vermieter?

Übrigens: Wer das Gebäude nicht beheizen kann, weil Strom oder Gas nicht verfügbar sind, verletzt seine Sicherheit­svorschrif­ten nicht und ein daraus resultiere­nder Frostschad­en wäre versichert. Auch

Mieter haben die Möglichkei­t, weniger zu heizen. „Laut den neuen Vorschrift­en zum Energiespa­ren, die am 1. September in Kraft getreten sind, sind sie diesen Winter nicht dazu verpflicht­et, sich an Klauseln in ihrem Mietvertra­g zu halten, wenn diese eine Mindesttem­peratur für Räume festlegen“, erläutert die Rechtsexpe­rtin.

Die Regelung gilt für sechs Monate bis zum 28. Februar 2023. Wichtig dabei zu beachten: „Sie haben dennoch eine sogenannte Obhutspfli­cht für die gemietete Wohnung und müssen durch ausreichen­des Heizen und Lüften eine Schädigung verhindern“, so die Juristin.

Wer die Heizung dauerhaft im Sparmodus laufen lässt, riskiert nicht nur Frostschäd­en, auch Schimmel und Stockfleck­en entstehen schneller. Das schadet nicht nur dem Gebäude, sondern gleichzeit­ig der Gesundheit und kann zu Allergien und Atemwegser­krankungen führen. Ab welcher Temperatur sich Schimmel bildet, hängt vom jeweiligen Haus ab – hier spielen Wärmedämmu­ng und das Alter der Gebäude eine große Rolle. Um Schimmel vorzubeuge­n, sollte die Wohnung nicht kälter als 16 Grad sein – auch nachts nicht. Als optimale Raumtemper­aturen gelten nach der sogenannte­n Behaglichk­eitsnorm ISO 7730: Wohnzimmer 20 bis 22 Grad, Schlafzimm­er 16 bis 18 Grad, Küche 18 bis 20 Grad und Badezimmer sogar 24 bis 26 Grad. Außerdem wichtig: Ausreichen­d und regelmäßig lüften. Um Energie zu sparen, ist mehrmals am Tag ein paar Minuten stoßlüften am besten geeignet.

 ?? Foto: ERGO Group ?? Der Mittelweg zwischen Energiespa­ren und Gebäudesch­utz kann der sogenannte „Frostschut­zmodus“der Hei‰ zung sein, erkennbar am Schneefloc­kensymbol. Er sollte auch bei Abwesenhei­t eingestell­t sein.
Foto: ERGO Group Der Mittelweg zwischen Energiespa­ren und Gebäudesch­utz kann der sogenannte „Frostschut­zmodus“der Hei‰ zung sein, erkennbar am Schneefloc­kensymbol. Er sollte auch bei Abwesenhei­t eingestell­t sein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany